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Verfasst am: 03.06.08, 13:03 Titel: Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung
Hallo,
ich habe mal eine Frage, Gemeinde A in Bayern möchte ein Verkehrsschild am 04.06.2008 aufstellen. Ab wann wird denn dieses Schild wirksam? Ist hierbei der Art. 41 BayVwVfG zu beachten?
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