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Verzollung: Spediteur berechnet hohe Bearbeitungsgebühr! OK?

 
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Claudichma
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 308

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 11:11    Titel: Verzollung: Spediteur berechnet hohe Bearbeitungsgebühr! OK? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Habe mal eine Frage:

A bestellt in China Ware im Wert von insgesamt 50 US-$. Die Sachen werden per Express-Spediteur geliefert. Nun bekommt A einen Anruf vom Spediteur, dass das Paket in Deutschland am Flughafenzoll eingetroffen ist und die Zollgebühren und Einfuhr-USt. an den Zoll bezahlt werden müssen, um das Paket ausliefern zu können. Diese Gebühren würde der Spediteur vorstrecken und dann bei Auslieferung des Pakets an der Haustür von A kassieren.

A hatte damit auch schon gerechnet und gab grünes Licht. Auf die Frage, wieviel denn da noch ungefähr anfällt, war A jedoch schon erstaunt "ca. 30 EUR" als Antwort zu erhalten, da dies ja den Kaufpreis fast verdoppelt. Es sei auch noch eine Bearbeitungsgebühr der Spedition darin enthalten, erklärte man A daraufhin telefonisch. A war überrumpelt und gab dann aber grünes Licht, weil er ja das Paket auch haben möchte. (Er hatte vorher schon aus dem Ausland importiert, da aber imme rper Post geliefert bekommen, wo keine solche Bearbeitungsgebühr berechnet wurde.)

Beim Googlen fand A nun folgendes hierzu:
http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/pm58_03.pdf

Frage: Kann sich A auch hierauf berufen, obwohl er nicht in Hessen ansässig ist sondern in NRW? Und hat A nun eigentlich "ausdrücklich den Auftrag zur Verzollung erteilt" oder reicht für das "ausdrücklich" kein solches Telefonat wie beschrieben? Wenn doch, kann A trotzdem zumindest die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr ablehnen bzw. diese nachträglich zurückfordern, da der Bote sicher das Paket nicht herausrückt, wenn A dies schon an der Haustür verweigert? Oder gilt dieses Recht nicht bundesweit?

Danke für Eure Einschätzung!

LG
Claudia
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 11:38    Titel: Re: Verzollung: Spediteur berechnet hohe Bearbeitungsgebühr! Antworten mit Zitat

Claudichma hat folgendes geschrieben::
Kann sich A auch hierauf berufen, obwohl er nicht in Hessen ansässig ist sondern in NRW?
M.E. wohl kaum. Das hat allerdings weniger mit dem Wohnsitz als mit der (anscheinend korrekten) Vorgehensweise der Spedition zu tun. Die hat nämlich vor der Verzollung angerufen und sich
Claudichma hat folgendes geschrieben::
ausdrücklich den Auftrag zur Verzollung
erteilen lassen. Und da die
Claudichma hat folgendes geschrieben::
Bearbeitungsgebühr
in diesem Zusammenhang auch angesprochen wurde, wird A[quote="Claudichma"]die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr[/uotw]sicherlich
Claudichma hat folgendes geschrieben::
zwar ablehnen bzw. diese nachträglich zurückfordern
können, allerdings dürfte beides erfolglos bleiben. Warum sollte der Spediteur auch auf seinen Kosten sitzenbleiben?
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Claudichma
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 308

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfinde das so am Telefon ohne Vorwarnung als ziemliche Überrumpelungstaktik und frage mich auch, wo bei der ganzen Sache das Widerrufsrecht bleibt?

Darüber hinaus bekam A jetzt einen weiteren Anruf des Spediteurs, wo ihm nun mitgeteilt wurde, das Ganze koste nicht 30 EUR sondern über 60 EUR, d.h. fast doppelt soviel wie der Warenwert (50 US-$) ist. A hat aber leider an den chinesischen Lieferanten schon Vorkasse geleistet, sodass er sich mit einer Verweigerung der Paketannahme selbst ins Fleisch schneiden würde. Also hat er nun gar keine andere Wahl und muss, um seine bereits bezahlte (!) Ware zu bekommen, noch weitere horrende Kosten zahlen (reine Einfuhr-USt. und Zollgebühren wären knapp 13 EUR, den Rest steckt sich der Spediteur in die Tasche, obwohl Versandkosten "to A's door" schon vom Absender bezahlt wurden).

Und das soll alles so rechtens sein, nur weil der Spediteur vorher anruft und bittet, das Geld passend bereitzuhalten, da der Fahrer keinn Wechselgeld hat???
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Claudichma hat folgendes geschrieben::
Ich empfinde das so am Telefon ohne Vorwarnung als ziemliche Überrumpelungstaktik
Wie hätten Sie es denn gern? Schriftlich, mit der Bitte um eine ebensolche Antwort innerhalb von zwei Wochen? Mal abgesehen von dem organisatorischen Aufwand und den Lagergebühren, die der Zoll dann wohl nehmen würde, wäre das gerade bei einer Lieferung durch einen
Claudichma hat folgendes geschrieben::
Express-Spediteur
irgendwie widersinnig.

Claudichma hat folgendes geschrieben::
frage mich auch, wo bei der ganzen Sache das Widerrufsrecht bleibt?
Das dürfte hier wohl kaum gelten.

Claudichma hat folgendes geschrieben::
Darüber hinaus bekam A jetzt einen weiteren Anruf des Spediteurs, wo ihm nun mitgeteilt wurde, das Ganze koste nicht 30 EUR sondern über 60 EUR
Hat A nach einer Begründung gefragt?

Claudichma hat folgendes geschrieben::
Also hat er nun gar keine andere Wahl
Wieso kann A den Job des Spediteurs nicht selbst machen?

Claudichma hat folgendes geschrieben::
um seine bereits bezahlte (!) Ware zu bekommen, noch weitere horrende Kosten zahlen
Das eine hat mit dem anderen aber auch sowas von nichts zu tun...

Claudichma hat folgendes geschrieben::
reine Einfuhr-USt. und Zollgebühren wären knapp 13 EUR, den Rest steckt sich der Spediteur in die Tasche
Das hat der Spediteur gesagt?

Claudichma hat folgendes geschrieben::
Und das soll alles so rechtens sein, nur weil der Spediteur vorher anruft und bittet, das Geld passend bereitzuhalten, da der Fahrer keinn Wechselgeld hat???
Nö, nicht deshalb. Zoll und Steuer fallen aufgrund gesetzlicher Vorgaben an. Die Dienstleistung, die der Spediteur zu welchem Kurs auch immer in Rechnung stellt, braucht A ja nicht in Anspruch nehmen.
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