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Äußerst kompliziertes Problem mit Schuldirektion

 
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julben
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 21:16    Titel: Äußerst kompliziertes Problem mit Schuldirektion Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Bekannter von mir (nennen wir ihn X) liebte bis vor Kurzem ein Mädchen (nennen wir sie Y), ebenso sein ehemaliger bester Freund (Z) - alle im Alter von 14 bis 16. Y konnte sich zwischen X und Z nicht entscheiden was zu einer Feindschaft zwischen den beiden ehemalig besten Freunden führte. X hatte bei teilweise sehr großen Konflikten auch leichte Suizidgedanken, welche mittlerweile nicht mehr auftreten. Die Eltern von Y waren um ihre Tochter besorgt und wussten von der Feindschaft zwischen X und Z. Jedenfalls war X am Ende der, der nach Meinung der Eltern von Y angeblich äußerst gefährlich sei. Auch die Schuldirektion war informiert und wusste von den Problemen. Vermutlich nachdem Ys Eltern Druck auf den Direktor ausgeübt haben, wurde X überwacht und durfte nicht auch nur ansatzweise mit Y oder ihrem Freundeskreis in Kontakt kommen. Außerdem wurde er zum Schulpsychologen geschickt, welcher die Schweigepflicht brach und dem Direktor alles erzählte. X hat bereits nur weil er auf dem gleichen Gang wie Y war eine Verwarnung bekommen. Außerdem ist er nun mit einer Freundin von Y in einer Beziehung. Mit dieser darf er von der Direktion aus auch nicht in Kontakt kommen, selbst wenn sie selber sagt, dass dies kein Problem ist.

Ist es rechtlich gesehen erlaubt, X so zu überwachen, jeglichen Kontakt zu Y und selbst seiner Freundin, die zu dem Freundeskreis von Y gehört und selber mit Kontakt mit X einverstanden ist, zu verbieten und ihn unter anderem auch von Ys Eltern aus dazu zu zwingen, zu einem Psychologen zu gehen?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 22:13    Titel: Re: Äußerst kompliziertes Problem mit Schuldirektion Antworten mit Zitat

julben hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ein Bekannter von mir (nennen wir ihn X) liebte bis vor Kurzem ein Mädchen (nennen wir sie Y), ebenso sein ehemaliger bester Freund (Z) - alle im Alter von 14 bis 16.
Ich mag diesen Abkürzungsfimmel nicht. Für mich: "Xaver, Yvonne und Zlatko.
Zitat:
Y konnte sich zwischen X und Z nicht entscheiden was zu einer Feindschaft zwischen den beiden ehemalig besten Freunden führte. X hatte bei teilweise sehr großen Konflikten auch leichte Suizidgedanken, welche mittlerweile nicht mehr auftreten. Die Eltern von Y waren um ihre Tochter besorgt und wussten von der Feindschaft zwischen X und Z. Jedenfalls war X am Ende der, der nach Meinung der Eltern von Y angeblich äußerst gefährlich sei.
Gefährlich für wen? Für sich selbst oder für Yvonnchen?
Zitat:
Auch die Schuldirektion war informiert und wusste von den Problemen. Vermutlich nachdem Ys Eltern Druck auf den Direktor ausgeübt haben, wurde X überwacht
Wie hat man sich diese "Überwachung" voszustellen?
Zitat:
und durfte nicht auch nur ansatzweise mit Y oder ihrem Freundeskreis in Kontakt kommen. Außerdem wurde er zum Schulpsychologen geschickt, welcher die Schweigepflicht brach und dem Direktor alles erzählte.
Der schuleigene Schulpsychologe hat meines Wissens gegenüber dem Schulleiter keine Schweigepflicht.
Zitat:
X hat bereits nur weil er auf dem gleichen Gang wie Y war eine Verwarnung bekommen. Außerdem ist er nun mit einer Freundin von Y in einer Beziehung. Mit dieser darf er von der Direktion aus auch nicht in Kontakt kommen, selbst wenn sie selber sagt, dass dies kein Problem ist.
Hat er Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern?

Zitat:
Ist es rechtlich gesehen erlaubt, X so zu überwachen, jeglichen Kontakt zu Y und selbst seiner Freundin, die zu dem Freundeskreis von Y gehört und selber mit Kontakt mit X einverstanden ist, zu verbieten
Im Prinzip: Ja. Kontaktverbote werden normalerweise allerdings vom Richter oder von der Polizei ausgesprochen, nicht von Schulleitern oder Eltern.
Zitat:
und ihn unter anderem auch von Ys Eltern aus dazu zu zwingen, zu einem Psychologen zu gehen?
Ein richtiger Psychologe, oder ein Schulpsychologe?

Schulrecht gibt's nur bei Angabe des Bundeslandes. Je nach Bundesland sind auch Schulpsychologen unterschiedlich gut (bis grauenhaft schlecht) ausgebildet.

Was ist mit Zlatko? Sind die Eltern von Xaver informiert? Was sagen die Eltern von Xaver?
_________________
mitternächtliche Grüße.


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julben
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Gefährlich für Y, meinetwegen Yvonne.

Es wird überwacht, mit wem X(aver) in Kontakt tritt, wo er sich aufhält, usw.

Er kann sich äußern, Problem ist, dass die Eltern von Yvonne zusammen mit der Schulleitung wesentlich mehr Einfluss haben, weshalb die meisten Xaver sowieso nicht glauben.

Mittlerweile wird er auf Druck der Eltern von Yvonne zu einem Psychologen für suizidgefährdete Personen gescickt. Meiner Meinung nach wird durch so etwas die Sache nur hochgekocht. Unter Xaver, Yvonne und Zlatko ist die Sache eigentlich soweit geklärt. Problem sind Yvonnes Eltern und die Schulleitung.

Bundesland ist Bayern und die Eltern von Xaver haben sich meines Wissens bereits geäußert, standen dann aber von sehr vielen Seiten unter Kritik, da die Schulleitung wesentlich mehr Einfluss . :/
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie wird Xaver ueberwacht? 24 Stunden, 7 Tage die Woche?
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julben
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, in der Schule durch Lehrer die diese Informationen halt dem Schulleiter mitteilen, damit der bööööse Xaver ja nicht auch nur in die Nähe von Yvonne(s Freundeskreis) kommt.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
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Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo julben,

Y hat ein Recht darauf, in der Schule vor vermeidbaren Gewalttaten geschützt zu werden. Wenn der Schulleiter einen hinreichenden Anhalt dafür hat, dass X eine Gefahr für Y darstellt, kann (und muss) er dem X verbieten, mit Y auf dem Schulgelände Kontakt aufzunehmen. Er kann nicht untätig bleiben. Die nächsten Eskalationsstufen wären ein zeitweiliger, danach der endgültige Ausschluss von der Schule für X.

X hat kein Recht, mit jedem Schüler auf dem Schulgelände in Kontakt zu treten, insbesondere dann nicht, wenn diese Schüler oder/und deren Eltern dies nicht wünschen.

Einen Kontakt zwischen X und Z wird der Schulleiter wohl nur dann unterbinden, wenn X das als Vorwand benutzt, sich wieder in die Nähe von Y zu schleichen.

Wenn X den Konflikt beenden wollte, wäre es ein Leichtes für ihn, sich von Y fernzuhalten. Er kann aber natürlich auch weiter rumprovozieren und versuchen, seine Bekannten gegen die Lehrer, den Schulleiter, den Schulpsychologen und die Eltern von Mitschülern aufzustacheln.

Psychotische Erkrankungen beginnen oft im Übergangszeitraum vom Jugendlichen zum Erwachsenen. Die Betroffenen können meist nicht selbst erkennen, dass sie erkrankt sind. Im Biologieunterricht lernt man meines Wissens nichts über Psychosen.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
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julben
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, aber unter anderem ich kann bestätigen, dass X sicher nicht gewaltbereiter ist als andere Jugendliche. Außerdem darf er sich auch nicht Ys Freundeskreis annähern, doch er ist mit einer guten Freundin von Y mittlerweile zusammen, welche sicher nicht will, dass sie sich X nicht annähern darf oder andersherum. Jedoch wird das X von der Schulleitung aus verboten.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Er kann doch das auch nach der Schule tun.
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julben
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn er während der Schule - während der Pause - mit ihr reden möchte? o_O
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird Z sich bequemen müssen, zu X hinzugehen und nicht andersrum.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Dann wird Z sich bequemen müssen, zu X hinzugehen und nicht andersrum.
Zlatko wohl eher nicht - das ist der Ex-Kumpel von Xaver. Nennen wir das Mädel mal A(nke).

Wenn Yvonnes Eltern so viel Druck machen, dann können Xavers Eltern doch Gegendruck erzeugen.
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, mal nicht mit einem Schulpsychologen zu reden, sondern mit einem richtigen Diplom-Psychologen, notfalls auch mit einem Psychiater (wobei das wieder Ärzte sind mit Zusatzausbildung Psychologie - also auch eher 2. Wahl, aber immer noch besser als ein Schulpsychologe). Die Zusatzausbildung, die zum Schulpsychologen befähigt, reicht zwar aus, um Legasthenie zu begutachten, aber für Suizidgefährdung, Fremdgefährdung etc. ist das definitiv der falsche Ansprechpartner - mangels Kompetenz. Sobald ein aussagekräftiges Gutachten vorliegt, dass von Xaver keine Gefahr ausgeht und Xaver schriftlich darlegt, dass ihm die Yvonne völlig gleichgültig ist und er sie niemals angreifen, gefährden oder sonstwas würde, dann sollte man die ganze Geschichte doch wohl hoffentlich zügig zu den Akten legen können.

Wie kommen Yvonnes Eltern eigentlich auf die Idee, dass Xaver eine Gefahr für ihre Tochter darstellen könnte? Hat er irgendwelche Briefchen geschrieben, Sprüche abgelassen oder sonstwas? Hat er Zlatko bedroht?
Meiner Meinung nach läge es auch an, dass der Xaver und der Zlatko sich endlich wieder zusammenraufen - wegen "Weibergschichten" sollte keine echte Freundschaft auseinander gehen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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