Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.03.05, 17:53 Titel: Entzug der Vollmacht
Hallo,
in einem Versicherungsfall ist der Anwalt seit 15 Monaten fast untätig. Es geht nur noch darum, der Versicherung die Bankverbindung zu benennen, damit sie den Schaden regulieren kann. Die Versicherung darf leider nur auf den Anwalt reagieren, da er alle Vollmachten hat, es sein denn, man würde ihm die Vollmacht entziehen.
Mit welchen Nachteilen muss man rechnen, wenn man dem Anwalt wegen Untätigkeit die Vollmachten wieder entzieht?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.03.05, 00:07 Titel: Re: Entzug der Vollmacht
Candedina hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung darf leider nur auf den Anwalt reagieren, da er alle Vollmachten hat, es sein denn, man würde ihm die Vollmacht entziehen.
Das kann so nicht stimmen. Eine Vollmacht bedeutet ja nicht, daß Sie damit Ihre gesamte Rechtsfähigkeit an den RA abgetreten haben. Ihre Willenserklärungen sind nach wie vor wirksam (erst recht, wo es hier ja nicht um eine WE, sondern um eine bloße Information geht) und die Gegenseite kann sich nicht darauf berufen, daß diese ja "nicht vom Anwalt kam". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.