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Mahnung für nicht gelieferten Artikel?

 
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Verbraucher23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 18:28    Titel: Mahnung für nicht gelieferten Artikel? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits Smilie

Folgender theoretischer Fall:

Person A kauft online in einem Shop Waren ein. Bei der Onlinebestellung gibt er an, bitte nur mit einem Standardmäßigen Versender zu verschicken, der gelb ist.
Der Verkäufer B versendet mit einem anderen Dienst und die Sendung konnte nicht entgegengenommen werden und ging zurück an den Verkäufer.

Um die Ware anzunehmen hätte sich A einen Tag Urlaub nehmen müssen oder wäre einen halben Tag mit Bus und Bahn durch die Gegend gefahren um die Sendung abzuholen.

In den AGBs sagt der Verkäufer B, er könne sich die Spedition selbst aussuchen, ausser

a) der Käufer weist ausdrücklich darauf hin mit einem bestimmten Versender zu versenden (wurde bei der Bestellung ja gemacht)
und
b) die Lieferung mit einer x-beliebigen Spedition sei dem Käufer zumutbar (was sie ja bedingt durch den zeitlichen Aufwand und den zusätzlichen Fahrtkosten ja nicht ist)

Kann der Verkäufer B dem Käufer A jetzt eine Mahnung schicken (Rechnung befindet sich in dem Paket)?

Vielen Dank im schon mal Smilie
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, der Käufer kein die Bezahlung solange zurück halten, bis er die Leistung empfangen hat.

Bin mir nicht sicher, aber denke das könnte hier zutreffen:
Zitat:
§ 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags
(1) 1Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. 2Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. 3Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.
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