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Einspruch gegen eine Note im Fachabitur

 
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Correll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 14:17    Titel: Einspruch gegen eine Note im Fachabitur Antworten mit Zitat

Hallo, es handelt sich um die Stufe 12 einer Höheren Handelsschule in Nordrhein-Westfalen.

Vor 3 Wochen fande an der Schule die Abschlussprüfungen statt und nun ergeben sich folgende Probleme:

- in der Prüfung gab es eine Teilaufgabe, dessen Thema nicht im Unterricht durchgenommen wurde.

- Für die Lösung der Aufgabe gab es 35 Punkte (von insgesamt 110).

- Einige Schüler haben heute erfahren das sie durchgefallen sind. Bzw in die mündliche Prüfung müssen um ihre ungenügende Note auszugleichen.

Wie würde hier ein Einspruch ablaufen? Es lässt sich beweisen, das dieses Thema nicht durchgenommen wurde. Der Lehrer wurde darauf angesprochen, er hat es zugegeben aber er sagt, man solle einfach in die mündliche.

Ich weiß es gibt einen ähnlichen Thread, aber hierbei geht es im das Fachabitur und nicht das allgemeine Abitur. Danke und Liebe Grüße
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 21:38    Titel: Re: Einspruch gegen eine Note im Fachabitur Antworten mit Zitat

Correll hat folgendes geschrieben::
Hallo, es handelt sich um die Stufe 12 einer Höheren Handelsschule in Nordrhein-Westfalen.
Prüfungsordnung finde ich nicht im Internet - wohl aber die APO Berufskolleg und dort "Wirtschaft und Verwaltung". Ich vermute mal, das ist es, denn das hat in einem anderen "Fall" schon mal gepasst. Für Fachoberschulabschlüsse gilt zusätzlich zum allgemeinen Teil (Anfang) auch die Anlage C (ab S. 12).
Zitat:

Vor 3 Wochen fande an der Schule die Abschlussprüfungen statt und nun ergeben sich folgende Probleme:

- in der Prüfung gab es eine Teilaufgabe, dessen Thema nicht im Unterricht durchgenommen wurde.

- Für die Lösung der Aufgabe gab es 35 Punkte (von insgesamt 110).
Klingt so, als wäre das der schriftliche Teil der Prüfung gewesen (für alle Schüler gleich). Zur Aufgabenstellung sagt da der Anhang C (Fettdruck von mir):
Zitat:
§ 7
Schriftliche Prüfung
(1) Die Stundentafeln legen die Fächer der schriftlichen Prüfung fest. Die
Dauer der Prüfung beträgt je Fach 180 Minuten. Die Prüfungsaufgaben
werden von den Fachlehrerinnen oder Fachlehrern ausgearbeitet.
Sie dürfen
im Unterricht nicht so weit vorbereitet sein, dass ihre Bearbeitung keine
neue selbstständige Leistung erfordert.
(2) An Stelle der schriftlichen Prüfung kann die Schülerin oder der Schüler
in einem fachrichtungsbezogenen Fach eine schriftliche Facharbeit mit abschließender
Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums
vor dem Fachprüfungsausschuss erstellen. Aus der Note für die Facharbeit
und der Note für das Kolloquium wird eine Gesamtnote gebildet, die
an die Stelle der schriftlichen Prüfung tritt.
(3) Für jedes Prüfungsfach der Fachhochschulreifeprüfung legt die Schulleiterin
oder der Schulleiter der oberen Schulaufsichtsbehörde spätestens
sechs Unterrichtswochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung die Aufgabenvorschläge
zugleich mit Terminvorschlägen für die einzelnen Prüfungsteile
zur Genehmigung vor. Der Aufgabenvorschlag ist von der
Schulleiterin oder dem Schulleiter auf seine Übereinstimmung mit den Prüfungsanforderungen
vorzuprüfen.
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann
den Aufgabenvorschlag nach Beratung mit der Schulleiterin oder dem
Schulleiter abändern oder auch durch einen neuen ersetzen lassen; Entsprechendes
gilt für die Terminvorschläge. Die obere Schulaufsichtsbehörde
teilt die Entscheidung der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich
mit.

Da der Fachlehrer selbst die Aufgaben gestellt hat und der Schulleiter sie geprüft hat, wäre hier ziemlich zügig schriftliche Beschwerde einzureichen - und zwar sowohl beim Fachlehrer (Kopie) als auch beim Schulleiter (Original).

Zitat:
- Einige Schüler haben heute erfahren das sie durchgefallen sind. Bzw in die mündliche Prüfung müssen um ihre ungenügende Note auszugleichen.
Die Prüfungsordnung sagt da in § 10 was anderes:
Zitat:
In Fächern der schriftlichen Prüfung, bei denen Vornote und Note der schriftlichen Prüfungsarbeit um mindestens zwei Notenstufen abweichen, ist eine mündliche Prüfung durchzuführen. Darüber hinaus findet eine mündliche
Prüfung auch statt, wenn die Vornote „mangelhaft“ und die schriftliche Prüfungsarbeit „ausreichend“ ist.
Bei "nicht ausreichenden" Noten muss zudem ein zweiter Prüfer die Note bestätigen.

Zitat:
Wie würde hier ein Einspruch ablaufen? Es lässt sich beweisen, das dieses Thema nicht durchgenommen wurde. Der Lehrer wurde darauf angesprochen, er hat es zugegeben aber er sagt, man solle einfach in die mündliche.
Der Kollege macht sich das hier ein wenig zu einfach. Immerhin handelt es sich um ein Abschlusszeugnis, das die Schüler "lebenslänglich" begleiten wird. Mit "unter den Teppich kehren" ist hier keinem der Schüler geholfen, weil die schriftliche Note ja auch mit in die Abschlussnote hineingerechnet werden muss. Meiner Meinung nach wäre die schriftliche Prüfung zu wiederholen - und zwar so, dass nur Themen vorkommen, die im Unterricht auch behandelt wurden. Es kann durchaus wirkungsvoll sein, dass die Schüler der Schulleitung ankündigen, dass sie sich ans Kultusministerium wenden - und falls die Schulleitung versucht, die Schüler auf ihren unverschuldet schlechten Noten "hocken zu lassen", sollte man diese Drohung auch wahr machen.
Also: Schriftlichen Einspruch mit Begründung an die Schulleitung; Wiederholung der Prüfung fordern - mit Aufgaben, die dem behandelten Stoff entstammen; und zwar zu 100 %.

Zitat:
Ich weiß es gibt einen ähnlichen Thread, aber hierbei geht es im das Fachabitur und nicht das allgemeine Abitur. Danke und Liebe Grüße
Schon klar - die Randbedingungen sind auch völlig andere (keine zentrale Aufgabenstellung).
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht schrieb:
Zitat:
Meiner Meinung nach wäre die schriftliche Prüfung zu wiederholen - und zwar so, dass nur Themen vorkommen, die im Unterricht auch behandelt wurden.

Das wäre in der Tat die sauberste Lösung, für diesen Fall sollte jeder Schüler jedoch sein eigenes Leistungsvermögen ehrlich einschätzen, schließlich kann man natürlich auch in einer Wiederholungsprüfung mit bekannten Themen Pech haben. Für besonders gute Schüler wäre das natürlich attraktiv, schließlich haben sie vermutlich bereits ein Ergebnis nahe am Zweierbereich erzielt, wenn sie sämtliche 75 Punkte aus den Themenbereichen erzielt haben, die im Unterricht behandelt wurden. (Ich habe hier mal spekulativ den Bewertungsmaßstab aus dem Zentralabi zu Grunde gelegt). Eine deutlich schlechtere Note wäre in diesem Fall wirklich ein Unding.

Der Hinweis des Lehrers scheint mir so eine Art Wink mit dem Zaunpfahl zu sein, deshalb würde ich diesen Vorschlag in die engere Wahl nehmen bei einem Schüler, der in dem besagten Fach ohnehin nicht der Stärkste ist. Das hängt aber von den individuellen Ergebnissen und der leistungsbezogenen Gesamtsituation der einzelnen Schüler ab.

Es scheint mir sehr wahrscheinlich, dass die mündliche Prüfung von einigem Wohlwollen gegenüber den Prüflingen geprägt sein wird.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser

P.S.: Handelt es sich bei der Prüfung möglicherweise um das Fach Mathematik?
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Correll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Danke bis hier her.
Werden erst einmal zu unserem Schulleiter gehen und versuchen die Angelegenheit zu klären. Denke dies ist besser,als direkt einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Dazu bleibt uns ja weiterhin genug Zeit Winken Falls keine Lösung gefunden werden kann.

...

Eigentlich geht es den Schülern ja wirklich nur darum, den Abschluss endlich in der Tasche zu haben. Da noch keine Erfahrungen in mündlichen Prüfungen gesammelt wurden, ist die Angst davor natürlich auch sehr groß. Vorallem kommt auch noch das Misstrauen gegenüber dem besagten Lehrer hinzu. Schließlich weiß man, das man nur auf Grund seines Fehlers in die Mündliche muss.

Ja, es geht hierbei um das Fach Mathematik! Woher wissen Sie das? Hoffe, Sie sind nicht der Lehrer um den es hier geht Geschockt Smilie Sehr glücklich

Liebe Grüße
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Correll schrieb:
J
Zitat:
a, es geht hierbei um das Fach Mathematik! Woher wissen Sie das? Hoffe, Sie sind nicht der Lehrer um den es hier geht

Nein, ich bin nicht dein Lehrer und ich kenne auch den speziellen Fall deiner Schule nicht. Ich habe nur den Eindruck, dass das von dir geschilderte Problem einen Großteil der NRW-Abschlussprüfungen in Mathe betrifft. Wohin ich auch höre, müssen Schüler in diesem Fach in Scharen in die Nachprüfung (Zentralabi), aus ähnlichen Gründen wie von dir geschildert. Dass das an der Höheren Handelsschule auch so ist, ist mir allerdings neu. Wenn ich mich recht erinnere, gab es aus dieser Schulform und zu diesem Fach bereits eine Anfrage.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Correll
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Rücksprache mit der Schulleitung wurde die besagte Aufgabe zwischenzeitlich aus der Bewertung rausgenommen Cool
Ich kann nur allen Schülern den Tipp geben, zu versuchen solchen Dingen auf den Grund zu gehen und sich zu trauen; fallsnotwendig; Beschwerde bei der Schulleitung oder anderer Stelle einzureichen.
Wir haben solange überlegt ob wir wirklich zum Direktor gehen sollen und hätten wir es nicht getan, wären wir durch gerasselt obwohl die Aufgabe nichts in der Klausur zu suchen hatte!
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