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83,54 € (inkl USt).... wenn regelmäßig Inkassomandate kommen, kann man mit dem Anwalt auch einen niedrigeren Satz aushandeln (kann man auch so, aber bei nem Einzelmandat ist die Verhandlungsmotivation des RA gering).
Diesen Betrag kann man vom Schuldner fordern, wenn er bei Beauftragung des RA im Verzug war.
Ärzte/Psychologen dürfen natürlich genauso wie Rechtsanwälte ihre Rechnungen beitreiben. Die Beitreibung von Honoraransprüchen stellt eine Rechtfertigung im Rahmen des 203 StGB dar, ebenso die Verteidigung im Regressprozess. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.05.08, 22:16 Titel:
Und gegenüber der Kammer sind wir in gewissem Rahmen auch nicht an die Schweigepflicht gebunden - ich muß mich die Tage noch zu einer Beschwerde äußern... _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Die Frage ist aufgetaucht da ich nach Recherche im Internet gelesen habe das das Mahnen über dritte problematisch sein kann in dem Gewerbe. Und nach Rücksprache mit meiner Dozentin (RA) meine auch die das Ärzte oft Schwirigkeiten haben ihre Forderungen einzutreiben weil sie der Schweigepflicht unterliegen. Also war diese Aussage falsch?
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