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StGB kann als bekannt vorausgesetzt werden. Selbstverständlich darf der Schüler Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktieren zwecks Strafanzeige.
Zitat:
Wenn der Schüler aber nun angibt beispielsweise Durchfall zu haben?!Es kann einfach nicht sein, dass er am Toilettengang gehindert wird - wenn man es beim erstem Mal nicht verbieten kann, dann doch wohl auch nicht beim zweitem?! Im §223 ist ja nichts von einer langfristiken Gesundheitsschädigung gesagt.
Dann wird der Schüler zwar nicht am Toilettengang gehindert, wohl aber an der Fortsetzung der Prüfung. Schüler mit Durchfall haben in der Schule nichts zu suchen - Ansteckungsgefahr. Der Schüler hat in diesem Fall unverzüglich einen Arzt aufzusuchen und sich ein Attest zu besorgen. Überprüfung auf Ruhr, Cholera, Salmonellen o.ä. ist nicht Sache des Lehrers. "Es kann einfach nicht sein" ist übrigens kein gültiges Argument.
Zitat:
Und welcher Lehrer schaut einem Schüler "in die Hose", um zu schauen, ob ein Handy versteckt ist?
Namen nenne ich jetzt keine - Datenschutz .
Zitat:
Nicht umsonst haben so viele Mädchen Ihre Zettelchen unter dem Rock, weil sie wissen, dass ein Lehrer direkt 3-Stunden später in Untersuchungshaft sitzt, wenn er "angibt einen Zettel gesehen zu haben und den sucht".
Dummfug. Männliche Lehrer sind mittlerweile in der Minderheit - und nicht nur an Grundschulen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Es scheint mir so, als wäre unsere Schule da unglaubglich locker, wenn all diese Vorsichtsmaßnahmen, wie "Flur-Aufsicht" bei Ihnen egtroffen werden.
Die Idee nach Bluetooth zu suchen ist natürlich genial, allerdings: Wenn Sie wissen "Da ist ein Handy", dürfen Sie die Schüler trotzdem noch nicht durchsuchen. Und soo gut ist Bluetooth ja nicht, dass sie genau das Handy "orten" können.
Ebenfalls wird bei uns auch nicht gefragt, ob irgendwelche Erkrankungen vorliegen - noch nie. Auch nicht bei Abschlussprüfungen.
Auf Grundschulen mag das sein, mitternacht, dass männliche Lehrer in der Minderheit sind - bei uns in NRW, Gymnasium, sind jedoch ganz klar weniger Frauen (1/3 vielleicht). Genau so mit dem Zettelchen unter'm Rock funktioniert es ja bei uns.
Bei uns in Bayern bekommen wir auch von unserer Lehrerin in Deutschklausuren verboten aufs Klo zu gehen, sobald ein Schüler abgegeben hat und den Raum verlassen hat. Sie meint, der Schüler, welcher bereits abgegeben hat und der Toilettengänger könnten sich heimlich auf der Toilette absprechen. Für so eine Deutschschulaufgabe sind bei uns in der Oberstufe ungefähr immer 4 Schulstunden plus noch ein bischen Zusatzzeit geplant und da kann so etwas schon dringend werden, vor allem da viele Schüler teilweise bereits nach der 2. Stunde abgeben.
Es scheint mir so, als wäre unsere Schule da unglaubglich locker, wenn all diese Vorsichtsmaßnahmen, wie "Flur-Aufsicht" bei Ihnen egtroffen werden.
Die Idee nach Bluetooth zu suchen ist natürlich genial, allerdings: Wenn Sie wissen "Da ist ein Handy", dürfen Sie die Schüler trotzdem noch nicht durchsuchen. Und soo gut ist Bluetooth ja nicht, dass sie genau das Handy "orten" können.
Zugegebenermaßen gibt es Fluraufsichten auch bei uns nur im Abitur, ändert aber nichts an der Tatsache, dass verräterisches Handyklingeln nicht unbemerkt bleiben muss. Murphys Law, du verstehst...
Ich will hier nicht auf alle Einzelheiten zu bluetooth eingehen: Schalte es einfach ab.
Und ansonsten fällt mir zu deinem Problem des möglichst risikolosen Pfuschens eigentlich nur noch Bertolt Brecht ein:
"Ja mach nur einen Plan, sei nur ein grosses Licht, und mach noch einen zweiten Plan, gehn tun sie beide nicht."
Bei Abschlussprüfungen z. B. wird bei uns über Toilettengänge Buch geführt und Mobiltelefone müssen abgegeben werden. Wenn einer nach absolvierter Prüfung so ein Gerät bei sich hat und das Gerät war vorher nicht abgegeben worden, so gilt das direkt als Täuschungsversuch und es gibt die 6..
Die Buchführung über Toilettengänge hat auch keine andere Funktion als die Einschüchterung der Schummler...man kann auch 10x notieren, dass Schüler x auf die Toilette gegangen ist, was er allerdings dort gemacht hat, kann niemand beweisen.
Es sei denn die Schule stellt zusätzlich Lehrkräfte in die Toiletten, um das kontrollieren zu können.
Reingucken wird wohl nicht möglich sein, aber sobald ein Zettel knistert oder die Handytastatur betätigt wird, kanns bös enden. Sonst, wie gesagt, kann man nix beweisen.
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Die Idee nach Bluetooth zu suchen ist natürlich genial, allerdings: Wenn Sie wissen "Da ist ein Handy",..
...dann ist es ganz einfach eins der Handys, die zuvor abgegeben werden mussten..von daher: alles andere als genial lol
Grundsätzlich finde ich den Satz meiner alten Chemie-Lehrerin gut: "Lieber eine verdiente 5 als eine erschummelte 6."
Den tollsten Einschüchterungsversuch von dem ich gehört habe:
Wenn Schüler D auf Toilette ist und danach wird ein Spickzettel gefunden, hat Schüler D auch automatisch geschummelt. Auch, wenn vielleicht schon A, B und C vorher da waren oder E den dort hingepackt hat und noch gar nicht auf die Toilette gegangen ist.
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