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Benotung ohne Schriftliche Leistung

 
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worlord76
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 18:28    Titel: Benotung ohne Schriftliche Leistung Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

mich würde interessieren, wie es beim Schulgesetz aussieht im Bezug auf die Benotung von Nebenfächern, wenn keine Schriftliche Leistung erbracht wurde. Beispilsweise, wenn ein Lehrer aus irgend einem Grund fehlt und keine Vertretungsstunden erbracht wurden.
Ist es möglich, dass dan die Mündliche Note, als Grundlage für die Gesamte Note verwendet wird?

Wie ist da die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

verrätst du uns auch das Bundesland??
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worlord76
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

upps sorry, habe das ganz übersehen *schäm*

Es geht um die Rechtliche Lage in Niedersachsen.

vielen Dank!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo worlord,
Zitat:
Benotung von Nebenfächern, wenn keine Schriftliche Leistung erbracht wurde.

Ist es möglich, dass dann die mündliche Note als Grundlage für die Gesamtnote verwendet wird?
Ja.
Welche Alternativen gibts denn? Eine schriftliche Arbeit erzwingen? Keine Gesamtnote vergeben? Eine Einheitsnote für alle?

Für die Klassen 7-10 der Realschulen in Niedersachsen habe ich da ein Dokument gefunden, wonach in den Nebenfächern bis zu zwei schriftliche Lernkontrollen pro Halbjahr, bis zu drei pro Schuljahr zulässig sind:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C637065_L20.doc
Eine Mindestzahl wird nicht genannt, also gibts keine.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 14:20    Titel: Re: Benotung ohne Schriftliche Leistung Antworten mit Zitat

worlord76 hat folgendes geschrieben::
Hallo ihr,

mich würde interessieren, wie es beim Schulgesetz aussieht im Bezug auf die Benotung von Nebenfächern,
Was sind "Nebenfächer"? Diesen Begriff kennt das Schulgesetz von NDS nicht. Notengebung ist in der jeweiligen Schulordnung oder Prüfungsordnung geregelt - und die sieht auf der Schule für Lernbehinderte ganz anders aus als auf dem Berufskolleg. Deswegen wäre die Angabe der Schulform sinnvoll.
Zitat:
wenn keine Schriftliche Leistung erbracht wurde.
In Fächern wie Kunst, Sport, Musik, Hauswirtschaft werden häufig praktische Leistungsnachweise gefordert anstelle von schriftlichen. Wenn man nun nicht weiß, um welches Fach es geht, kann man nichts dazu sagen.

Zitat:
Beispilsweise, wenn ein Lehrer aus irgend einem Grund fehlt und keine Vertretungsstunden erbracht wurden.
Ist es möglich, dass dan die Mündliche Note, als Grundlage für die Gesamte Note verwendet wird?
Im Prinzip ja.

Zitat:
Wie ist da die Rechtslage?
Völlig verschieden - je nach Fach und Schulform. Und in Klasse 12 möglicherweise auch noch anders als in Klasse 7.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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