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führerscheinentzug

 
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chirome
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 01:47    Titel: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

hallo
ich habe folgendes problem:
Frau A hatte einen Auffahrunfall in ein parkendes auto.
nun hatte sie ein glas wein getrunken und der alkoholtest ( atemtest) bei der polizei ergab 0,3 pro mille. blutabnahme bei polizei folgte.
ihr führerschein wurde gleich eingezogen.
welche möglichkeit gibt es den führerschein schnellstmöglich zurückzubekommen.
sie brauch ihn dringend, da sie ein kind in die kita bringen muss und zur uni fahren muss.
zumindest bis zum gerichtstermin, brauch sie den führerschein.
welche paragraphen helfen und mit welchen konsequenzen ist zu rechnen.
wie ist die rechtslage
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo chirome,

falls A unter 21 Jahre alt ist oder Fahranfänger, dann sieht es nicht so gut aus, denn: "Fahranfänger müssen stocknüchtern bleiben".

Liebe Grüße

Klaus
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 17.05.08, 10:14    Titel: Re: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
chirome hat folgendes geschrieben::

Frau A hatte einen Auffahrunfall in ein parkendes auto.


Das gibt es nicht! Als Auffahrunfall versteht man einen Unfall mit einem vorausfahrenden Kfz im Zusammenhang mit dem fließenden Straßenverkehr und seine üblichen Umstände (Stoppzeichen, rote Lichtsignalanlage usw.)
chirome hat folgendes geschrieben::

nun hatte sie ein glas wein getrunken und der alkoholtest ( atemtest) bei der polizei ergab 0,3 pro mille.

Das ist ziemlich bitter. Denn somit ist wenigstens der Anfangsverdacht für einen Verstoß gem. §315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben.
Das ist eine Straftat. Um den tatsächlichen Blutalkoholgehalt vor Gericht beweisen zu können, braucht die Polizei/ StA eine Blutprobe. Daher:
chirome hat folgendes geschrieben::

blutabnahme bei polizei folgte.

Diese Maßnahme begründet sich auf den §81a StPO
chirome hat folgendes geschrieben::

ihr führerschein wurde gleich eingezogen.

Weil eine Straßenverkehrsgefährdung ein explizit in §69 StGB aufgeführten Beispielen für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, wird der Führerschein Sichergestellt/ Beschlagnahmt um einem Richter die Möglichkeit zu geben die Fahrerlaubnis tatsächlich zu entziehen. Die Beschlagnahme wird auf den §94 StPO begründet.
Mit der Sicherstellung/ Beschlagnahme des Führerscheins geht auch eine Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizisten einher.
chirome hat folgendes geschrieben::

welche möglichkeit gibt es den führerschein schnellstmöglich zurückzubekommen.
Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen und hoffen, dass der Richter, der diesen Widerspruch bearbeitet, der Meinung ist, dass hier keine Straßenverkehrsgefährdung vorliegt. Sollte dieser Richter jedoch der Meinung sein, dass hier tatsächlich eine Straßenverkehrsgefährung vorliegt, siehts sehr schlecht aus, den Führerschein wiederzubekommen.
chirome hat folgendes geschrieben::

sie brauch ihn dringend, da sie ein kind in die kita bringen muss und zur uni fahren muss.
zumindest bis zum gerichtstermin, brauch sie den führerschein.

Das ist das Problem von A. Darüber hätte sie sich Gedanken machen müssen, bevor sie sich alkoholisiert hinters Steuer gesetzt hat.
chirome hat folgendes geschrieben::

welche paragraphen helfen und mit welchen konsequenzen ist zu rechnen.

O.g. Paragraphen erläutern zumindest die Rechtslage. Ob sie A jetzt helfen, weiß ich nicht.
Es könnte bei einer Verurteilung mit 35 Tagessätzen Geldstrafe und 8- 10 Monaten Fahrverbot zu rechnen sein.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 13:32    Titel: Re: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
Es könnte bei einer Verurteilung mit … 8- 10 Monaten Fahrverbot zu rechnen sein.

Klitzekleine Korrektur: Es würde sich um die Entziehung der Fahrerlaubnis und 8-10 Monate Sperre handeln. Winken



chirome hat folgendes geschrieben::
welche möglichkeit gibt es den führerschein schnellstmöglich zurückzubekommen

Wenn Frau A sehr viel Glück hat, ergibt die Blutuntersuchung einen Wert von unter 0,3‰, in dem Fall wäre der von @thomas26 genannte Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs wohl vom Tisch und Frau A bekäme ihren Führerschein zurück.

Falls die Blutalkoholkonzentration mindestens 0,3‰ beträgt gibt es nur noch die Möglichkeit darzulegen, daß der Unfall nicht auf die Alkoholisierung zurückzuführen ist, sondern nüchtern genau so passiert wäre. Dafür wird Frau A aber die Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts benötigen, und selbst dann ist nicht sicher, daß diese Vorgehensweise von Erfolg gekrönt ist.

Wieviel Zeit lag denn zwischen dem letzten Schluck Alkohol (Trinkende) und der Blutentnahme? In der Regel nimmt der Körper bis zu zwei Stunden nach Trinkende noch Alkohol auf, d.h. der Blutalkoholwert steigt während dieser Zeit.

Hat Frau A der Polizei gegenüber irgendwelche Angaben über Trinkmengen und Trinkende gemacht?

Ist Frau A unter 21 oder noch in der Probezeit?

Ist Frau A in der Vergangenheit schon einmal mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig gewesen? Falls ja wann? Handelte es sich damals um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 17.05.08, 16:22    Titel: Re: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

jensl669 hat folgendes geschrieben::

Klitzekleine Korrektur: Es würde sich um die Entziehung der Fahrerlaubnis und 8-10 Monate Sperre handeln. Winken

Verlegen Asche auf mein Haupt, hast natürlich vollkommen recht.
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chirome
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 17:36    Titel: Frau A. Antworten mit Zitat

Nein, Frau A. hatte noch keinen Verkehrsdelikt im Bezug auf Alkohol sowie auch keine Punkte.
Frau A. befindet sich ebenfalls nicht in der Probezeit und ist über 21.
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 17:56    Titel: Re: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,
Das gibt es nicht! Als Auffahrunfall versteht man einen Unfall mit einem vorausfahrenden Kfz im Zusammenhang mit dem fließenden Straßenverkehr und seine üblichen Umstände (Stoppzeichen, rote Lichtsignalanlage usw.)


Wie nennt man das denn, wenn man in ein parkendes Fahrzeug reinrauscht?
_________________
mfg


Günni
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 18:15    Titel: Re: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
thomas26 hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,
Das gibt es nicht! Als Auffahrunfall versteht man einen Unfall mit einem vorausfahrenden Kfz im Zusammenhang mit dem fließenden Straßenverkehr und seine üblichen Umstände (Stoppzeichen, rote Lichtsignalanlage usw.)


Wie nennt man das denn, wenn man in ein parkendes Fahrzeug reinrauscht?


Unfall zwischen ruhendem und fliessenden Verkehr?

Unter Auffahrunfall würde ich auch Thomas26 Aussage verstehen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 19:09    Titel: Re: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
thomas26 hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,
Das gibt es nicht! Als Auffahrunfall versteht man einen Unfall mit einem vorausfahrenden Kfz im Zusammenhang mit dem fließenden Straßenverkehr und seine üblichen Umstände (Stoppzeichen, rote Lichtsignalanlage usw.)


Wie nennt man das denn, wenn man in ein parkendes Fahrzeug reinrauscht?

Mit den Augen rollen ... Was wohl Wiki zu Unfall und Auffahrunfall schreibt? ... Lachen

Demnach ist es ein Unfall - oder genauer ein Verkehrsunfall. Winken
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 17.05.08, 19:26    Titel: Re: führerscheinentzug Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Wie nennt man das denn, wenn man in ein parkendes Fahrzeug reinrauscht?

Ich kenne keine genauere Bezeichnung für diese Art des Verkehrsunfalls.
Definitiv ist es aber kein Auffahrunfall. Winken
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