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Verfasst am: 04.06.08, 01:27 Titel: Kündigung und noch mehr Ärger mit Anwalt
Hallo,
rofl… eine humorvolle Punktlandung.
Einseitiges Urteilsvermögen verkennt oftmals das Sturheit der Beharrlichkeit unterlegen ist.
Zum Sachverhalt: Man wird, ohne Absprache mit dem Mandanten, zunächst aussergerichtlich tätig. Als besonderes Merkmal: ohne Erfolgsaussichten und Vorteil für den Mandanten Im Anschluss folgt ein Kündigungsschutzprozess.
Thematisiert (2005) im Zusammenhang zur Kostenübernahmepflicht der RSV
Einer „ihrer“ Kollegen erläutert speziell dazu den <Honorarolymp für RA> und kritisiert die Vorgehensweise am Ende einfach den Mandanten „zur Kasse zu bitten“.
Zum Sachverhalt: Dagegen gerichtlich vorzugehen scheitert hoffentlich nicht an der Ignoranz festzustellen, das es den „abgezockten“ Mandanten gibt. Diese Vorgehensweise dann in einem derartigen Streitwert gipfeln zu lassen, ist wohl doch eher nur für eine Seite hilfreich?
Ich kann nur für mich sprechen, aber die letzten beiden Postings von Monika haben sich mir (sprachlich) nicht ansatzweise erschlossen.
Ich glaube abschliessend zusammenfassen zu können, dass man, wenn man der Meinung ist, der RA würde den Mandanten abzocken, es einfach auf eine Honorarklage ankommen lassen sollte. Auch auf die Gefahr hin, dass sich dann ein Richter mit den Ansichten der beklagten Partei zu den Anforderungen an Hinweis-, Informations- und Belehrungspflichten auseinandersetzen muss... _________________ Null Komma
***
nix
Thematisiert (2005) im Zusammenhang zur Kostenübernahmepflicht der RSV
Einer „ihrer“ Kollegen erläutert speziell dazu den <Honorarolymp> und kritisiert die Vorgehensweise am Ende einfach den Mandanten „zur Kasse zu bitten“.
Am Setzen dieses Links zeigt sich, daß Sie ein Rosinenpicker sind. Wie Sie selbst anmerken, wurde diese Diskussion im Jahre 2005 geführt, also zu einer Zeit, als das RVG gerade ein Jahr alt war. Wenn Sie die Beiträge genau gelesen haben, insbesondere die von RA Mitterreiter, dann sollte Ihnen das Vorgehen der Anwälte im Hinblick auf eine außergerichtliche Tätigkeit klar werden. Im übrigen sind die RSV in der Vergangenheit vielfach ob ihrer restriktiven Vorgehensweise, was die Erstattung außergerichtlicher Gebühren im Arbeitsrecht angeht, von den Gerichten abgewatscht worden. Daß Sie diesen, durch Rechtsprechung glücklicherweise nicht mehr gedeckten, Standpunkt der RSV hier ins Spiel bringen, zeigt, daß Sie nicht erfaßt haben, worum es überhaupt geht. _________________ Karma statt Punkte!
Verfasst am: 04.06.08, 14:28 Titel: Kündigung und Ärger mit Anwälten
Hallo,
!!! Vorsorglich die Wiederholung: Hier wurden nur die bekannten Fälle überhöhter Honorare und die Vorgehensweise einzelner RA thematisiert!!!
Bitte höflichst um Entschuldigung, das unklar war, das man vor der Vertretung durch einen RA im Arbeitsrecht doch lieber erst mal ein „Studium“ der Rechtswissenschaften ablegen solle damit der rosinenpickende, nervige Mandant hinterher auch seine Rechnungen verstehen und erfassen kann. – rofl
In einem Fall (aus dem Jahr 2008) lehnt eine RSV ausdrücklich die Übernahme der zusätzlichen Kosten einer aussergerichtlichen Tätigkeit ab. Hintergrund war der RA hätte wissen und erkennen müssen, das es keine Erfolgsaussichten und auch keinen Vorteil für den Mandanten in einer zunächst aussergerichtlichen Tätigkeit gab. Der zusätzliche Prozeß war somit vorprogrammiert.
Gleiche Meinung einer RSV gilt für alte und zukünftige Gehälter und die (im Fall 2008 für den Mandanten sinnlose) Kosten, die dadurch verursacht wurden. Aber wahrscheinlich hat auch hier die RSV und der Mandant einfach alles nicht richtig verstanden.
Anmerkung: Auch noch ohne RSV seine Rechte mit anwaltlicher Hilfe wahrnehmen zu wollen… das war wohl keine gute Empfehlung für den Mandanten. Dumm gerade deshalb weil man überhöhte Rechnungen viel einfacher mit RSV akzeptieren lernt, denn geteiltes Leid ist halbes Geld.
Zum Abschluss: Mit dem präzisen Urteil, ohne Kenntnis zum Sachverhalt der Kündigung, ist der Mandant dankbar seine Erleuchtung das er sich viele RA-Honorare hätte sparen können, wenn er doch nur einsichtiger gewesen wäre und seine „Schuld“ an der „gerechten“ Kündigung gleich richtig verstanden hätte. - lol
Mehr ist wohl für mich an dieser Stelle nicht zu lernen und so möchte ich mich mit einem Herzlichen Dank für die Tipps, die Geduld und Anteilnahme von diesem Blog vorerst verabschieden.
– sonst wird selbst mir noch langweilig - rofl
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