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Person A wird in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Person B der Person A in die Seite fährt. Laut Polizei ist nun Person A erst einmal "schuld".
3 Jahre später wird allerdings Person B rechtskräfitg des mehrfachen vollendeten und versuchten Versicherungsbetruges verurteilt. Der oben beschriebene Unfall wurde mit abgeurteilt. Fakt ist also, Person B fuhr Person A mit voller Absicht in die Seite, um die Versicherung zu kassieren. Welche Möglichkeit hat Person A nun nach 3 Jahren, um einen Teil seines Schadens (oder den ganzen Schaden?) ersetzt zu bekommen? Zahlt die gegenerische Haftpflicht und holt sich das Gekd von Person A wieder, muss man sich direkt an Person A wenden? Oder ist es nach 3 Jahren zu spät, wobei die Verhandlung ja auch erst nach 3 Jahren statt fand, es vorher also keine Grundlage gab.
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