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Verfasst am: 10.01.08, 11:57 Titel: Müssen sich Lehrer an das Schulgesetz halten ?
Müssen sich Lehrer an das Schulgesetz halten?
Eine Veröffentlichung von nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, die eine zuständige Landesschulbehörde zu verantworten hat, dient der Orientierung von Schülern und Eltern und führt zu einer erhöhten Transparenz, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit entspricht.
Es werden im folgenden Fall nachweisbare schriftlich dokumentierte Tatsachen dargestellt.
Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Unterlagen, die als Beweisgrundlage vorliegen, nicht veröffentlichen.
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit möchten wir nutzen, um auf Folgen hinzuweisen, die sich durch die Bescheide von Landesschulbehörde und Kultusministerium ergeben könnten.
An einem Gymnasium einer Kreisstadt ereignete sich folgender Vorfall:
Eine Lehrkraft hatte nachweislich gegen die Beschlüsse der Fachkonferenz verstoßen, indem sie den Benotungsschlüssel verfälscht hat. Durch die eigenmächtige Erweiterung des mündlichen Parts, verschaffte sie sich einen Spielraum, der das Ab- und Aufwerten von einzelnen Schülern erleichterte.
Auf Nachfragen nach den von ihr vergebenen Zeugnisnoten, bestätigte sie wiederholt, dass die von ihr angewandte Benotungsgewichtung so in den Fachkonferenzen festgelegt sei.
Eltern verlangten daraufhin Einsicht in die Konferenzbeschlüsse und bekamen schriftlich vom Schulleiter mitgeteilt, dass ein falscher Benotungsschlüssel von der Lehrkraft angewandt worden war, was natürlich weitere Fragen nach den Gründen aufwarf.
Erneutes Nachhaken nach Aufdeckung der Falschaussagen hatte zur Folge, dass der Schulleiter eine schriftliche Empfehlung für einen Schulwechsel aussprach, obwohl das betreffende Kind sich stets korrekt verhalten hatte.
Erst nachdem die Landesschulbehörde eingeschaltet wurde, wurde diese Aufforderung, die Schule zu verlassen, abgeschwächt dargestellt. Auch musste die Schule inzwischen die korrekten Fachkonferenzbeschlüsse aller Fächer und Jahrgangsstufen veröffentlichen, was durchaus als Erfolg angesehen werden kann, da hier endlich allen Schülern offengelegt wird, wie sich die Benotungsgewichtungen der einzelnen Fächer zusammensetzen.
Die betreffende Lehrkraft wurde und wird aber weiterhin gedeckt, obwohl noch weitere Beweise das Fehlverhalten untermauerten.
So teilte beispielsweise die zuständige Aufsichtsbehörde mit, dass die Lehrkraft in einer Stellungnahme erklärte, dass sie nicht „alle“ Noten falsch gewichtet habe. Da könnte man logischerweise vermuten, dass der verfälschte Benotungsschlüssel gezielt angewandt wurde...
Trotz eines eindeutigen Gesetzesverstoßes wird keinerlei disziplinarische Maßnahme gegen die Lehrkraft eingeleitet. Die Aufsichtsbehörde versucht mit Worten wie „irrtümlich“, „versehentlich“, „kann sich nicht mehr erinnern“ die in jedem Schreiben dokumentierten Beweise abzuschwächen. Das übergeordnete Ministerium erklärt das Fehlverhalten der Lehrkraft, die paradoxerweise schon viele Jahre im Amt steht, mit „anfänglicher Unsicherheit“.
Landesschulbehörde und Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes tolerieren damit einen Gesetzesverstoß, der rechtlich klar geregelt ist:
NSch § 50
(1) Die Lehrkräfte erziehen und unterrichten in eigener pädagogischer Verantwortung. Sie sind an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der kollegialen Schulleitung, Beschlüsse des Schulvorstands, Beschlüsse der Konferenzen und deren Ausschüsse nach § 39 Abs. 1 und 2 sowie an Anordnungen der Schulaufsicht gebunden.
Wir meinen:
Damit wird jedem Lehrer in diesem Bundesland gestattet, bedenkenlos gegen das bestehende Schulgesetz zu verstoßen ! Die pädagogische Freiheit, die bisher eindeutig gesetzlich eingeschränkt war, ((NSchG § 50) , darf nun nach dem Bescheid des Kultusministeriums grundlos und ganz legal missbraucht werden! Was ein Lehrer darf, dürfen vermutlich alle anderen ebenfalls...
Wir meinen:
Das Schulgesetz eines Bundeslandes bildet die unverzichtbare Grundlage des Schulsystems. Wenn die Rechte der Schüler auf eine faire Benotung durch das Kultusministerium widerstandslos außer Kraft gesetzt werden, Lehrer sich nicht mehr an die Gesetze halten müssen, wird der Diskriminierung einzelner Schüler Tür und Tor geöffnet.
Ein weiterer Fall , der sich in unserer Kreisstadt ereignete, lässt Schüler und deren Eltern ebenfalls staunen:
Das Kultusministerium sowie die Landesschulbehörde bestätigten, dass Klassenarbeiten auch voll anerkannt werden, wenn diese mit eintägiger Verspätung abgegeben worden sind.
Wir fragen uns, ob diese Entscheidung auf alle Schüler des betreffenden Bundeslandes übertragbar wäre, oder doch nur wenige Auserwählte in den Genuss eines solchen Sonderbonusses gelangen.
Gegen den Bescheid des Kultusministeriums werden wir Beschwerde einreichen und hoffen, dass durch eine Veröffentlichung die Schüler und Eltern Niedersachsens auf die nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der zuständigen Behörden aufmerksam werden und sich ihrer Rechte bewusst werden.
Wir meinen:
Alle Schüler haben doch ein Recht darauf,
1. dass die im Schulgesetz festgelegten Gesetze von Lehrern eingehalten werden müssen.
2. dass Klassenarbeiten von allen Schülern und Schülerinnen einer Klasse am selben Tag zum gleichen Zeitpunkt abgegeben werden müssen.
3. dass die mündliche Benotung transparent gemacht werden muss durch Nachweise des Lehrers, besonders wenn zwischen schriftlicher und mündlicher Note mehr als drei Notenstufen liegen.
4. dass eine Schule die Benotungsvorgaben der Fachkonferenzbeschlüsse für alle Fächer offen darlegen und ein Lehrer diese Vorgaben auch einhalten muss. (siehe „Transparenzerlass“ anderer Bundesländer ). Eine Offenlegung der Benotungsgewichtungen würde besonders für alle Schüler, die vor einem Schulwechsel stehen, eine große Entscheidungshilfe darstellen.
.
Eine Frage, die sicher alle Schüler und Eltern interessiert:
Müssen sich Lehrer an die entsprechenden Schulgesetze eines Bundeslandes halten?
Von Verleumdungsinszenierungen, die uns aufgrund unserer berechtigten eingereichten Beschwerden von bestimmten Personen, die hier leider nicht genannt werden dürfen, untergeschoben werden sollen, möchten wir uns eindeutig distanzieren!
Das ist hier ja auch kein Frage- sondern ein Diskussionsforum.
Allerdings kann ich hier auch keine echte Diskussionsgrundlage erkennen. Offenbar sind die Eltern ja schon organisiert und an den vermeintlichen Missständen dran. Worüber soll jetzt also diskutiert werden? _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Hallo Mitternacht,
....wunderbar auf den Punkt gebracht ! Haben wir auch mal gedacht...Nach den Antwortschreiben der zuständigen Behörden stellt sich die Frage leider von selbst.
Hallo Old Piper,
Vorschlag für eine Diskussion: Die von uns aufgeführten Punkte 1-4 !!!
Trotz eines eindeutigen Gesetzesverstoßes wird keinerlei disziplinarische Maßnahme gegen die Lehrkraft eingeleitet.
Was nach außen sichtbar wird und was nach innen wirksam wird, kann sich durchaus unterscheiden. Das ist in jedem Betrieb so, dass Mitarbeiter nach außen bis zu einem gewissen Grad "gedeckt" werden, während intern vielleicht schon durchaus erhebliche Konsequenzen erfolgen.
Aus Ihren Schilderungen ist für mich nicht ersichtlich, ob durch fehlerhaftes Verhalten schwerwiegende Konsequenzen entstanden sind, die Ihre martialischen Worte verständlich machen würden, oder ob Sie aus zwei Mücken einen Elefanten machen.
Behörden wenden gern gegen alle Kritiker die Generalkeule "Querulantentum" an, in Einzelfällen kann dieser Vorwurf aber durchaus berechtigt sein.
zunächst zu Ihrer Ausgangsfrage: Natürlich müssen sich Lehrer an geltende Gesetze halten. Tun sie es nicht, kann das zu dienstrechlichen Konsequenzen führen, die vom Verweis über Geldbußen bis hin zur Entfernung aus dem Amt reichen. Lehrer stehen hierbei auch nicht unter einem besonderen Schutz durch ihre vorgesetzten Dienststellen.
Wenn die Landesbehörde sowie das Ministerium also auf diziplinarische Maßnahmen gegen die von Ihnen beschriebene Lehrkraft verzichten, sind diese - anders als Sie - offenbar zu dem Schluss gekommen, dass es durch den geänderten Bewertungsschlüssel zu keinem Gesetzesverstoß gekommen ist, der dementsprechend zu ahnden wäre. Sie können das überhaupt nicht nachvollziehen, ich schon.
law und order schrieb:
"Wir meinen:"
Ist das jetzt der Plural Majestatis?
law und order schrieb:
"Damit wird jedem Lehrer in diesem Bundesland gestattet, bedenkenlos gegen das bestehende Schulgesetz zu verstoßen ! Die pädagogische Freiheit, die bisher eindeutig gesetzlich eingeschränkt war, ((NSchG § 50) , darf nun nach dem Bescheid des Kultusministeriums grundlos und ganz legal missbraucht werden!"
Sie betonen hier sehr stark die Einschränkung der pädagogischen Freiheit des Lehrers, was möglicherweise auch der eine oder andere Lehrer selbst so empfindet. Im Vordergrund steht jedoch die "eigene pädagogische Verantwortung" des Lehrers, die er allerdings in einem festgelegten rechtlichen Rahmen wahrnehmen muss, um Willkür auszuschließen. Trotzdem überwiegt aus meiner Sicht die Betonung der eigenen pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Oder fühlen Sie sich beispielsweise in Ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt, weil der rechtliche Rahmen hierfür u.a. Verleumdungen und Beleidigungen verbietet?
Das Schulgesetz Niedersachsen legt fest:
"§ 34 Gesamtkonferenz
(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist, über
[...]
5. Grundsätze für
a) Leistungsbewertung und Beurteilung,[...]"
Beschlossene Grundsätze lassen dem Lehrer natürlich noch einen Ermessensspielraum, ansonsten wären die Bestimmungen des §54 NSchG)überflüssig. Diese Grundsätze wurden nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden offenbar insgesamt durch die Lehrkraft beachtet, jedenfalls hat sie z.B. ihren Benotungsschlüssel nicht auf alle Schüler angewendet und das gegenüber der Dienstaufsicht sicherlich auch begründet. Ihre "logischen" Vermutungen zu den vermeintlichen Gründen hierfür sind so überzeugend wie alle Verschwörungstheorien.
Die von den Konferenzen beschlossenen Grundsätze sind im übrigen auch keine Staatsgeheimnisse, zumal Eltern- und Schülervertreter darüber informiert werden und in den Fachkonferenzen sogar darüber abstimmen dürfen:
Das Schulgesetz Niedersachsen sagt:
"§ 36 Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen
(5) Die Konferenzen beschließen mit der Mehrheit der abgegebenen, auf ja oder nein lautenden Stimmen, sofern nicht
durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften etwas anderes bestimmt ist. Bei Entscheidungen über
1. Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung,
2. Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
3. allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Schulordnung) und
4. Ordnungsmaßnahmen (§ 61)
dürfen sich nur Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler der Stimme enthalten."
Insofern verwundert es mich, dass Sie die Veröffentlichung der Bewertungsgrundsätze als so großen Erfolg ansehen. Eine einfache Nachfrage bei einem Elternvertreter oder beim Schulleiter hätte doch eigentlich genügt.
Unklar ist für mich der eigentliche Streitpunkt, nämlich die Ihrer Ansicht nach "eigenmächtige Erweiterung des mündlichen Parts" durch die Lehrkraft. Die mündliche Mitarbeit ist ein Teil der "Sonstigen Mitarbeit", zu der allerdings in der Regel weitaus mehr gehört als regelmäßige Wortbeiträge. Was ist mit Referaten, Protokollen, schriftlichen Übungen, Mappen etc?
Gespräche mit dem Elternvertreter, der Lehrkraft, der Schulleitung, den Fachobleuten und der Schulleitung des Gymnasiums hatten leider nicht dazu geführt, die korrekten Benotungsschlüssel zu erfahren!
Erst nachdem schriftliche Nachweise angefordert worden waren, wurde für zwei Fächer schriftlich eine Benotung präsentiert, die in beiden Fällen absolut nicht mit den mündlichen Aussagen übereinstimmte. Der mündliche Part war deutlich kleiner schriftlich fixiert, als es den Eltern und Schülern mehrmals mitgeteilt worden war. Daraufhin musste man leider vermuten, dass auch in anderen Fächern eventuell gemogelt worden war.
Erklärungsnotstand und sicher auch die Bitte, die weiteren Fächer ebenfalls einsehen zu können, brachten den Schulleiter offenbar in Bedrängnis:
Er empfahl den nachhakenden Eltern, ihr Kind von der Schule zu nehmen. Dieses Kind hatte sich niemals etwas zu Schulden kommen lassen, sich stets vorbildlich verhalten und ist als fleißiger, guter Schüler bekannt.
Auf die unglaubliche Reaktion der Schulleitung folgte die berechtigte Beschwerde der verwunderten Eltern an die Landesschulbehörde.
Die Behörde bestätigte nach monatelanger Wartezeit, dass Lehrkräfte sich bei der Zensurenvergabe nicht mehr an die Fachkonferenzbeschlüsse halten müssen und bei Schülern unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe anwenden dürfen. Auch musste die betroffene Lehrkraft, die von ihr seltsam vergebene Note für den mündlichen Part nicht beweisen.
Was Sie erwähnen, Herr „Reiser“, („Was ist mit Referaten, Protokollen, schriftlichen Übungen, Mappen etc?“), musste die Lehrkraft nicht in ihre Benotung einfließen lassen. Die Mappen hatte sie nicht eingesammelt, schriftliche Übungen hatte sie nicht schreiben lassen, Hausaufgaben zählten nicht. Was sie immer betont hatte: “Es zähle allein das Meldeverhalten des Schülers- und dieses müsse sie schließlich nicht beweisen, was sie ja bei 33 Schülern auch nicht könne“, wurde ihr damit bestätigt. Der mündliche Teil einer Note bleibt damit als höchst manipulierbares Werkzeug zur Abwertung einzelner Schüler erhalten!
Auch das Kultusministerium deckte den Missbrauch der pädagogischen Freiheit, erteilt damit nun jedem Lehrer einen Freibrief, sich nicht mehr an die Konferenzbeschlüsse halten zu müssen.
Nachdem die Schule mit Unterstützung der Behörden monatelang bemüht war, die Vorfälle zu vertuschen, wurden endlich dank einer Privatinitiative der Personen, die sich mit sozialem Mut für mehr Menschlichkeit und Gerechtigkeit an dieser Schule engagieren, einige Eltern und Schüler über die korrekten Benotungsschlüssel informiert. Fragen nach den Notenvorgaben der Fachkonferenzbeschlüssen wurden immer lauter. Nun musste auch der Schulleiter und die Behörde reagieren. Auf der Homepage des Gymnasiums wurden schließlich sehr versteckt die Benotungsgewichtungen aller Fächer bekannt gegeben.
Warum daraus so ein großes Geheimnis gemacht wurde, war sofort ersichtlich: Da gab es noch mehr Fächer in denen falsche Bewertungsschlüssel verkündet worden waren... es wurde nun deutlich, dass es sich immer um den mündlichen Part handelte, der eigenmächtig erweitert worden war und nun ganz anders dargestellt wurde.
Leider war zu vermuten, dass auch in weiteren Klassen die Benotungsgewichtungen nicht identisch waren mit den jahrelang propagierten Vorgaben, die den Schülern vorgetäuscht worden waren.
Vorsichtshalber wurde den Schülern die Publikation verschwiegen. Nur die Beschwerdeführer wurden benachrichtigt. Diesen wurde ausdrücklich die Weitergabe der Information an andere Schüler und Eltern untersagt.
Selbstverständlich suchten die Eltern, die hier nun einen großen Fortschritt auf dem Weg zu mehr Humanität und Gerechtigkeit für alle Schüler verzeichnen konnten, nach Möglichkeiten auf die korrekten Benotungsgewichtungen hinzuweisen.
So wurden alle Elternvertreter des Gymnasiums umgehend angeschrieben und darum gebeten, den Schülern ihrer Klasse die richtigen Benotungsschlüssel mitzuteilen bzw. auf die entsprechende Internetseite hinzuweisen.
Besonders Sie, Herr „Reiser , werden nun kaum glauben wollen, wie ein männliches Vorstandsmitglied des Schulelternrates auf diese Bitte, von der alle Schüler nur profitieren konnten, reagierte:
Er weigerte sich in einem aggressiven Schreiben, die Informationen an seine Klasse, für die er sich doch hätte verantwortlich fühlen müssen, weiterzugeben. Dabei handelte es sich gerade bei seiner Klasse, die ihn einmal gewählt haben muss, um Schüler einer höheren Jahrgangsstufe, bei denen die Zeugnisnoten nun bereits mit in die Abiturnote einfließen werden. Kritischen Gedanken betreffend der Schüler, die dauerhaft über ein verfälschtes Benotungssystem diskriminiert worden sind - die, wie wir inzwischen wissen, jahrelang über 2-3 Noten in den Zeugnisnoten abgewertet worden sind, wollte sich dieses „Vorstandsmitglied“ natürlich nicht stellen.
Ebenso verhielten sich ein paar weitere Elternvertreter, die ausschließlich ihre persönlichen Vorteile wahren wollten und für ihre inszenierten Kampagnen gegen die Beschwerdeführer vorgaben, den „Ruf der Schule“ retten zu müssen.
Das Wohlbefinden der Kinder, die unter der ungerechten Benotung zu leiden hatten, die psychische Verfassung der verletzten Kinderseelen zu ignorieren , fällt den fragwürdigen „Rettern des guten Rufes“ ganz offensichtlich leichter, als sich auf einer Sachebene mit der Thematik auseinander zu setzen.
Der „Ruf der Schule“ wäre nie in Gefahr geraten, wenn man gleich die Karten offen auf den Tisch gelegt hätte und Schülern und Eltern anstandshalber schon vor der Schulwahl das eigene Benotungssystem präsentiert hätte. Hier hätten Schüler, die dem ruhigen Lerntyp entsprechen, besonnen und aufmerksam dem Unterricht folgen und nicht durch extrovertiertes Verhalten sondern durch beweisbare Nachweise glänzen , die Chance erhalten, eine andere Schule zu wählen.
Sie , "Herr Reiser", fragen sich wirklich, warum eine Veröffentlichung der Benotungsgewichtungen einen Erfolg darstellt?
Wenn sich Lehrer nun an die neuen Konferenzbeschlüsse halten müssten, wäre eine Abwertung über drei volle Notenstufen nur noch in Ausnahmefällen realisierbar: Schriftlich 1, mündlich 6, - Zeugnisnote 4. Bisher reichte es aus, den Einser- Schüler mündlich mit einer nicht nachweisbaren 5 zu versehen, um die Gesamtnote 4 durchzusetzen. Nun bekäme er demnach die Zeugnisnote 3.
Für die betroffenen Schüler ist das durchaus eine Verbesserung!
Wir können Sie aber beruhigen, Herr „Reiser“, falls sie selbst Lehrer sind: Eine Leistungsabwertung von Note 2 auf Note 4, von Note 1 auf Note 3 , was auch weiterhin durch Vergabe von schlechten mündlichen Noten ermöglicht wird, ist immer noch legal und wird von einzelnen Lehrkräften gerne praktiziert.
Das auf der Homepage dargestellte Benotungssystem erweist sich nach den Antwortschreiben der zuständigen Behörden ohnehin als überflüssig, da Lehrkräfte sich nachweislich nicht an diese Fachkonferenzbeschlüsse halten müssen, wie der dargestellte Fall beweist.
Es bleibt zu hoffen, dass zum Wohle der Schüler sich doch ein Großteil der Lehrkräfte auf die korrekten Benotungsvorgaben besinnt und ihre pädagogische Macht nicht missbraucht, obwohl die zuständigen Behörden das Gegenteil mit ihren Bescheiden offiziell gestatten.
Wichtig erscheint uns: Die Rechte der Schüler zu stärken, die vielleicht im persönlichen privaten Umfeld keinen Rückhalt erfahren und auf solche schriftlichen nachweisbaren Konferenzbeschlüsse vertrauen müssen. Ein junger Mensch, der jahrelang drastisch um 2 oder 3 Notenstufen abgewertet wird, obwohl er kontinuierlich hervorragende Leistungen erbracht hat, wird dem aufgestauten Druck dauerhaft vielleicht nicht Stand halten und seiner Verzweiflung irgendwann erlegen sein. Traurige Beispiele dafür gibt es ausreichend.
Wir sollten niemals vergessen: Wir sind Menschen und sollten auch die Schüler so behandeln.
Bertolt Brecht:
„Das Vernünftige bricht sich nicht von selbst Bahn. Es setzt sich nur so viel Vernunft durch, wie die Vernünftigen durchsetzen. Besser als gerührt sein, ist, sich rühren."
Inzwischen ist es amtlich: Der verantwortliche Kultusminister ist vom Ministerpräsidenten "versetzt" worden.
Ob die neue Kultusministerin sich an das Schulgesetz des Bundeslandes halten wird, bleibt abzuwarten.
Die Eingangsbestätigung des Petitionsausschusses ist eingetroffen.
Wartezeit wird angekündigt. An der Schule wird weiter Druck ausgeübt und mit allen Mitteln versucht, den Beschwerdeführern und den weiteren Zeugen etwas anzuhängen. Dies scheint der „normale“ Weg zu sein und gehört angeblich zu den üblichen Einschüchterungstaktiken.
Doch wer hilft den verzweifelten Schülern, wenn diese sich nicht einmal mehr auf das Schulgesetz verlassen können ?
Kinder in Schulnot können meist nicht mit dem Schutz staatlicher Behörden rechnen, wenn ihnen ihre Grundrechte verwehrt werden. Nicht einmal des Beistands ihrer Eltern dürfen sie sicher sein. Deren Fürsorge setzt häufig gerade dann aus, wenn sie ihr Kind vor seelischer Verletzung durch Lehrer schützen sollten. Zwar sind sehr viele Schülereltern unzufrieden , aber sie haben große Angst vor dem übermächtigen „System“ . Sie leiden unter der Schule, weil sie sehen, wie ihre Kinder und sie selbst unter Druck geraten. Viele von ihnen müssen in einem fort trösten, ermuntern, fordern, unterstützen. Nicht selten wird durch notengeprägte Machtdemonstrationen von Lehrkräften die Lebensperspektive der betroffenen Schüler enorm getrübt. Resignation, Rückzug, psychosomatische Erkrankungen wie z.B. Magersucht und Suizidgefährdung sind oft die Folge. Manchmal – und dies geschieht immer öfter- werden jahrelang aufgestaute Aggressionen von Schülern auch nach außen gekehrt und entladen sich als Gewaltakt.
Aber nur wenige Eltern übernehmen Verantwortung und kritisieren die Verhältnisse öffentlich. Radikale Abwertungen einzelner Schüler, die jeden stutzig machen sollten, werden grundsätzlich von zuständigen Behörden als „Einzelfall“ dargestellt. Jeder Schüler, dessen herausragende Leistung drastisch über nicht nachvollziehbare Argumente ab- bzw. entwertet wird, ist ein „Einzelfall“, weil er eine einzigartige Persönlichkeit darstellt. Dieser angebliche Einzelfall wiederholt sich leider immer wieder an vielen Schulen. Hervorragende schriftliche Leistungen können jederzeit problemlos durch nicht nachweisbare, willkürliche Bescheinigungen eines machtbesessenen Lehrers über die „schlechte mündliche Mitarbeit“ dermaßen verfälscht werden, dass Zeugnisse zur Lachnummer degradiert werden, denn sie spiegeln nicht mehr den Leistungsstand des Schülers , sondern dienen dem Lehrer als Werkzeug, ungeliebte Schüler psychisch „fertig“ zu machen. Und der Schüler hat keine Chance, sich dagegen zu wehren.
Jeder Lehrer, der seine pädagogische Freiheit missbraucht, der intelligenten Schülern, abgesichert durch die „Unantastbarkeit des Beamtenstatusses“, verbal oder notentechnisch einen gezielten Dolchstoß verpasst, zerstört damit gnadenlos das Selbstwertgefühl seines hilflosen Opfers.
Aber nicht nur Lehrer machen sich schuldig: Da gibt es inzwischen einige Eltern und sogar Elternvertreter, die den Betrug eines Lehrers bedenkenlos unterstützen, die skrupellos aus dem Elend betroffener Schüler persönliche Vorteile für ihr eigenes Kind herausschlagen : Für ein paar gute Noten verkaufen sie ihr soziales Gewissen und sind bereit, die Not und die Verzweiflung der diskriminierten Schüler noch mehr zu vergrößern.
Diese menschenunwürdigen Handlungen geschehen an dem hier erwähnten Gymnasium. Sie wiederholen sich vermutlich überall in unserem „zivilisiertem“ Land und werden von niemandem gebremst !-- Nicht von Behörden, nicht von Politikern, - nicht einmal ( und das ist das Traurigste ) - von verantwortlichen Eltern !
„An allem Unrecht, das geschieht, ist nicht nur der Schuld, der es begeht,
sondern auch der, der es nicht verhindert!“
Die diversen Taktiken, Schüler auf- oder abzuwerten, hinterlassen manchmal Spuren, die kaum noch zu vertuschen sind. An dem betreffenden Gymnasium beginnt das Kartenhaus zu wackeln.
Die Notenmanipulation an der Schule läuft emsig weiter und nimmt inzwischen Ausmaße an, die derart Spuren hinterlassen, welche nicht mehr zu vertuschen sind.
Neben den bereits verteilten Belohnungen an die Betrugsunterstützer, wird weiter gezielt drastisch abgewertet.
Eine erneute Beschwerde nach den Halbjahreszeugnissen betreffend einer Zeugnisnote brachte es an den Tag: Auch der schriftliche Teil der Note ist manipuliert worden! Und das nicht nur bei einem Kind ! Nun bekamen plötzlich (nach der eingereichten Beschwerde) Schüler dieser Klasse bessere Zeugnisnoten im Fach Mathematik, denn eine Klassenarbeit war nachweislich völlig falsch bewertet worden.
Eine schriftliche Erklärung wurde von der betreffenden Lehrkraft selbstverständlich abgelehnt.
Mündlich wurde man abgespeist mit der Aussage: Die Lehrkraft hätte sich mit der Punktzahl vertan und „möglicherweise“ mit der Gesamtpunktzahl einer anderen Klassenarbeit vertauscht! Da aber unter der Klassenarbeit weder die Punktzahl des Kindes noch die zu erreichende Punktzahl angegeben war, kann das alles so nicht stimmen...
Endlich ein kleiner Erfolg für die betroffenen Schüler: Änderung der Zeugnisnote. Außerdem musste sich die Lehrkraft bei Schülern und Eltern entschuldigen !
Traurig allerdings: auch diese Lehrkraft, kommt sicher wieder ungestraft davon...
Die schriftliche Erklärung des Schulleiters steht noch aus, wird aber von vielen mit Spannung erwartet.
Nach monatelanger Wartezeit meldet sich der Petitionsausschuss mit einem wortgleichen Standartschreiben, das auch schon im Beschwerdefall der Klassenarbeit, die mit eintägiger Verspätung abgegeben wurde (s.o.), zum Einsatz kam.
Wir können nun alle niedersächsischen Lehrer beruhigen, die befürchtet haben, sie müssten sich vielleicht doch irgendwann einmal an bestehende Gesetzesvorgaben halten: Der Petitionsausschuss sieht „keinen Verstoß gegen die Gesetzgebung“. Es ist also offiziell kein Verstoß, wenn Lehrer das vorgegebene Benotungssystem ihrer Schule manipulieren. Das Verfälschen von Fachkonferenzbeschlüssen wird damit von höchster Stelle aus legalisiert.
Das Schreiben wird ergänzt durch eine Stellungnahme des Kultusministeriums.
Sinngemäß wird darin bescheinigt, dass die Lehrkraft die Benotungsgewichtung zwar verfälscht hat, inzwischen aber vom Schulleiter aufgeklärt worden sei und zur Korrektur ihres Bewertungsverfahrens angehalten worden sei.
Man artikuliert nur in der Gegenwart: Jetzt verfälsche sie das Benotungssystem nicht mehr, der Fehler in der Schule sei ausgeräumt!
Die Fehler werden zwar endlich zugegeben, aber niemand wird dafür verantwortlich gemacht. Lässt man einen Dieb ungestraft laufen, der verspricht, er würde zukünftig nicht mehr stehlen? Nein, jeder normale Bürger wird bestraft für seine Missetaten, die er begangen hat. Fahren Sie zu schnell oder überqueren bei roter Ampelschaltung eine Kreuzung, müssen Sie zahlen, wenn Sie erwischt worden sind. Da nützt auch kein vergleichbares Versprechen : „Ich bin ja nun über meinen Fehler aufgeklärt und tue das nie wieder...“
Das Verhalten des zweiten Lehrers, der immerhin nach Aufdeckung der Manipulation seiner Klassenarbeit, ganze Zeugnisnoten ändern musste, bestätigt eindeutig, dass die Fehler an der betreffenden Schule keineswegs ausgeräumt sind, sondern eskalieren.
Die Lehrkräfte, die sich dort solidarisiert haben, scheinen munter fortzufahren. Haben sie nun auch etwas schlechtere Karten die Gewichtung des mündlichen Parts zu verfälschen, da die Schule diese auf ihrer Homepage veröffentlichen musste, so suchen Sie jetzt sehr erfolgreich nach anderen Wegen, wie sie Noten manipulieren können und diese gibt es für Lehrer, die nichts zu befürchten haben, ausreichend, was der zweite Fall belegt. Warum sollten sie auch aufhören....die Ampel steht auf GRÜN !
Leider schlussfolgern viele Opfer bzw. ihre Eltern, dass sich ihre Situation durch stillhalten und schweigen verbessern könnte. Ein fataler Irrglaube, der die Dunkelziffer in die Höhe treibt und weitere Betrügereien erst ermöglicht, da die Neigung zu Wiederholungstaten nachweislich immens hoch ist und mit jeder erfolgreich vertuschten Manipulation wächst. Einmal überschrittene Hemmschwellen sind ohne entsprechende Maßnahmen nicht wieder herzustellen, wie man nicht nur an dem hier aufgezeigten Fall nachvollziehen kann.
Wie es an dem genannten Gymnasium weitergehen wird, kann man sich denken.
Wichtig erscheint uns, dass Schüler und Eltern wachsam bleiben- genau hinsehen was an dem Gymnasium passiert. Wenn man einigen von ihnen diese schlimmen Erfahrungen ersparen kann, ist das bereits ein großer Erfolg, denn in der betreffenden Stadt gibt es bezüglich der Gymnasien Wahlmöglichkeiten. Wer gut informiert ist, kann seine Entscheidung leichter treffen und seine Kinder schützen.
Die beiden Lehrkräfte, von denen hier gesprochen wird , könnten durchaus nach den Sommerferien wieder als Klassenlehrergespann eine neue 5. Klasse übernehmen und andere Schüler, die gerade einmal zehn, elf Jahre alt sind, in tiefe Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit treiben.
Alle Schüler und Schülerinnen sind unsere Zukunft, das sollten wir nicht vergessen ! Wenn wir als Eltern ihnen nicht helfen, wer wird es dann tun?
Verdienen sie nicht Achtung und Respekt für ihre erbrachte Leistung, - ebenso unsere Aufmerksamkeit und Hilfe, wenn man ihnen gewissenlos Unrecht antut ?
Wie lange können diese jungen Menschen still verharren und eine kontinuierliche Abwertung ertragen, die ihnen jedes Selbstwertgefühl raubt ?
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