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Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.05.08, 14:31 Titel:
Starkstromkabl hat folgendes geschrieben::
Danke für den Link,
bei mir ist es ja so, dass der Lehrer das Handy mit nach Hause genommen hat und erst am Donnerstag wieder in der Schule ist. Meine Eltern bekommen das Handy ja auch nicht wieder.
Hol doch einfach die Polizei, wo ist das Problem? Das Handy gehört dir. Hätte es ein anderer Schüler, würdest du ja wahrscheinlich auch die Polizei holen? Hier geht es halt um einen Lehrer, ändert zwar ein bisschen was an der Sache, aber doch weniger als man meint.
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.05.08, 14:36 Titel: Re: Foto von einem Lehrer gemacht
Starkstromkabl hat folgendes geschrieben::
Dann hab ich mich bereiterklärt, ihm den Foto-Ordner zu zeigen, in dem ich das Bild nicht finden konnte. Dann habe ich in den Kamera-Einstellungen geschaut, wo die Bilder gespeichert werden (er während der ganzen Zeit meine Hand stark am festhalten) und da war der Ordner dem ich ihm vorher gezeigt habe eingespeichert. In den anderen Ordnern hätte ich auch noch geschaut, aber dann hat es geschellt und er hat mir das Handy aus der Hand gerissen, weil er zum Unterricht musste. Habe das Bild also auf die schnelle nicht gefunden..
Bevor man gleich die "dicken Geschütze" (Polizei) auffährt, sollte man vielleicht doch erst mal versuchen, die Adresse oder Tel.-Nr. dieses Lehrers herauszubekommen (Schulleitung!), damit man das Gerät auch ohne größeren Ärger (für sich und den Lehrer) wiederbekommt. Wenn die Polizei da nämlich "häppi släpping" Videos oder was pornographisches drauf findet, gibt's mit Sicherheit auch Probleme.
Und wenn der Schüler diesen Lehrer dann in der Abschlussprüfung hat und er ist "schuld", dass der Lehrer vorbestraft ist, dann zweifle ich ein wenig an der Unvoreingenommenheit des Lehrers . _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.05.08, 15:48 Titel:
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Bevor man gleich die "dicken Geschütze" (Polizei) auffährt...
Der Lehrer hat doch bereits dicke Geschütze aufgefahren. Ich zweifle daran, dass es richtig ist, Unrecht zu akzeptieren, um Ärger zu vermeiden. Ich sehe den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an.
Wenn der Lehrer einsichtig ist, sollte natürlich darauf verzichtet werden, keine Frage. Aber wenn er tatsächlich meint, damit im Recht zu sein, dann kann und darf man diese Uneinsichtigkeit nicht auf sich beruhen lassen.
Bevor man gleich die "dicken Geschütze" (Polizei) auffährt...
Der Lehrer hat doch bereits dicke Geschütze aufgefahren. Ich zweifle daran, dass es richtig ist, Unrecht zu akzeptieren, um Ärger zu vermeiden. Ich sehe den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an.
Nicht jede Maßnahme, die rechtlich gerechtfertigt wäre, ist auch unter zwischenmenschlichen Aspekten sinnvoll. Keine Frage, dass der Lehrer sich hier falsch verhalten hat, vorausgesetzt, die Schilderung stimmt so. Aber:
Zitat:
Wenn der Lehrer einsichtig ist, sollte natürlich darauf verzichtet werden, keine Frage.
Wie will man das noch feststellen, wenn ihm erst mal die Polizei "auf die Bude gerückt" ist?
Zitat:
Aber wenn er tatsächlich meint, damit im Recht zu sein, dann kann und darf man diese Uneinsichtigkeit nicht auf sich beruhen lassen.
Auch Lehrer müssen (manchmal) erzogen werden.
Das "Erziehen" können aber erst mal die Eltern des Schülers A "im Guten" versuchen. Wenn erst die Strafanzeige läuft, gibt's kein Zurück mehr. Und dann kann der Schüler evtl. überlegen, ob es - rein zwischenmenschlich betrachtet - noch sinnvoll ist, an dieser Schule einen Abschluss zu machen ... _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Angenommen, er würde mein Handy durchsuchen (Was ich eindeutig merken wuerde weil man nur an den speicher kann wenn man den akku rausnimmt, was dazu führt, das datum und uhrzeit zurückgesetzt werden), was kann ich dann gegen ihn tun?
Interessant. Dieser Lehrer soll clever genug sein, dass er den Akku rausnimmt, um die Daten zu untersuchen, aber gleichzeitig zu blöde, Datum und Uhrzeit neu einzustellen?
Das glaub' ich nicht! Wer so viel kriminelle Energie und technisches Verständnis aufbringt, dass er den Akku ausbaut, der ist auch clever genug, seine Spuren zu verwischen. Wetten?
Ja, wenn er den Akku rausnimmt, um Daten zu durchsuchen oder seine Sim Karte einzulugen, wird Datum und Uhrzeit zurückgesetzt. Da er aber am Handy nichts ändern kann, weil er zwar seine PIN aber nicht meinen Sicherheitscode hat, bleibt das Datum zurückgesetzt. wenn er es doch verstellen koennen wuerde, muesste er ja trotzdem seine simkarte wieder raus und meine wieder rein tun. dazu muss dann auch der akku entfernt werden.
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.05.08, 13:40 Titel:
Nötigung war nur so ein Gedanke. Ich war natürlich nicht auf dem Schulhof dabei, deshalb kann ich nur spekulieren.
Mach einfach folgendes: Ich hatte in meinem Beitrag gestern einen Link zum Gesetzestext "Nötigung" gesetzt. Du kannst die einzelnen Punkte einfach abklappern...
1. Rechtswidrig? (Prüfen, ob irgendein Landesgesetz ihm diese Maßnahme erlaubt, wahrscheinlich jedoch nicht. Ansonsten siehe noch Abs. 2: "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." Tja, dazu müsste man die Situation besser kennen.)
2. Mit Gewalt oder Drohung? (So wie du es geschildert hast, trifft nur Gewalt zu, reicht aber aus.)
3. Nötigung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung? (Sehe ich auch gegeben, wenn das stimmt, was du scheibst.)
Könnte also gut sein. Um wirklich zu sagen, ob eine Nötigung vorliegt, hätte ich dabei sein müssen...
Wie ist die Sache ausgegangen? Hatte auch mal einen ähnlichen Fall, Handy wurde wegen Klingeln im Unterricht eingezogen! Ich weiß, das Klingeln gehört sich nicht und ich habe mich auch entschuldigt, aber der Lehrer bestand darauf das Handy bis zum nächsten Tag einzubehalten. Bin dann direkt zum Direktor und schwupp, innerhalb von 5 Minuten hatte ich mein Handy wieder.
Habe das Handy wieder. Nachdem ich vor seinen Augen alle Dateien nach datum sortiert hab und nur die bilder von dem Tag des fotos gezeigt hab (war nur das eine).
Jedoch sollte ich einen Aufsatz über mein Fehlverhalten schreiben, was ich auch gemacht habe, aber da drin erläutere ich ziemlich genau warum ich recht habe^^
Habe das Handy wieder. Nachdem ich vor seinen Augen alle Dateien nach datum sortiert hab und nur die bilder von dem Tag des fotos gezeigt hab (war nur das eine).
Das hättest du auch einfacher haben können, wenn du nicht diese aus meiner Sicht fadenscheinige und kaum nachvollziehbare Begründung gehabt hättest:
Starkstromkabl schrieb:
Zitat:
Das mit dem Schulleiter [auf Aufforderung des Lehrers zu ihm gehen] habe ich ebenfalls abgelehnt, weil ich wie jeder andere auch weiß, dass man als Schüler keine Rechte hat, wenn man allein mit Lehrer und Schulleiter in einem Raum ist.
Außerdem dominierte dich dein - gesetzlich nicht näher normiertes - "Lustprinzip":
Starkstromkabl schrieb:
Zitat:
Und dann auch noch den ganzen Handyspeicher [auf Aufforderung des Lehrers]durchsuchen? Ich hab 1 GB speicher drin und unzählige Ordner... Lust auf 2 Stunden zeigen (Jaah mein Handy lagged ...) hab ich auch nicht.
Eigentlich hoffe ich lediglich für den Lehrer, dass es letztlich doch schneller ging.
Starkstromkabl schrieb:
J
Zitat:
edoch sollte ich einen Aufsatz über mein Fehlverhalten schreiben, was ich auch gemacht habe, aber da drin erläutere ich ziemlich genau warum ich recht habe^^
Das ist zu befürchten. Hier noch eine gesetzliche Grundlage, die du trotzdem in deinen Aufsatz einbauen solltest:
Die Allgemeine Dienstordnung für Lehrer (NRW) sagt (und konkretisiert dementsprechende Regelungen zur Ausübung des Hausrechtes durch die Schulleitung):
[quote]§ 25 Auskünfte an die Presse
Der Schulleiter oder die Schulleiterin vertritt die Schule in der Öffentlichkeit
und erteilt Auskünfte über Angelegenheiten der Schule an die Presse. Bei
fotografischen oder elektronischen Aufnahmen sind die Persönlichkeitsrechte
betroffener Personen zu beachten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung
der Erziehungsberechtigten einzuholen, soweit Anhaltspunkte
erkennbar sind, dass diese nicht bei allen Beteiligten vorausgesetzt werden
kann;[/quote]
Bevor du also jemanden fotografierst musst du also grundsätzlich mindestens die Erlaubnis der Schulleitung einholen, zumal du bislang nicht in der Lage warst, einen plausiblen Grund dafür zu nennen, warum du den Lehrer überhaupt fotografiert hast.
Bevor du also jemanden fotografierst musst du also grundsätzlich mindestens die Erlaubnis der Schulleitung einholen, zumal du bislang nicht in der Lage warst, einen plausiblen Grund dafür zu nennen, warum du den Lehrer überhaupt fotografiert hast.
Da es in diesem Paragraphen um die Presse geht, gehe ich stark davon aus, dass es ums Fotografieren in Zusammenhang mit Veröffentlichung geht.
Fotografieren um des Fotografierens willen verbietet dieser Paragraph in meinen Augen nicht. Unabhängig von Grund. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 02.06.08, 12:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
Es ist erfreulich, dass sich die Schulleitung anscheinend zu einer pädagogischen Maßnahme entscheiden konnte. Was ich bei Starkstromkabls Beiträgen ganz abseits der rechtlichen Fragen nämlich noch vermisse, ist jeglicher Versuch, sich doch einmal in den betroffenen Kollegen hinein zu versetzen, und sich zu fragen, wie es denn eigentlich zu dieser heftigen Reaktion kommen konnte und was an diesem vermeintlich harmlosen Übergriff denn so provozierend war. Das sehe ich bei dem hypothetischen Schüler bislang leider nur pubertäre Indifferenz.
Wäre ich an Stelle der Kollegen mit so einer pädagogischen Situation befasst, würde ich dem betreffenden Schüler ausreichend Möglichkeit geben, sich über die Auswirkungen von Internetmobbing auch durch das ausgiebige Studium von Pressetexten zu informieren, damit eine Erörterung zu diesem Thema sich nicht nur in rechtsphilosophischem Geschwurbel erschöpft sondern vielleicht tatsächlich ein Denkprozess einsetzt.
Vielleicht wäre es für Starkstromkabl von Interesse, sich ohne Anstoß zu so einem Vorgehen zu entscheiden; damit könnte er nämlich seine menschliche Reife demonstrieren und würde mit Sicherheit ein vorteilhafteres Bild von sich zeichnen.
Persönlichkeitsrechte können eben nur - wie bereits angesprochen - bei einer Veröffentlichung verletzt werden (prinzipiell).
lg flipmow
Und wenn man in die Suchfunktion des einen oder anderen Videoportals mal "Unterricht" oder "Lehrer" eingibt, dann wird man ganz schnell fündig - und ich bezweifle doch sehr, dass die Kollegen diesen Veröffentlichungen zugestimmt haben. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Mag ja sein. Aber das ändert ja nichts an der rechtlichen Situation.
Es erklärt vielleicht nur die Reaktion des Lehrers. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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