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Üble Nachrede
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Addy315163125
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 17:01    Titel: böswillige unterstellung der mutter gegen den sohn !WICHTIG! Antworten mit Zitat

habe mal wieder eine frage:

es geht um eine familie, die ihren sohn gerade herausgworfen hat, der aber noch bis ende der woche zu hause wohnen darf.
nun steht noch die frage offen ob der sohn in eine 5tages-gruppe(sohn jedes wochende zu hause) oder in eine 7tages-gruppe(max. alle 2 wochen nach hause) kommt.

der sohn möchte in die 5 tages-gruppe die mutter möchte allerdings das er in die 7 tages gruppe geht.

beide hatten eine abmachung, die lautete, das wenn der sohn sich die woche benimmt und das mutter und sohn sich verstehen, der sohn in die 5 tages gruppe darf.

nun hat die mutter dem sohn untestellt, das er das werkzeug, das vor einigen wochen aus dem garten geklaut wure, vor einem wettbüro verkauft hätte. somit begründet die mutter dasder sohn in die 7 tages gruppe gehen soll

der sohn sagte as er davon nix weiß un möchte wissen wer das erzählt hat.

am darauf folgenden tag kommt es zu einem gespräch zwischen dem der dies erzählte(hier der ausenstehende enannt) und dem sohn.

der aussenstehende behauptete, das er wiederrum erzählt bekommen habe, dass dieser wiederrum gesehen habe wie der sohn das werkzeug verkauft habe.

der sohn fragt wer die person ist die dies erzählte um es auch mit dieser zu besprechen, worauf er nur die antwort bekommt, das es ihn nichts angehe aber das dies tatsache wäre.

nun ist die frage, wie kann der sohn gegen diese behauptung vorgehen? kann er es zur anzeige kommen lassen, damit dies vor gericht geklärt werden kann?

MfG addy
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt ist denn der Sohn?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, wissentlich falsche Tatsachen über einen anderen zu behaupten, die für ihn nachteilig wäre, ist als Verleumdung strafbar. Etwas zu behaupten, was man nicht beweisen kann, wäre eine üble Nachrede. Der Sohn könnte natürlich zur Polizei und das anzeigen. Allerdings handelt es sich um relative Antragsdelikte, so dass ein Strafantrag durch einen gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen erforderlich wäre, damit die Tat wirklich verfolgt wird. Stimmt die Sache allerdings doch, würde eine Anzeige bei der Polizei den wesentlich schwerwiegenderen Tatbestand einer falschen Verdächtigung erfüllen, insofern sollte man sowas wirklich nur machen, wenn die Tatsachenbehauptung tatsächlich nicht stimmt.
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Addy315163125
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

also der sohn ist 17 jahre und würde jetzt am dienstag ins heim kommen

da seine mutter da mit drinnen steckt, wird sie als erziehugsberechtigte, sich ohl kaum sebst anzeigen...wie kann der jugendliche die anzeige trotzdem durchsetzen?

MfG

edit: welce strafe würde in diesem fall wen treffn?? also bei verleumdnung oder bei einer üble nachrede...


Zuletzt bearbeitet von Addy315163125 am 18.05.08, 18:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
...
nun steht noch die frage offen ob der sohn in eine 5tages-gruppe(sohn jedes wochende zu hause) oder in eine 7tages-gruppe(max. alle 2 wochen nach hause) kommt.

der sohn möchte in die 5 tages-gruppe die mutter möchte allerdings das er in die 7 tages gruppe geht.

beide hatten eine abmachung, die lautete, das wenn der sohn sich die woche benimmt und das mutter und sohn sich verstehen, der sohn in die 5 tages gruppe darf. ...

Hallo Addy315163125,

warum im Titel des Threads "!WICHTIG!" steht, erschließt sich mir nicht ganz. Bei meiner Antwort gehe ich davon aus, das der TE noch minderjährig ist. Ferner wird die Mutter einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" beim Jugendamt gestellt haben.

Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
nun ist die frage, wie kann der sohn gegen diese behauptung vorgehen? kann er es zur anzeige kommen lassen, damit dies vor gericht geklärt werden kann?

Da Du vermutlich minderjährig bist, wirst Du von deiner Mutter (oder Eltern?) gesetzlich vertreten. Wenn also jemand etwas unternehmen kann, dann wäre es die Mutter. Allerdings bezweifel ich, daß sie sich sonderlich engagieren wird, denn:

Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
... es geht um eine familie, die ihren sohn gerade herausgworfen hat, der aber noch bis ende der woche zu hause wohnen darf. ...

Sicher ist vorher schon einiges schief gelaufen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Addy315163125
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

ja minderjährig ist dieperson und es lief wirklich schon viel schief!

aber ich finde es nicht in ordnung das dann noch leute kommen die so etwas über den sohn behaupten! hat dieser denn keine möglichkeit ohne seine muter dagegen vor zu gehen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
also der sohn ist 17 jahre und würde jetzt am dienstag ins heim kommen

da seine mutter da mit drinnen steckt, wird sie als erziehugsberechtigte, sich ohl kaum sebst anzeigen...wie kann der jugendliche die anzeige trotzdem durchsetzen?

MfG

Hallo Addy315163125,

ich würde einen Gang runterschalten und bedenken, daß mit Erreichung der Volljährigkeit Deine Eltern dich nicht mehr Zuhause aufzunehmen brauchen (und dies wohl auch nicht mehr werden). Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn ein "17jähriger" in ein Heim kommt. Da muß schon zuvor einiges in der Familie gelaufen sein. Nach Deinen Erfahrungen mit dem Jugendgericht frage ich mal jetzt lieber nicht. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Addy315163125
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

also heißt das jetzt das ich rein rechtlich nicht viele möglickeiten habe?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

richtig. Ziemlich genau gar keine.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
also heißt das jetzt das ich rein rechtlich nicht viele möglickeiten habe?

... Nun, ich weiß ja nicht, wann "das Faß zum Überlaufen gebracht wurde", oder ob dort noch Platz für weitere Tropfen ist. Aber im Bezug zur Mutter könnte das "Backen kleinerer Brötchen" eventuell hilfreicher sein. ... Mit den Augen rollen
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Addy315163125
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

der tropfen zum überlaufen is letzte woche gefallen u das backen von kleinen rötchen hat nix geholfen...

was würdet ihr mir raten, damit dieser vorwurf geklärt wird
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
...
was würdet ihr mir raten, damit dieser vorwurf geklärt wird

... für so etwas habe ich eigens die "Ablage P" ... Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
der tropfen zum überlaufen is letzte woche gefallen u das backen von kleinen rötchen hat nix geholfen...

was würdet ihr mir raten, damit dieser vorwurf geklärt wird
Außer dir will das doch keiner. Selbst wenn das in deinem Sinne geklärt wäre, steht die Entscheidung der Mutter schon längst fest. Wetten? Geschockt
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mitternächtliche Grüße.


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blossomy
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Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 96
Wohnort: bei pooh zuhause

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann deinen Frust nachvollziehen,aber ich glaube das ihr ziemlich sauer aufeinander seid.Glaube mir, es ist manchmal sehr hilfreich eine Distanz zwischen den Parteien zu schaffen um in Ruhe über dies oder das nachzudenken.Vielleicht ist das der Grund weshalb deine Mutter auf die 7 Tagegruppe besteht.Das war bei mir auch so und heute verstehe ich mich mit meinem Ältesten super.Damals hat er mich gehasst,heute sagt er selber das es das Beste war Sehr glücklich
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Addy315163125 hat folgendes geschrieben::
also der sohn ist 17 jahre und würde jetzt am dienstag ins heim kommen

da seine mutter da mit drinnen steckt, wird sie als erziehugsberechtigte, sich ohl kaum sebst anzeigen...wie kann der jugendliche die anzeige trotzdem durchsetzen?

MfG

Hallo Addy315163125,

ich würde einen Gang runterschalten und bedenken, daß mit Erreichung der Volljährigkeit Deine Eltern dich nicht mehr Zuhause aufzunehmen brauchen (und dies wohl auch nicht mehr werden). Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn ein "17jähriger" in ein Heim kommt. Da muß schon zuvor einiges in der Familie gelaufen sein. Nach Deinen Erfahrungen mit dem Jugendgericht frage ich mal jetzt lieber nicht. Winken

Liebe Grüße

Klaus

Nun, was einen Strafantrag gegen die Mutter betrifft, so ist sie vom Gesetz her von der Entscheidung darüber ausgeschlossen? Sollte es keinen vertretungsberechtigten Vater geben, so geht die Entscheidung wohl irgendwie an das Jugendamt oder ein Gericht über, ganz genau weiß ich das nicht. Ansonsten: @klaus: Wenn das Kind ins Heim gesteckt wird, bleibt dann eigentlich das Sorgerecht bei der Mutter oder geht das dann vielleicht (vorübergehend) auf das Jugendamt über?
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