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Handy-Abnahme

 
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Sohal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 21:40    Titel: Handy-Abnahme Antworten mit Zitat

Ein schönes Hallo an alle,
wie der Titel schon sagt, wurde mir in der Schule mein Handy abgenommen.
Ich hatte vergessen es auszuschalten oder auf Lautlos zu stellen und während ich etwas vorgelesen habe, fand eines meiner Mitschüler es lustig mich anzurufen. Meine Lehrerin nahm mir mein Telefon ab und gab es unserem Stellvertetendem Direktor. Der teilte mir mit das ich es erst nach ZWEI Wochen zurückbekommen werde.


Ich besuche die 11.Klasse eines Gymnasiums in Bayern.

Da ich in Bayern lebe, bin ich auch damit vertraut das generelles Handy-Verbot auf dem Schulgelende herrscht, aber mein Gerät gleich für 2 Wochen zu behalten? Geht das mit dem Recht Frage
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

bei uns ist das genau so in der Schulordnung geregelt und wird den schülern bekanntgegeben gegen Unterschrift.
Gibt es sowas auch bei euch?
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Rückgabe des Handys erst nach zwei Wochen halte ich für unverhältnismäßig, schließlich fallen während dieser Zeit auch Kosten an. Ich würde noch einmal mit dem Direktor darüber sprechen und auf diesen Sachverhalt hinweisen. Als "Ersttäter"(?)sollte eigentlich eine kürzere Frist möglich sein, es geht bei der vorübergehenden Einbehaltung von Gegenständen schließlich grundsätzlich um die erzieherische Einwirkung auf den Schüler, um ihm sein Fehlverhalten zu verdeutlichen. Dafür sollte ein eindringliches Gespräch eigentlich ausreichen, ggf. mit den Erziehungsberechtigten, falls der Schüler noch nicht volljährig ist.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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