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Schweigepflicht von Lehrern

 
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Finnja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 22:03    Titel: Schweigepflicht von Lehrern Antworten mit Zitat

Ein Schüler der dritten Klasse hat ziemliche Schwierigkeiten auf der Grundschule. Sein Verhalten entspricht leider nicht immer der Norm, leider hat er auch Lernschwierigkeiten. Eine Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern ist mittlerweile auch sehr schwierig geworden. Um dem Kind noch eine Chance zu geben wird ein Schulwechsel angestrebt, ausgehend von den Eltern.
Die Eltern nehmen mit einer anderen Grundschule im Bezirk Kontakt auf und lassen über die Sekretärin ausrichten, dass man die Direktorin bittet die Eltern zurück zurufen, wann man einen Termin machen könnte um über einen eventuellen Schulwechsel zu sprechen. Da keine Antwort kam, riefen die Eltern am nächsten Tag wieder die besagte Schule an um noch einmal nachzufragen. Da wurde, widerrum über die Sekretärin, ausgerichtet, dass man mit dem Direktor der aktuellen Schule Kontakt aufgenommen wurde und die Direktorin nicht daran interessiert ist, dass besagtes Kind auf "Ihre" Schule kommt.
Nun zur Frage. Untersteht der Direktor nicht der Schweigepflicht, oder darf er von den Auffälligkeiten des Kindes berichten? Wie gesagt, es sollte nur eine Vorinformation sein um sich eine Schule auszuwählen. Man hatte sich noch nicht entschieden ob das Kind auf diese Schule wechseln soll. So ist dem Kind doch jede Chance genommen überhaupt noch irgendwo Fuss zu fassen.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 00:12    Titel: Re: Schweigepflicht von Lehrern Antworten mit Zitat

Finnja hat folgendes geschrieben::
Ein Schüler der dritten Klasse hat ziemliche Schwierigkeiten auf der Grundschule. Sein Verhalten entspricht leider nicht immer der Norm, leider hat er auch Lernschwierigkeiten. Eine Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern ist mittlerweile auch sehr schwierig geworden. Um dem Kind noch eine Chance zu geben wird ein Schulwechsel angestrebt, ausgehend von den Eltern.
Die Eltern nehmen mit einer anderen Grundschule im Bezirk Kontakt auf und lassen über die Sekretärin ausrichten, dass man die Direktorin bittet die Eltern zurück zurufen, wann man einen Termin machen könnte um über einen eventuellen Schulwechsel zu sprechen.

Welches Bundesland? In Ländern mit "Sprengelpflicht" ist ein Schulwechsel im Grundschulalter nicht "einfach so" möglich.
Zitat:
Da keine Antwort kam, riefen die Eltern am nächsten Tag wieder die besagte Schule an um noch einmal nachzufragen.
Warum so eilig? Soll noch während des laufenden Schuljahres die Schule gewechselt werden?
Zitat:
Da wurde, widerrum über die Sekretärin, ausgerichtet, dass man mit dem Direktor der aktuellen Schule Kontakt aufgenommen wurde und die Direktorin nicht daran interessiert ist, dass besagtes Kind auf "Ihre" Schule kommt.
Schlechter Stil der Schulleitung. Solche Mitteilungen sollte ein Schulleiter schon selber machen. Und anmaßend von der Sekretärin. Das ist nicht ihr Job, solche Mitteilungen zu machen, und schon gar nicht am Telefon. Woher will sie denn wissen, ob derjenige, der anruft, wirklich der ist, für den er sich ausgibt?

Zitat:
Nun zur Frage. Untersteht der Direktor nicht der Schweigepflicht,
Ja.
Zitat:
oder darf er von den Auffälligkeiten des Kindes berichten?
Kommt drauf an, wem. Eine Schulleiter-Schulleiter-Kommunikation ist erlaubt, Gespräche mit Lehrern ebenfalls, aber Schulsekretärinnen und Hausmeister etc. würde ich schon ausschließen. Ausnahme: Hierbei würde es sich um die Eltern des betreffenden Schülers handeln.
Zitat:

Wie gesagt, es sollte nur eine Vorinformation sein um sich eine Schule auszuwählen. Man hatte sich noch nicht entschieden ob das Kind auf diese Schule wechseln soll.
Das können die Eltern gar nicht allein entscheiden, die aufnehmende Schule hat auch ein Mitspracherecht - wenn es sich um eine Schule in privater Trägerschaft handelt, dann erst recht.
Zitat:
So ist dem Kind doch jede Chance genommen überhaupt noch irgendwo Fuss zu fassen.
Vielleicht hätten die Eltern erst mal den aktuellen Schulleiter zu Rate ziehen sollen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Finnja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Es handelt sich um eine Schule in Berlin.

Mehrere Gespräche sind mit dem Schulleiter gelaufen, aber wie gesagt sind mittlerweile die Fronten verhärtet.

Wenn Schulwechsel, dann zu Beginn des nächsten Schuljahres. Es sollte ja nur eine Vorabinformation sein.

Es kommt wahrscheinlich auch auf die Darstellung der Probleme, die das Kind hat an. Nur wenn schon vorab die Schulen untereinander Absprachen treffen, dann ist es doch fast aussichtslos eine andere Schule zu finden. Vielleicht könnte auch das Kind aus einem Schul- und Umfeldwechsel profitieren und seine Auffälligkeiten ablegen oder zumindest einschränken. Er bekommt ja nie wieder eine Chance zu zeigen, dass er auch was leisten kann. Wäre es nicht besser, wenn die Schulen ohne Vorurteile an solche Kinder ran gehen? Es handelt sich doch um einen Grundschüler und der ist mit Sicherheit noch "formbar".
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Rubina
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Auffälligkeiten und Probleme hat denn "das Kind" ?
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