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Ich arbeite seit 3 Jahren für ein Unternehmen im Einzelhandel auf früher 650 DM Basis, heute 325 Euro. Mein Stundenlohn beträgt im Moment noch ca. 8 Euro. Nun sollen der Vertrag insoweit geändert werden, dass bei selber Bezahlung - 325 Euro - mehr Stunden zu leisten sind.D.h. der Stundenlohn sinkt auf ca. 6 Euro. Das Unternehmen möchte dies mit neuen Arbeitsverträgen regeln. Auf was muss ich achten, was darf der Arbeitgeber, was darf er nicht? Habe ich z.B. einen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld? Bisher sind all diese Leistungen nicht gezahlt bzw überhaupt nicht vertraglich geregelt. Darf der Arbeitgeber den gültigen Vertrag mit welcher Frist kündigen, wenn ja zu welchen Bedingen?Kündigungsfrist? Und darf der Arbeitgeber im neuen Vertrag eine Probezeit verankern, obwohl ich nun schon seit 3 Jahren zum Unternehmen gehöre?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Der AG müsste eine Änderungskündigung aussprechen mit der für dich geltenden Kündigungsfrist. Diese kann man vorm Arbeitsgericht angreifen.
Gilt denn ein Tarifvertrag?
Zu Urlaubs und WEihnachtsgeld: Dies muss dir gezahlt werden wenn es ein Tarifvertrag vorschreibt oder Vollzeitkräfte es grundsätzlich bekommen.
Eine Probezeit wäre nicht mehr möglich, zumindest nicht mit Kündigung ohne Grund und mit 14 Tagen Frist, ansonsten vielleicht aber sinnvoll ist das ja nicht da zahnlos.
Zu Urlaubs und WEihnachtsgeld: Dies muss dir gezahlt werden wenn es ein Tarifvertrag vorschreibt oder Vollzeitkräfte es grundsätzlich bekommen.
MFG
Matthias
Tresomega fragte nach Urlaubs- und Krankengeld und ich vermute mal, dass er/sie eher Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung meint. Aber vielleicht äussert sich Tresomega ja nochmal dazu.
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