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Anwalt der Gegenseite flunkert

 
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gfg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 10:00    Titel: Anwalt der Gegenseite flunkert Antworten mit Zitat

haben einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen und gegen diesen wiederspruch eingelegt.

letzte woche ruft der anwalt der gegenseite an und teilt mit der das er den vollstreckungstitel bekommen hätte, sich aber doch gerne mit uns noch anders einigen würde.
uns kamm das schon komisch vor und wir wollten das erst beim mahngericht nachprüfen lassen.
der anruf kam heute und es ist kein titel raus gegnagen und unser wiederspruch ist fristgerecht eingegangen.
nur dumm das wir jetzt der vereinbarung zur zahlung schon zugestimmt haben und wir diese woche den vertrag zur ratenzahlung unterschreiben sollen.

kann man sich irgendwo beschweren gegen diesen anwalt?

die rechtslage in dem mahnbescheid zugrundeliegenden vertrag ist undeindeutig und wir wollen jetzt zaheln, da wir ein gemeinnütziger verein sind und uns die leute und kraft fehlt noch einen rechtssteitt mit ungewissen ausgang auszufechten.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist zwar nicht "nett" von dem Anwalt der Gegenseite, allerdings ist es ihm außergerichtlich nicht verboten, die Gegenseite anzulügen. Offenbar ist doch aber die Forderung berechtigt, dann sollte man sich doch über einen Ratenzahlungsvertrag freuen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 11:39    Titel: Re: Anwalt der Gegenseite flunkert Antworten mit Zitat

gfg hat folgendes geschrieben::
nur dumm das wir jetzt der vereinbarung zur zahlung schon zugestimmt haben



schriftlich?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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gfg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 11:42    Titel: ... Antworten mit Zitat

erstmal nur mündlich, schriftlich soll noch diese woche erfolgen, per post.
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Forderung denn berechtigt oder haben Sie der Ratenzahlungsvereinbarung nur zugestimmt, weil ja sowieso alles "zu spät" war?
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gfg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 09:03    Titel: ... Antworten mit Zitat

die gegenseite sagt natürlich das die forderung berechtigt ist.

wir haben uns auch von verschiedenen anwälten beraten lassen und die sagen entweder das wir schon im recht sind oder das es uneindeutig ist (der vertrag um den es geht ist nicht sehr eindeutig gehalten (so einen vertrag würden wir heute sicherlich nicht mehr unterzeichnen)).
uns ist jetzt eigentlich nur das risiko zu gross das streitbare verfahren zu verlieren.

aber ist nun halt komisch das es die gegenseite nötig hat zu lügen.
vorallem so dreist und so offensichtlich.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 10:04    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

gfg hat folgendes geschrieben::

aber ist nun halt komisch das es die gegenseite nötig hat zu lügen.
vorallem so dreist und so offensichtlich.


Spielt doch keine Rolle. Der Anwalt hat ja auch nichts schriftliches. Es steht dem Anspruchsgegner frei, den Widerspruch gegen den MB aufrecht zu erhalten und eine gerichtliche Entscheidung beizuführen.

Wenn man sich davor scheut, kann man natürlich auch den Ratenvergleich annehmen.

Ich bin der Meinung, die bisherige Zusage ist in der Praxis nichts wert ist....
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Albert Einstein
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gfg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 12:47    Titel: ... Antworten mit Zitat

der anwalt der gegenseite, meinte ja zu uns das er den vollstreckungtitel vorliegen hätte und ihn ja nun beantragen könnte.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 14:52    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

gfg hat folgendes geschrieben::
der anwalt der gegenseite, meinte ja zu uns das er den vollstreckungtitel vorliegen hätte und ihn ja nun beantragen könnte.



Moooment... in der Praxis haben Laien oft Verständnisschwierigkeiten.

Wenn der Gegenanwalt den Vollstreckungstitel "beantragen könnte", liegt ihm erst der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides vor, der mit der Bestätigung über die Zustellung des Mahnbescheides verschickt wird.

Wenn der Gegenanwalt den Vollstreckungsbescheid vorliegen hat und die Zwangsvollstreckung beantragen könnte, hat er geflunkert...
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Es ist zwar nicht "nett" von dem Anwalt der Gegenseite, allerdings ist es ihm außergerichtlich nicht verboten, die Gegenseite anzulügen.
Ist das nicht ein (versuchter) Betrug? Geschockt

Außerdem:
§154 BGB hat folgendes geschrieben::
(2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.
und
§123 BGB hat folgendes geschrieben::
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Oder irre ich mich?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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dbroni08
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 31.05.08, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mehrere Anwälte meinen es ist nicht eindeutig bzw. der Prozess wird gewonnen.
Wenn gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde, dann gibt es auch keinen Vollstreckungsbescheid.

NIX ZAHLEN

Die Gegenseite muss eine nette Klage schreiben und das alles nett begründen, das soll der dann mal machen und dann schauen wir mal was der Richter sagt.
Die Karte würde ich dann auch auf den Tisch legen, der Anwalt der Gegenseite hat mich angerufen und gesagt er vollstreckt.........
Aber erst im Prozess
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber dbroni08,

dbroni08 hat folgendes geschrieben::

NIX ZAHLEN


ist schon ein ziemlich konkreter Tipp. Bitte mal dort nachlesen: Forenregeln: Was ist erlaubt?. Zusätzlich gibts eine freundliche Erinnerung.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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