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Für NRW gesprochen - das Schulgesetz in diesem Bundesland verbietet ausdrücklich, Noten arithmetisch zu ermitteln; Noten sind unter Berücksichtigung pädagogischer Erwägungen zu finden. Dabei werden die Notenstufen folgendermaßen definiert (§48(3) SchulG NRW)
"Sehr gut" - die Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maße
"gut" - die Leistung enstpricht den Anforderungen voll
"befriedigend" - die Leistung entspricht den Anforderungen im allgemeinen
"ausreichend" . die Leistung weist zwar Mängel auf, enstpricht aber im Ganzen noch den Anforderungen
"mangelhaft" - die Leistung entspricht den Anforderungen zwar nicht, aber Grundkenntnisse sind zu erkennen und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden
"ungenügend" - die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass sie nicht in absehbarer Zeit behoben werden können
Wie das umzusetzen ist, ist dem Lehrer überlassen. Das Schulgesetz und die Lehrpläne machen keine allgemeinen Aussagen über Bewertungsschlüssel. Allerdings gibt es durch das Zentralabitur in NRW mittlerweile eine Skalierung über die 150 Punktebewertung. Wie das in Zukunft auf die allgemeine Bewertungspraxis abfärben wird, wird sich zeigen.
7.3 Grundsätze für die Bewertung (Notenfindung) Fach Deutsch
Die Zuordnung der Noten (einschließlich der jeweiligen Tendenzen) geht davon aus,
• dass die Note ausreichend (5 Punkte) erteilt wird, wenn annähernd die Hälfte (mindestens 45 %) der Gesamtleistung erbracht worden ist.
• dass die Note gut (11 Punkte) erteilt wird, wenn annähernd vier Fünftel (mindestens 75 %) der Gesamtleistung erbracht worden ist.
• dass die Noten oberhalb und unterhalb dieser Schwellen den Notenstufen annähernd linear zugeordnet werden.
2. Grundsätze für die Bewertung (Notenfindung) Fach Mathematik
Die Zuordnung der Noten (einschließlich der jeweiligen Tendenzen) geht davon aus,
• dass die Note ausreichend (5 Punkte) das Erreichen der Hälfte der maximalen
Punktzahl und die Note gut (11 Punkte) das Erreichen von ca. 75 % der Gesamtpunktzahl
voraussetzt;
• dass die Noten innerhalb der Bereiche von ungenügend (0 Punkte) bis ausreichend
(5 Punkte), von ausreichend (5 Punkte) bis gut (11 Punkte) und von gut
(11 Punkte) bis sehr gut plus (15 Punkte) jeweils auf der Basis einer Gleichverteilung
der Punktzahlen in diesen Bereichen ermittelt werden.
"Das Erreichen der Hälfte der maximalen Punktzahl" ist bei den Mathematikern im folgenden Beispiel übrigens dahingehend festgelegt, dass 45 von 100 Punkten ausreichen, um die Note ausreichend (5 Punkte)zu erhalten. Nach meiner groben Schätzung entsprechen 45 von Hundert in der Tat irgendwie der Hälfte, jedenfalls gefühlt
Soweit "amtliche" Vorgaben zum Zentralabitur. Für ganz normale Klassenarbeiten bzw. Klausuren sind allerdings die Fachkonferenzen gehalten, Grundsätze zur Leistungsbewertung festzulegen, die von den beschriebenen abweichen können. Man sollte einmal bei der Schule nachfragen oder bei Eltern- und Schülervertretern, die an solchen Fachkonferenzen teilnehmen bzw. teilgenommen haben.
Vielleicht von Interesse dabei ist dass Schulnoten eine Ordinalskala darstellen, und mathematische Operationen (wie Durchschnitt am Jahresende bilden) ziemlichen Unsinn ergeben. Von daher ist es auch nicht inkonsequent, dass die einzelnen Noten nicht sonderlich streng formal zustandekommen.
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