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Vorgeschichte:
Kind wurde in der zuständigen Sprengelschule als Kann-Kind eingeschult. Krankheitsbedingt kam es zu einem starken Leistungseinbruch. Auf Grund dessen besucht das Kind im Moment eine private Grundschule. Keine Montessori oder Waldorf, sondern nach Stand Regelschule, nur mit kleinerer Klasse und mehr Betreuung. Da aber mehrere Punkte von der Schulleitung der Privatschule nicht so umgesetzt werden, wie beworben und auch bezahlt werden, soll das Kind ab September wieder auf die staatliche Regelschule zurück, mit freiwilliger Wiederholung der 3. Klasse.
Nach einem ersten telefonischen Gespräch mit dem Rektor der Sprengelschule, sagt dieser, dieser Jahrgang ist voll, er nimmt keine Kinder in diese Klassen (3 im Moment) mehr auf. Er weist die neuhinzukommenden Kinder an die nächstgelegene Grundschule im Stadtgebiet weiter.
Meine Frage dazu:
Ist das so ohne weiteres möglich?
Das Kind wohnt 500 m Fußweg, von der Sprengelschule entfernt. Zur anderen Grundschule müsste das Kind jeden Tag von den Eltern morgens und mittags gefahren werden. Die Kosten werden nach erster Information nicht übernommen. Schulbus ist nicht vorhanden.
Gibt es die Möglichkeit eines Gastschulantrags an einer anderen Grundschule, die dann fahrtechnisch mit der Fahrt zum Arbeitsplatz besser zu vereinbaren ist? Andere Gründe für einen Gastantrag treffen nicht zu
Nach einem ersten telefonischen Gespräch mit dem Rektor der Sprengelschule, sagt dieser, dieser Jahrgang ist voll, er nimmt keine Kinder in diese Klassen (3 im Moment) mehr auf. Er weist die neuhinzukommenden Kinder an die nächstgelegene Grundschule im Stadtgebiet weiter.
Wie groß sind momentan die drei zweiten Klassen an dieser Schule?
Sind in den Klassenstufen 1, 3 und 4 zur Zeit auch je drei Klassen?
Haben Sie die Telefonnummer der/des Vorsitzenden der Elternvertretung an dieser Schule?
Haben Sie mit der/dem schon gesprochen?
Zitat:
Das Kind wohnt 500 m Fußweg, von der Sprengelschule entfernt. Zur anderen Grundschule müsste das Kind jeden Tag von den Eltern morgens und mittags gefahren werden. Die Kosten werden nach erster Information nicht übernommen. Schulbus ist nicht vorhanden.
Dann würde ich mich auf jeden Fall nicht mit einer telefonischen Auskunft zufrieden geben, sondern einen form- und fristgerechten schriftlichen Aufnahmeantrag stellen.
Zitat:
Gibt es die Möglichkeit eines Gastschulantrags an einer anderen Grundschule, die dann fahrtechnisch mit der Fahrt zum Arbeitsplatz besser zu vereinbaren ist? Andere Gründe für einen Gastantrag treffen nicht zu
Die Rechtslage in Bayern müsste ich erst mal noch nachschauen, kann mir aber kaum vorstellen, dass es viel anders ist als hier: Wenn in der Sprengelschule tatsächlich überhaupt gar kein Platz geschaffen werden kann (Wanderklasse, Räume in anderen Gebäuden anmieten, Container aufstellen), dann haben die Eltern das Recht, ihr Kind an einer beliebigen anderen Schule als ordentlichen Schüler anzumelden. Das Schulamt hat lediglich ggf. die Pflicht, den Eltern einen Platz nachzuweisen, wenn diese selbst keinen finden.
Nach einem ersten telefonischen Gespräch mit dem Rektor der Sprengelschule, sagt dieser, dieser Jahrgang ist voll, er nimmt keine Kinder in diese Klassen (3 im Moment) mehr auf. Er weist die neuhinzukommenden Kinder an die nächstgelegene Grundschule im Stadtgebiet weiter.
Wie groß sind momentan die drei zweiten Klassen an dieser Schule?
29 bzw. 30 Schüler
Zitat:
Sind in den Klassenstufen 1, 3 und 4 zur Zeit auch je drei Klassen?
1 und 3 je 3 Klassen, 4 im Moment 4 Klassen
Zitat:
Haben Sie die Telefonnummer der/des Vorsitzenden der Elternvertretung an dieser Schule?
Haben Sie mit der/dem schon gesprochen?
nein noch nicht
[
Zitat:
quote]Das Kind wohnt 500 m Fußweg, von der Sprengelschule entfernt. Zur anderen Grundschule müsste das Kind jeden Tag von den Eltern morgens und mittags gefahren werden. Die Kosten werden nach erster Information nicht übernommen. Schulbus ist nicht vorhanden.
Dann würde ich mich auf jeden Fall nicht mit einer telefonischen Auskunft zufrieden geben, sondern einen form- und fristgerechten schriftlichen Aufnahmeantrag stellen.[/quote]
Es findet auf alle fälle noch ein persönliches Gespräch mit dem Schulleiter in dieser Woche statt. Man möchte aber ja nicht unvorbereitet in ein solches Gespräch gehen.
Wie groß sind momentan die drei zweiten Klassen an dieser Schule?
Zitat:
29 bzw. 30 Schüler
Gerüchteweise ist der "Klassenteiler" an bayerischen Grundschulen 33, d.h. die Klassen dürfen bis zu 33 Schüler haben. Wenn es bereits zu Schuljahresbeginn mehr sind, werden die Klassen aufgeteilt. Eine Rechtsgrundlage konnte ich leider nicht ausfindig machen.
Hallo mitternacht, irgendwelche lokalen Quellen?
Zitat:
Es findet auf alle fälle noch ein persönliches Gespräch mit dem Schulleiter in dieser Woche statt.
Dann würde ich dorthin auf jeden Fall einen schriftlichen Aufnahmeantrag mitnehmen und überreichen!
Es ist Geschmackssache, ob man sich eine vorbereitete Empfangsbestätigung unterschreiben lässt. Das zeigt die Ernsthaftigkeit des Anliegens und ist ein rechtssicherer Nachweis des Übergabetermins, könnte aber auch als Aggression aufgefasst werden.
Der schriftliche Antrag muss sein. Der muss dann nämlich wieder schriftlich abgelehnt werden und nur gegen eine solche schriftliche Ablehnung kann man ggf. rechtlich vorgehen.
Zitat:
Man möchte aber ja nicht unvorbereitet in ein solches Gespräch gehen.
Ja.
Dazu gehört m.E. unbedingt ein Gespräch mit dem Elternvertretungs-Vorsitzenden. Ideal wären natürlich Gespräche mit allen Klassen-Elternvertretern der jetzigen zweiten Klassen, aber schwieriger machbar und vielleicht nicht unbedingt nötig.
Und ein Gespräch mit der Schulaufsicht mit der Frage, ob der Schulleiter überhaupt das Recht hat, Kinder aus dem Schulbezirk abzulehnen. Ich glaube, in Bayern ist die Schulaufsicht eine Abteilung der Bezirksregierung.
Die zulässige Schülerhöchstzahl an der Grundschule (Bayern) liegt im Moment bei 32.
Das wird an mehreren Stellen so angegeben "entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums".
Welche das im Detail sind, konnte ich nicht auf die Schnelle herausfinden.
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