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Verfasst am: 23.05.08, 17:53 Titel: Widerspruch gegen Note im Abitur -Formfehler?
Schule: Gymnasium
Land: NRW
Der Fall liegt wie folgend:
Mündliche Abiturprüfung im Fach Biologie.
Die Lehrerin die die Prüfung stellte hat diese (wie ich hinterher herausgefunden habe) komplett aus dem Internet kopiert (sich dabei auch über ein Copyright auf der dazugehörigen Seite hinweggesetzt, da keine Quellenangabe zu finden war).
Das alleine wäre schon ein Formfehler weil Abiturprüfungen nicht ausfrei zugänglichen Quellen entnommen werden dürfen und falls doch dann verfremdet oder mit anderer Aufgabenstellung. Stimmt das so?
Da die Lehrerin die Aufgaben nicht selbst erstellt hat wurde in einer von ihnem eine im Untericht zwar behandelte, doch in dieser Aufgabenstellung anders Bezeichnete Methode abgefragt.
Das diese Methode diesen zweite, in der Prüfung verwendeten Namen hat, ist aber nirgend wo im Lernmaterial zu ersehen.
Daher fragte ich nach diesem Wort und bekam (nach der Meinung eines anderen Fachlehrers) eine fachlich falsche Auskunft.
Diese wurde allerdings wie es scheint aber nicht im Protokoll vermerkt.
Ist das rechtlich in Ordnung?
Das Ergebnis der Prüfung war eine 4+, was schlecht ist, da die Vorbenotung 2+ war.
Wenn man also davon ausgeht, dass ich im ersten Teil der Prüfung auf grund des fehlerhaften bzw. unbekannten Fachbegriffes eine 5 hatte muss der zweite Teil mindestens im guten zweier Bereich gelegen haben, was der Vornote entspricht.
Spricht das für mich?
Da ich die Note nicht verstehen konnte bat ich um ein Gespräch mit der Prüferin, das jedoch wenig Erfolg zeigte, da sie nicht einsah einen Fehler gemacht zu haben.
Auch das ich die Aufgabenstellung exakt im Internet gefunden hatte, wurde heruntergespielt.
Letztlich blieb dieses Gespräch also fruchtlos und ich kontaktierte die Schulleitung
Diese teilte mir lapidar mit, alle Prüfer seien sich einig und wenn ich Probleme mit der Note hätte müsste ich meinen Widerspruch bis heute (weit unter der Frist von einem Monat!) bei ihr einreichen.
Die Frage ist nun, wie die Rechtslage ist, wie die Chancen stehen, dass sich an der Note etwas ändern lässt und wie man dabei am besten vorgeht.
Ich bedanke mich fürs Lesen und hoffe auf Antworten.
Zuletzt bearbeitet von Ev.Ro. am 23.05.08, 20:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
Verfasst am: 23.05.08, 18:59 Titel: Re: Widerspruch gegen Note im Abitur -Formfehler
Ev.Ro. hat folgendes geschrieben::
Schule: Gymnasium
Land: NRW
Der Fall liegt wie folgend:
Mündliche Abiturprüfung im Fach Biologie.
Die Lehrerin die die Prüfung stellte hat diese (wie ich hinterher herausgefunden habe) komplett aus dem Internet kopiert (sich dabei auch über ein Copyright auf der dazugehörigen Seite hinweggesetzt, da keine Quellenangabe zu finden war).
Das alleine wäre schon ein Formfehler weil Abiturprüfungen nicht ausfrei zugänglichen Quellen entnommen werden dürfen und falls doch dann verfremdet oder mit anderer Aufgabenstellung. Stimmt das so?
Keine Ahnung. Verletzungen des Urheberrechtes durch den Prüfer haben aber keine rechtlichen Folgen für den Prüfling - es sei denn, die Fragen wären schon vor der Prüfung bekannt gewesen.
Zitat:
Da die Lehrerin die Aufgaben nicht selbst erstellt hat wurde in einer von ihnen eine im Untericht zwar behandelte doch in dieser Aufgabenstellung anders Bezeichnete Methode abgefragt.
Das diese Methode diesen zweite, in der Prüfung verwendeten Namen hat, ist aber nirgend wo im Lernmaterial zu ersehen.
Geht es also um den ersten Teil der Prüfung, wo der Schüler sich anhand einer schriftlich vorgegebenen Aufgabenstellung seine Antworten überlegen muss? Oder um den zweiten Teil, wo dann ein Frage-Antwort-Dialog abläuft?
Zitat:
Daher fragte ich nach diesem Wort
Während der Prüfungsvorbereitung oder während der Prüfung?
Zitat:
und bekam (nach der Meinung eines anderen Fachlehrers) eine fachlich falsche Auskunft.
War der andere Lehrer Beisitzer, zweiter Prüfer oder Protokollführer?
Zitat:
Diese wurde allerdings wie es scheint aber nicht im Protokoll vermerkt.
Ist das rechtlich in Ordnung?
Kommt drauf an, wann das war und inwiefern es den Prüfungsablauf beeinflusst hat.
Zitat:
Das Ergebnis der Prüfung war eine 4+, was schlecht ist, da die Vorbenotung 2+ war.
Wenn man also davon ausgeht, dass ich im ersten Teil der Prüfung auf grund des fehlerhaften bzw. unbekannten Fachbegriffes eine 5 hatte muss der zweite Teil mindestens im guten zweier Bereich gelegen haben, was der Vornote entspricht.
Das ist Unsinn, da kein "Mittelwert aus zwei Teilen" gebildet wird, sondern nur eine Note gegeben wird.
Zitat:
Spricht das für mich?
Frag die Prüfungskommission.
Zitat:
Da ich die Note nicht verstehen konnte bat ich um ein Gespräch mit der Prüferin, das jedoch wenig Erfolg zeigte, da sie nicht einsah einen Fehler gemacht zu haben.
Abiturprüfungen mit nur einem Prüfer sind unzulässig. Was ist mit den anderen?
Zitat:
Auch das ich die Aufgabenstellung exakt im Internet gefunden hatte, wurde heruntergespielt.
Das ist ja auch Schlaumeierei, sonst nichts. Das wird eher zum Nachteil des Schülers ausgelegt: "Dem sind die Prüfungsfragen bekannt und er redet trotzdem Mist!" Wenn allerdings einer der Mitprüflinge durch die Kenntnis dieser Quelle einen Vorteil gehabt hätte, könnte das allerdings Auswirkungen haben.
Zitat:
Letztlich blieb dieses Gespräch also fruchtlos und ich kontaktierte die Schulleitung
Diese teilte mir lapidar mit, alle Prüfer seien sich einig und wenn ich Probleme mit der Note hätte müsste ich meinen Widerspruch bis heute (weit unter der Frist von einem Monat!) bei ihr einreichen.
Natürlich. Bei mündlichen Prüfungen "unverzüglich". Woher kommt die "Frist von einem Monat"? Der betreffende Schüler war hoffentlich clever genug, den genannten Termin einzuhalten - sonst ist der Zug nämlich abgefahren.
Zitat:
Die Frage ist nun, wie die Rechtslage ist, wie die Chancen stehen, dass sich an der Note etwas ändern lässt und wie man dabei am besten vorgeht.
Wenn nachweislich(!) unbekanntes Wissen abgeprüft wurde, ist die Prüfung zu wiederholen - natürlich nicht mit demselben Prüfungsthema.
Eine Bekannte hatte dasselbe Problem mal mit dem 4. Fach (Erdkunde), wo über ein Thema geprüft wurde, das vorher zwar im Parallelkurs, aber nicht in ihrem eigenen Kurs behandelt worden war. Alle 3 Prüfungen dieses Blocks (mit demselben Thema) wurden für ungültig erklärt und wiederholt. Meine Bekannte hat sich von 12 auf 9 Punkte "verbessert"; bei den beiden anderen Prüflingen ging die Änderung in die entgegengesetzte Richtung. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 23.05.08, 19:51 Titel: Re: Widerspruch gegen Note im Abitur -Formfehler
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Geht es also um den ersten Teil der Prüfung, wo der Schüler sich anhand einer schriftlich vorgegebenen Aufgabenstellung seine Antworten überlegen muss? Oder um den zweiten Teil, wo dann ein Frage-Antwort-Dialog abläuft?
Es geht um den ersten Teil.
Zitat:
Während der Prüfungsvorbereitung oder während der Prüfung?
Vor der Prüfung. Mir wurden die Aufgaben vor der Prüfung im Gang in die Hand gedrückt und ich sollte nachsehen, ob ich irgend etwas nicht verstehe.
Darauf kam dann von mir die Frage nach dem besagten Begriff, die später dann auch nicht richtig beantwortet wurde.
Zitat:
War der andere Lehrer Beisitzer, zweiter Prüfer oder Protokollführer?
Nein, nur Fachlehrer für dieses Fach an einer anderen Schule.
Diese Frage von mir und die Antwort darauf stehen ja wie gesagt nicht im Protokoll.
Zitat:
Kommt drauf an, wann das war und inwiefern es den Prüfungsablauf beeinflusst hat.
In der Vorbereitungszeit bzw sogar noch davor, wie oben geschildert.
Hätte ich den Namen bekommen, der im Unterricht besprochen wurde und der in den Vorgaben für die Vorbereitung zur Prüfung stand hätte ich die Aufgabe richtig lösen können.
Zitat:
Das ist Unsinn, da kein "Mittelwert aus zwei Teilen" gebildet wird, sondern nur eine Note gegeben wird.
Mir wurde aber gesagt, dass der zweite Teil den ersten nach oben korrigiert hat.
Zitat:
Frag die Prüfungskommission.
Diese hat mir ja auch gesagt, dass sie das Ergebnis verwundert, weil ich eben 6 Punkte abweiche.
Zitat:
Abiturprüfungen mit nur einem Prüfer sind unzulässig. Was ist mit den anderen?
Diese sind ebenfalls nicht auf meinen Einwand eingegangen, dass wir das behandelte Thema so nicht besprochen haben (können sie ja auch nicht beurteilen, da sie nicht beim Unterricht dabei waren) und die beiden anderen Prüfer haben vor allem versucht irgend wie zu erklären, dass es ja schon in Ordnung wäre, wenn man Aufgaben kopiert, obwohl ich gar nicht weiter auf diese Tatsache eingegangen bin.
Ich habe lediglich auf die Frage, ob ich mich noch an die Aufgabenstellung erinnern könne, geantwortet, dass ich diese im Internet gefunden hätte.
Zitat:
Das ist ja auch Schlaumeierei, sonst nichts. Das wird eher zum Nachteil des Schülers ausgelegt: "Dem sind die Prüfungsfragen bekannt und er redet trotzdem Mist!" Wenn allerdings einer der Mitprüflinge durch die Kenntnis dieser Quelle einen Vorteil gehabt hätte, könnte das allerdings Auswirkungen haben.
Eben deshalb darf man ja nicht die Aufgaben aus frei zugänglichen Quellen beziehn, weil die Möglichkeit besteht, dass so ein Schüler darauf stößt und einen Vorteil hat.
Ich hatte einen Mitprüfling, der auf Grund zusätzlichen (nicht von der Schule gestellten) Lernmaterials den mir unbekannten Begriff kannte und so deutlich besser abgeschnitten hat. Hätte das also Auswirkungen?
Zitat:
Natürlich. Bei mündlichen Prüfungen "unverzüglich". Woher kommt die "Frist von einem Monat"? Der betreffende Schüler war hoffentlich clever genug, den genannten Termin einzuhalten - sonst ist der Zug nämlich abgefahren.
Die mündliche Note ist ein Verwaltungsakt, da es sich um ein Abschlusszeugnis handelt.
Da ich diese bisher sowieso nur mündlich erhalten habe, gilt eigentlich sogar erst ab schriftlichem Erhalt, eine Frist von einem Monat in der ich dagegen Widerspruch einlegen kann.
Meine Direktorin meinte auf heutige Nachfrage, ich hätte auch noch länger Zeit, wollte aber keinen Zeitrahmen setzen, weil sie diesen angeblich nicht wisse.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.05.08, 09:20 Titel: Re: Widerspruch gegen Note im Abitur -Formfehler?
Ev.Ro. hat folgendes geschrieben::
Wenn man also davon ausgeht, dass ich im ersten Teil der Prüfung auf grund des fehlerhaften bzw. unbekannten Fachbegriffes eine 5 hatte muss der zweite Teil mindestens im guten zweier Bereich gelegen haben,
Wenn man davon ausgeht, die Prüfungsteile seien 50:50 gewichtet (anderes ist nicht vorgetragen), wäre diese Rechnung zumindest mathematisch auf Grundschulniveau falsch:
War der erste Teil eine 5, also 2 Punkte, und die Gesamtnote eine 4+, also 6 Punkte, müßte der zweite Teil folglich (2x6-2 =) 10 Punkte gewesen sein, also eine 2- und kein "guter zweier Bereich". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 24.05.08, 21:02 Titel: Re: Widerspruch gegen Note im Abitur -Formfehler
Ev.Ro. hat folgendes geschrieben::
Vor der Prüfung. Mir wurden die Aufgaben vor der Prüfung im Gang in die Hand gedrückt und ich sollte nachsehen, ob ich irgend etwas nicht verstehe.
Darauf kam dann von mir die Frage nach dem besagten Begriff, die später dann auch nicht richtig beantwortet wurde.
[...] Diese Frage von mir und die Antwort darauf stehen ja wie gesagt nicht im Protokoll.
Da hat im Protokoll der Prüfung auch nichts zu suchen, weil es nicht Teil der Prüfung gewesen ist. Wieso auf einmal "später dann"? Oben las sich das noch so, als habe es die Antwort unmittelbar nach der Frage gegeben.
Zitat:
In der Vorbereitungszeit bzw sogar noch davor, wie oben geschildert.
Hätte ich den Namen bekommen, der im Unterricht besprochen wurde und der in den Vorgaben für die Vorbereitung zur Prüfung stand hätte ich die Aufgabe richtig lösen können.
Das ist ein Argument, mit dem man seinen Widerspruch begründen kann.
Zitat:
Zitat:
Das ist Unsinn, da kein "Mittelwert aus zwei Teilen" gebildet wird, sondern nur eine Note gegeben wird.
Mir wurde aber gesagt, dass der zweite Teil den ersten nach oben korrigiert hat.
Das ist irrelevant. Da es sich um eine Prüfung handelt, mit einer Note, ist entweder die ganze Prüfung zu wiederholen oder eben gar nichts.
Zitat:
Zitat:
Frag die Prüfungskommission.
Diese hat mir ja auch gesagt, dass sie das Ergebnis verwundert, weil ich eben 6 Punkte abweiche.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Zitat:
Zitat:
Abiturprüfungen mit nur einem Prüfer sind unzulässig. Was ist mit den anderen?
Diese sind ebenfalls nicht auf meinen Einwand eingegangen, dass wir das behandelte Thema so nicht besprochen haben (können sie ja auch nicht beurteilen, da sie nicht beim Unterricht dabei waren) und die beiden anderen Prüfer haben vor allem versucht irgend wie zu erklären, dass es ja schon in Ordnung wäre, wenn man Aufgaben kopiert, obwohl ich gar nicht weiter auf diese Tatsache eingegangen bin.
Ich habe lediglich auf die Frage, ob ich mich noch an die Aufgabenstellung erinnern könne, geantwortet, dass ich diese im Internet gefunden hätte.
Was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun? Wurde der Einwand etwa nicht unmittelbar nach Erhalt der Note vorgebracht, sondern ist der Schüler erst mal nach Hause spaziert und hat das Internet durchsucht?
Das kommt davon, wenn man Nebenkriegsschauplätze aufmacht, die mit dem eigentlichen Problem gar nichts zu tun haben. Ob Neill Armstrong die Fragen vom Mond geholt hat, oder die Fragestellung irgendwo im Internet steht, oder gar Athene höchstpersönlich vom Olymp herabgestiegen ist, um die Fragestellung dem Fachlehrer zu überreichen, ist sowas von egal für die Benotung!
Zitat:
Zitat:
Das ist ja auch Schlaumeierei, sonst nichts. Das wird eher zum Nachteil des Schülers ausgelegt: "Dem sind die Prüfungsfragen bekannt und er redet trotzdem Mist!" Wenn allerdings einer der Mitprüflinge durch die Kenntnis dieser Quelle einen Vorteil gehabt hätte, könnte das allerdings Auswirkungen haben.
Eben deshalb darf man ja nicht die Aufgaben aus frei zugänglichen Quellen beziehn, weil die Möglichkeit besteht, dass so ein Schüler darauf stößt und einen Vorteil hat.
*nerv* Ich bin Lehrer. Den Sinn solcher Regelungen brauchste mir echt nicht zu verklickern. Aber wenn der Lehrer einen Fehler gemacht hat, heißt das noch lange nicht, dass der Schüler für sich da einen Vorteil rausschlagen kann.
Zitat:
Ich hatte einen Mitprüfling, der auf Grund zusätzlichen (nicht von der Schule gestellten) Lernmaterials den mir unbekannten Begriff kannte und so deutlich besser abgeschnitten hat. Hätte das also Auswirkungen?
Kannte er die konkrete Quelle? Ja? Dann ist möglicherweise seine Prüfung zu wiederholen - wegen Fehler des Lehrers. Nein? Dann ist dem Schüler seine Note zu belassen, denn er hat weise gehandelt und sich das Zeugnis der Reife wahrhaftig verdient. Ein Schüler hingegen, der sich nur und ausschließlich auf "von der Schule gestelltes Lernmaterial stützt (trotz Internetzugang), hat eigentlich keine "allgemeine Hochschulreife" verdient.
Zitat:
Zitat:
Natürlich. Bei mündlichen Prüfungen "unverzüglich". Woher kommt die "Frist von einem Monat"? Der betreffende Schüler war hoffentlich clever genug, den genannten Termin einzuhalten - sonst ist der Zug nämlich abgefahren.
Die mündliche Note ist ein Verwaltungsakt, da es sich um ein Abschlusszeugnis handelt.
Da ich diese bisher sowieso nur mündlich erhalten habe, gilt eigentlich sogar erst ab schriftlichem Erhalt, eine Frist von einem Monat in der ich dagegen Widerspruch einlegen kann.
Erbarmen! Wann soll denn dieser Schüler - sofern er alle möglichen Fristen aussitzt - sein Abiturzeugnis bekommen? In 4 Jahren? Oder erst in 12 - wenn das Verwaltungsgericht sich so viel Zeit lässt? Dann darf er nach 12 Jahren - während er eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung oder am Finanzamt absolviert hat (was anderes kommt für solche Formalien- und Nebenkriegsschauplatz-Krieger ohnehin nicht infrage) - endlich nach letztinstanzlichem Urteil seine mündliche Abiturprüfung wiederholen. Großartig.
Zitat:
Meine Direktorin meinte auf heutige Nachfrage, ich hätte auch noch länger Zeit, wollte aber keinen Zeitrahmen setzen, weil sie diesen angeblich nicht wisse.
Gut, dass sie keine Ahnung hat. Bei mündlichen Prüfungen endet üblicherweise die Einspruchsfrist am Tag der Prüfung, spätestens am Folgetag. Lernen in NRW denn nicht mal die Schulleiter was über Schulrecht? *grusel*
Mein Tipp: Höflicher Brief an die Schulleitung. Sachverhalt aufschreiben, chronologisch richtig, sachlich präzise, nur auf den Ablauf der Prüfung bezogen.
- Aushändigung der Aufgabenstellung
- Frage nach unbekanntem Begriff
- falsche Antwort
- Folgen für den Prüfungsverlauf (und das Ergebnis).
Den ganzen Schmonzes, woher die Aufgabe nun stammt und welche Fristen von wem wie und wo und wann zu wahren gewesen wären - weglassen!
Man sollte sich bei dem Widerspruch allerdings sicher sein, dass 1. der unbekannte Begriff weder im Lehrbuch, noch in der Unterrichtsmitschrift (oder auf kopierten Arbeitsblättern) auftaucht und 2. die gegebene Begriffserklärung wirklich falsch ist (Nachweis aus Fachbuch, einschlägigen Internetseiten oder so). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.05.08, 10:25 Titel: Re: Widerspruch gegen Note im Abitur -Formfehler
Ev.Ro. hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Frag die Prüfungskommission.
Diese hat mir ja auch gesagt, dass sie das Ergebnis verwundert, weil ich eben 6 Punkte abweiche.
Ich gebe als Anekdote zu bedenken, daß ich im 3. Abiturfach ebenfalls trotz Vornote 1+ mit einer 2- aus der Klausur kam und ins Mündliche mußte.
Das war aber per se noch kein Hinweis darauf, daß mit der Klausur etwas nicht gestimmt hätte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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