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Person A stößt beim Vorbeigehen Person B die Brille aus der Hand. Diese wird irreparabel zerstört. Der Schaden beläuft sich auf ca. 700 € (selbsttönende Gleitsichtgläser). Der Schaden entsteht während des Dienstwechsels von Beamten.
Es wird versucht den Schaden über die private Haftpflicht von Person A zu regeln.
Die Versicherung verweigert mit der sinngemäßen Aussage, daß der Schaden während der Dienstzeit eingetreten ist (private Haftpflicht fällt aus). Andererseits greift die von Person A ebenfalls abgeschlossene Diensthaftpflicht nicht, da es sich weder um Eigentum des Dienstherren, noch um Eigentum eines "Kunden" handelt.
Abgesehen davon, daß sich Ehrlichkeit nicht unbedingt auszahlt.... Hätte man den Unfall auf ca. 20 Minuten früher verlegt hätte es anders ausgesehen...
Welche der zahlreichen Versicherungen könnte da jetzt zahlen? Oder bleibt Person A auf der Schadensbegleichung sitzen?
Gute Frage, bitte die nächste.
Aber mal Scherz bei Seite, ich bin eigentlich der festen Überzeugung das die private Haftpflicht der richtige Ansprechpartner dafür ist.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Versicherungsvertrags Rechtsschutz im privaten Bereich ?
Wenn ja, dort mal Deckungszusage einholen und ab zum Anwalt.
Denn ich sehe hier keinen Grund, weshalb die PHV den Schaden mit Recht ablehnen könnte, da der Schaden ja nicht wirklich was mit der dienstlichen Tätigkeit zu tun hat.
Auf jeden Fall würde ich mir nach der Regulierung ne andere Gesellschaft suchen.
Darf man erfahren, welche Gesellschaft das ist, tippe jetzt mal spontan auf die HuK ?
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