Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückbuchung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückbuchung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
AnophelesS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 09:00    Titel: Rückbuchung Antworten mit Zitat

A kündigt seinem Internet-Provider B.

Nichts desto trotz bucht B einen Monat nach Vertragsende nochmals ab. A lässt von seiner Bank zurückbuchen. B fragt schriftlich an weshalb. A erklärt schriftlich.

Im nächsten Monat bucht B wieder ab, diesmal gleich das zehnfache des sonst üblichen Betrages. A gibt wieder seiner Bank den Auftrag zurückzubuchen, was diese jedoch erst zwei Wochen später erledigt.

In der Zwischenzeit kommt ein Brief von B, in dem es heißt, A hätte Recht und ein Guthaben und B würde zuviel abgebuchtes Geld zurück überweisen.

Eine Woche später überweist B tatsächlich.

Frage Wie soll sich A jetzt verhalten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 09:27    Titel: Re: Rückbuchung Antworten mit Zitat

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
Wie soll sich A jetzt verhalten?
Die Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AnophelesS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

dito
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
dito

Ich denke, dass Bibers Frage sehr wohl ernst gemeint ist Sehr glücklich

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
Eine Woche später überweist B tatsächlich.

Frage Wie soll sich A jetzt verhalten?

Das zurück überwiesene Geld zählen Winken

B hat das zuviel abgebuchte Geld doch zurück gezahlt, damit sollte doch der Fall abgehakt werden können.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AnophelesS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wärs denn mal mit richtig lesen?!?

Sicher, B hat das Geld zurück überwiesen. Blöd nur, dass A das Geld ebenfalls von seiner Bank hat zurückbuchen lassen.

Er hat es jetzt also doppelt.

Jetzt klar?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rohan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, jetzt alles klar ...

§ 812 BGB hat folgendes geschrieben::
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.


Also: zurückzahlen...

Gruß
Rohan
_________________
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
Wie wärs denn mal mit richtig lesen?!?

Gute Idee Verlegen

Aber auch dann ist Bibers Frage völlig berechtigt.
Lösung: kurze Info an B und den zuviel erhaltenen Betrag zurückzahlen Mit den Augen rollen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
Jetzt klar?
Nö, nicht erst jetzt. Genau deshalb habe ich auch oben genau so geantwortet. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich auf den Abbucher nicht sauer bin, bitte ich zuerst, innerhalb einer Frist (eine Woche oder so) zurückzuzahlen, damit keine Rücklastschriftkosten entstehen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.