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Urheberrechte an Schülerarbeiten

 
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dyaislic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 20:42    Titel: Urheberrechte an Schülerarbeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein Schüler X geht auf eine niedersächsische Schule und entwickelt in Rahmen eines Projektes in der Schule eine Software. Der Lehrer berät dabei in der technischen Umsetzung, programmieren tut der Schüler ausschließlich selbst.

Alles was Studenten erforschen "gehört" ja auch deren Hochschule, ist dies bei Schülern auch so, nur dass es dann deren Schule gehört?

Und welches Recht besitzt die Schule dann? Denn das Urheberrecht ist ja nicht Übertragbar? Mit den Augen rollen
Sind das dann ausschließliche Nutzungsrechte?

Wie ist hier die Rechtslage?

Viele Grüße
dyaislic
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 21:07    Titel: Re: Urheberrechte an Schülerarbeiten Antworten mit Zitat

dyaislic hat folgendes geschrieben::
Hallo,

angenommen ein Schüler X geht auf eine niedersächsische Schule und entwickelt in Rahmen eines Projektes in der Schule eine Software. Der Lehrer berät dabei in der technischen Umsetzung, programmieren tut der Schüler ausschließlich selbst.
Um was für eine "Software" handelt es sich?
Zitat:

Alles was Studenten erforschen "gehört" ja auch deren Hochschule,
Falsch. Mein Patent gehört(e) mir, weil die Hochschule es nie in Anspruch genommen hat.
Zitat:
ist dies bei Schülern auch so, nur dass es dann deren Schule gehört?
Das Schulgesetz regelt hierzu nichts. Daher müsste man die Schulform kennen, um weiter zu recherchieren.

Zitat:
Und welches Recht besitzt die Schule dann? Denn das Urheberrecht ist ja nicht Übertragbar? Mit den Augen rollen
Ist es auch nicht.
Zitat:
Sind das dann ausschließliche Nutzungsrechte?

Wie ist hier die Rechtslage?
Nicht feststellbar - keine Ahnung. Es fehlen weitergehende Informationen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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dyaislic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 21:34    Titel: Re: Urheberrechte an Schülerarbeiten Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Um was für eine "Software" handelt es sich?

Die Verwaltung von Lehrmitteln auf Basis einer Weboberfläche in einem Schulserver.
Zitat:
Falsch. Mein Patent gehört(e) mir, weil die Hochschule es nie in Anspruch genommen hat.
Auf Basis welcher Rechte kann die Hochschule das denn in Anspruch nehmen?
Zitat:
Das Schulgesetz regelt hierzu nichts. Daher müsste man die Schulform kennen, um weiter zu recherchieren.

Da gehen wir in unserem Beispiel am besten mal von einem Gymnasium aus.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 22:15    Titel: Re: Urheberrechte an Schülerarbeiten Antworten mit Zitat

dyaislic hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Um was für eine "Software" handelt es sich?

Die Verwaltung von Lehrmitteln auf Basis einer Weboberfläche in einem Schulserver.
Klingt für mich nach einer 08/15 Datenbankanwendung ohne sonderliche Schöpfungshöhe.
dyaislic hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Falsch. Mein Patent gehört(e) mir, weil die Hochschule es nie in Anspruch genommen hat.
Auf Basis welcher Rechte kann die Hochschule das denn in Anspruch nehmen?

http://www.arbeitnehmererfindungsgesetz.de/ § 42. (Heutige Rechtslage - damals sah es anders aus).
Zitat:
Zitat:
Das Schulgesetz regelt hierzu nichts. Daher müsste man die Schulform kennen, um weiter zu recherchieren.

Da gehen wir in unserem Beispiel am besten mal von einem Gymnasium aus.
Da finde ich ebenfalls keine Regelung. Daraus schließe ich: Der Schüler kann mit seiner Software machen, was er will. Die Schule hat kein ausschließliches Nutzungsrecht. Ob sie überhaupt eines hat, hängt vermutlich auch davon ab, ob das Programm eine Prüfungsleistung ist und/oder ob und inwieweit die Schule Hilfsmittel (Software-Lizenzen z. B.) zur Verfügung gestellt hat.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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