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ich arbeite in einer Firma in rosenheim und habe aber dauernd in münchen und starnberg gearbeitet,die letzten 2 wochen in karlsruhe.
mir wurde erzählt,daß
mir verpflegungsgeld zusteht bzw.auslöse.
was ist da wirklich dran.
bitte um antwort,falls sich jemand auskennt!
ich arbeite in einer Firma in rosenheim und habe aber dauernd in münchen und starnberg gearbeitet,die letzten 2 wochen in karlsruhe.
mir wurde erzählt,daß
mir verpflegungsgeld zusteht bzw.auslöse.
was ist da wirklich dran.
bitte um antwort,falls sich jemand auskennt!
Was da dran ist wird hoffentlich derjenige wissen, der Dir das erzählt hat.
Gesetzlich ist ein Anspruch auf Auslöse nicht geregelt. Insofern kann ein Anspruch nur aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung resultieren.
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