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Nebenverdienst von Jugendlichen

 
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Erik
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 15:01    Titel: Nebenverdienst von Jugendlichen Antworten mit Zitat

Hallo und Guten Tag,

wie sieht es rechtlich mit Nebenverdiensten von Jugendlichen aus? Angenommen ein Jugendlicher möchte sich mit dem Verkauf von einem Computerprogramm Geld verdienen. Was ist dabei zu beachten? Darf er das ohne Gewerbeschein? Ein Antrag auf ein Gewerbe wurde gestellt, jedoch abgelehnt, da das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht war. Ist es nicht möglich, bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze das ganze nicht auch legal ohne ein angemeldetes Gewerbe durchzuführen?
Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß

E. Bertram
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Malte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist seltsam!
Der Minderjährige M will ein Geschäft betreiben, dazu braucht es nach § 112 I BGB der Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters (der Eltern) und der Genehmigung durch ein Vormundschaftsgericht.
Die Folge ist, dass der Minderjährige für alle sein Erwerbsgeschäft betreffenden Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig ist, also so anzusehen ist, als sei er volljährig.
Ich betone aber, dass sich dies nur auf Handlungen bezieht, die mit dem Geschäft des M einhergehen. Winken
Grundsätzlich ist die Möglichkeit also gegeben. Inwiefern es Höchstgrenzen bzgl. des Gehalts gibt, dazu kann ich keine Aussagen machen.

Gruß Malte
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Erik
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Der Antrag wurde beim Amtsgericht gestellt. Eine schriftliche Erklärung beider Elternteile lag vor! Zusätzlich wurde wurden Zeugniskopien und Vorstellungen über das Gewerbe genaustens beigelegt.
Die Begründung zur Ablehnung des Gerichtes lautete etwa wie folgt: der Jugendliche habe aufgrund der Schule keine Zeit, sich um das Gewerbe zu kümmern. Zusätzlich wüsste er noch nicht, wie sämtliche Formalitäten zu regeln seien.
Ist diese Begründung rechtlich korrekt?
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man muss doch nicht alles so verkomplizieren.

Wieso melden die Eltern nicht das Gewerbe an und lassen den Jgdl. die Geschäfte führen. Im Innenverhältnis Eltern/Kind ist das ganze unkompliziert, da der Gewinn an das Kind im Rahmen des Familienverhältnisses ohne förmlichen Arbeitsvertrag abgeführt werden kann.

Wenn der Jgdl. dann volljährig ist, eröffnet er selbst ein Gewerbe und setzt seine Tätigkeiten fort.
_________________
mfg
Klaus
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::

man muss doch nicht alles so verkomplizieren.

Wieso melden die Eltern nicht das Gewerbe an und lassen den Jgdl. die Geschäfte führen.


Eventuell sind die Eltern Arbeitnehmer und müßten deshalb vorher ihren Arbeitgeber um Erlaubnis fragen (§ 60 HGB), evtl. wollen sie nicht die Haftung übernehmen (die beim Verkauf von Software ziemlich hoch sein kann), evtl. haben sie sonstiges Einkommen und können deshalb anders als der Sohn das ganze nicht steuerfrei betreiben.
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 26.02.05, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Eventuell sind die Eltern Arbeitnehmer und müßten deshalb vorher ihren Arbeitgeber um Erlaubnis fragen (§ 60 HGB),

### Die wird er sicher erteilen (müssen), da die Arbeitsfähigkeit der Eltern nicht beeinträchtigt wird, da Sie selbst bis auf ein paar Unterschriften und ab und zu Kontrolle nicht beeinträchtigt wird.

evtl. wollen sie nicht die Haftung übernehmen (die beim Verkauf von Software ziemlich hoch sein kann),

### Wenn die Haftung so hoch ist, dann stellt sich die Frage, wie die Eltern in das Gewerbe des Minderjährigen einwilligen können.

evtl. haben sie sonstiges Einkommen und können deshalb anders als der Sohn das ganze nicht steuerfrei betreiben.

### Das kann sicher gestaltet werden. Die Gewinne stehen wirtschaftlich dem Kind zu (zB Gesellschaftervertrag).
_________________
mfg
Klaus
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Malte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 27.02.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht generell traurig, wie im deutschen Bundesstaat gerade in diesen Zeiten innovative Ideen oder generell Geschäftsideen zu nichte gemacht werden?!
Anstelle einer einfachen Genehmigung werden mehr Steine in den Weg geworfen, um auch wirklich noch den Letzten davon abzubringen sich geschäftlich zu betätigen und die alllgemeinwirtschaftliche Lage, wenn auch als ein Tropfen im Wasser, zu verbessern.

Gruß Malte
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.02.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Malte hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht generell traurig, wie im deutschen Bundesstaat gerade in diesen Zeiten innovative Ideen oder generell Geschäftsideen zu nichte gemacht werden?!
Anstelle einer einfachen Genehmigung werden mehr Steine in den Weg geworfen, um auch wirklich noch den Letzten davon abzubringen sich geschäftlich zu betätigen und die alllgemeinwirtschaftliche Lage, wenn auch als ein Tropfen im Wasser, zu verbessern.

Gruß Malte


Das is hart am offenen Schwachsinn.

Hier gehts um Absicherung des Jugendlichen. Schon bei Erwachsenen, die sowas hauptberuflich versuchen, geht´n Großteil dieser Start-Ups in die Hose. Bei ´nem Minderjährigen, der nebenberuflich macht und - wie man schon am Schreiben sieht - ned so große Eigenkenntnisse über den Start eines Gewerbes hat, noch Eltern, die´s haben, is ne Verweigerung der Genehmigung doch ned verwunderlich.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Malte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 27.02.05, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das is hart am offenen Schwachsinn.

Danke für deine die Grenze der offenen Beleidigung touchierende Äußerung und doch muss ich dir recht geben, dass dies ein Streitthema ist.
Dennoch bin ich überzeugt, dass Innovation und Geschäftsideen in diesen Zeiten notwendiger sind denn je.
Ich würde einfach mal annehmen, dass questionable content einer dieser Menschen sind, die immer sagen:
1. Sowas gabs ja noch nie
2. Wo kämen wir denn da hin
3. Wir haben das aber immer so gemacht

Nichts für ungut Winken

Gruß Malte
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Erik
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Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.03.05, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die Begründung des Gerichtes dennoch sehr gewagt.
Die Begründung der Schüler habe keine Zeit, um sich um das Gewerbe zu kümmern halte ich für insofern riskant, als dass das Gericht selber nicht wissen kann, wie es um die Lage des Jugendlichen steht. Ob dieser Zeit hat und welchen Aufwand er vorausplant, kann letztlich nur er entscheiden. Die Begründung der Formalitäten ist ebenso streitwürdig. Ist es am Anfang eines Gewerbetreibenden nicht generell schwer, sich der Situation anzupassen? Formalitäten können erlent werden; außerdem hat der Vater des Jugendlichen Erfahrung im Umgang mit solchen Formalien. Ich finde, das ganze ist keineswegs ein Einzelfall der zunehmenden Bürokratisierung unseres Staates und stimme insofern der Meinung von Malte voll und ganz zu.
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Malte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 06.03.05, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Unterstützung Erik Winken

Halt uns doch mal bitte hier auf dem Laufenden, wie die Angelegenheit weitergeht.

Ich bin da sehr interessiert.

Gruß Malte
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