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Verfasst am: 20.05.08, 22:00 Titel: Wiederhole die 13.Klasse.Zuviele Fehlstunde=Keine Zulassung
Schüler A wiederholt die 13.Klasse eines Gymnasiums in NRW da er seine Zulasszng nicht bekommen hat.Jetzt muss er zunächst bis zu den Sommerferien am 12er Unterricht teilnehmen um sich einzuleben.Er wirdin keinsterweise benotet und kriegt auch kein Zeugniss so der Beratungslehrer.
Nun hat Schüler A in letzter Zeit viele persöhnliche und familäre Probleme die zu Schlafstörungen führen und deswegen kann er manchmal nicht am Unterricht teilnehmen.
Nun meine 1.Frage ist eine Entschuldigung zwingend notwendig?Einige Lehrer wollen keine andere beharren darauf eine zu kriegen.
Schüler A hat keine Attestpflicht und kann sich selber entschuldigen.
Jedoch hat er schon eine große Menge an Fehlstunden gesammelt?
2.Frage:Darf er nun nicht mehr zur 13 zugelassen werden?Wenn er doch die 12 schon geschafft hat?Schüler A ist bereits einmal zur 13 zugelassen worden darf ihm diese Erlaubniss entzogen werden.
Vielen Dank fürs Zeit nehmen
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht
bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr
vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das
achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule
befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres
mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges
der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.
Soweit ich es sehe, kommt es zunächst einmal darauf an, wann der Schüler 18 geworden ist ( da er sich selbst entschuldigen kann, gehe ich davon aus, er ist 18 ).
Davon hängt ab, ob er noch schulpflichtig ist, oder nicht. Wenn er noch schulpflichtig ist, ist eine Entschuldigung ebenfalls Pflicht.
Wenn er nicht mehr schulpflichtig ist, hat er sich m.E. trotzdem an die Pflichten eines Schulpflichtigen zu halten, solange er eine Schule besucht. Also auch hier Entschuldigung Pflicht.
Wenn er nicht mehr schulpflichtig ist und deshalb meint, er könne nun kommen und gehen wie es gefällt, kann m.E. die Schule die Entscheidung treffen, ihn nicht mehr unterrichten zu wollen. Denn da er nicht mehr schulpflichtig ist, muss sie das nicht.
nightmare222 hat folgendes geschrieben::
Schüler A ist bereits einmal zur 13 zugelassen worden darf ihm diese Erlaubniss entzogen werden.
Meiner Meinung nach kann sie nicht entzogen werden, aber an dieser Schule erübrigt sich die Frage, wenn die Schule den A rausschmeißt. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Ja der Schüler ist älter als 18.
Das Problem liegt ledoch darin das er die Klasse wie gesagt wiederholen will.Keine Zulassung zum Abitur.Also will er nur die Klasse 13 wiederholen.
Im Moment wurde er jedoch in die Klasse 12 gesteckt.
Sinn der Sache sehe ich einzig darin sich auf die neuen Lehrer und Mitschüler vorzubereiten.
Jedoch verstehe ich nicht weswegen er denn die Pflicht hat an diesem Unterricht teilzunehmen wogegegn seine Mitschüler die die Zulasssung zum Abitur bekommen haben und jetzt schon 100% durchgefallen sind:Warum diese nicht auch jetzt schon in die 12 müssen?Diese dürfen im Moment einfach zuhause bleiben.Für mich eine Ungerechtigkeit.
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