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Formalitätsfrage über Daten

 
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Bo Winkelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 07:54    Titel: Formalitätsfrage über Daten Antworten mit Zitat

Hallo,

Fragen an den Fachkundigen:

1.) Ist der RA verpflichtet, Eingangstempel oder Eingansvermerk handschriftlich an Dokumenten zu führen?
Kann man sowas verlangen oder nur darum zu bitten?

2.) Ist ein Vermerk über Telefonate zu führen?
Ditto, kan man sowas verlangen oder nur darum zu bitten?

3.) Sind die an der Kanzlei angekommene Dokumente/Urkunden (zBp. Urteile, Beschlüsse) an Mandant weiterzuleiten in Kopie, oder reicht eine inhaltliche Kenntnissetzung? Wenn die Kenntnissetzung reicht, wie viel Zeit ist üblich vom Eingang bis zur Kenntnissetzung?

4.) Ist ein Postbuch in der Kanzlei vorgeschrieben oder nur nahegelegt?

5.) Und jetzt was völlig anderes, wie lange dauert die Abschreibung (AFA) eines Kanzleitisches? (Nicht antik und nicht vom schwedischen Billighersteller.)

Mit freundlichen Grüßen

Bo Winkelmann
(der Bürokrat)
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Na hoffentlich nicht, sonst macht unsere komplette Kanzlei was falsch. (Bei Empfangsbekenntnissen oder Fristsachen wird natürlich irgend ein genehmes Datum eingetragen).

2.) Na hoffentlich nicht, da hätte ich viel zu tun. Bei haftungsträchtigen Fragen (z.B. Klagerücknahme) oder sonstigen wichtigen Sachen (Gericht bestätigt vollständigen Eingang der Klageschrift am letzten Tag der Frist) wird schon mal was hingekritzelt.

3.) § 11 Bora: alle wesentlichen Schriftstücke sind zur Kenntnis zu geben. Darunter verstehe ich eine Kopie. Eine Unterrichtung über die Fortschritte der Tätigkeit ist unverzüglich zu erteilen. In der Praxis kann ein Brief schon mal ne Woche oder zwei auf der Akte auf dem Schreibtisch liegen, wenn keine Fristen laufen.....

4.) Ein was? Ach ja, ich hab von älteren Kollegen gehört, dass so was mal üblich war. Ich habe noch nie eins gesehen...

5.) Mein Tisch muss 13 Jahre halten.....
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 3.) wäre Milos Antwort noch dahingehend zu ergänzen, daß der Rechtsanwalt selbst entscheidet, was wesentlich ist. Und das ist von Mandant zu Mandant verschieden. Bei manchen Mandanten weiß ich, die wollen nur die Klageschrift und das Urteil sehen und ansonsten nicht weiter belästigt werden. Bei anderen Mandanten weiß ich, die wollen ALLES sehen, sogar Fristverlängerungsanträge und Bewilligungen etc. Mit den Augen rollen (Das sind dann meistens Anwaltskollegen... Lachen )

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::

4.) Ein was? Ach ja, ich hab von älteren Kollegen gehört, dass so was mal üblich war. Ich habe noch nie eins gesehen...


Dann mach' ich wohl was falsch. Ist das wirklich so unüblich?
_________________
Null Komma
***
nix
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab's schon so und so erlebt. Bis vor zwei Tagen dachte ich allerdings, das Postbuch ist dazu da, um den Ausgang eines Schreibens nachzuweisen (wofür auch immer das notwendig sein soll). Nun belehrte mich aber die Buchhalterin eines Besseren: Das Postausgangsbuch dient, sofern man dort auch das jeweilige Porto für die Sendungen notiert, als Nachweis für die Steuer, was mit den Geldern, die als "Porto" ausgewiesen sind, passiert (ob sich die Beträge decken oder so - Buchhaltung ist nicht so meins). Ob's stimmt - keine Ahnung.
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