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... dazu gibt es noch zu sagen dass der anwalt dann noch einen betrag von 2000 euro festgelegt hat mit einer kurzen zahlfrist von 3 tagen - da diese 3 Tagesfrist nicht eingehalten wurde wurde dann eine rechnung entsprechend von 5000 euro gestellt..
Hallo,
Vorneweg: ich bin KEIN Anwalt!
Wie war das?
Der Anwalt hat erst mal 2000€ berechnet und dann nach 3 Tagen einfach 5000€??
Einfach so, weil zufällig gerade Dienstag war, oder wie?
Sorry, aber das kann ich so nicht glauben und ich behaupte einfach mal, daß das SO nicht stimmt.
Entweder verschweigst du irgendwas, oder das ganze ist ein Fake
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Verfasst am: 02.06.08, 02:51 Titel: Wenig Interesse an Transparenz der Kosten bei RA ?
Hallo RA-Geschädigter,
mit ebenfalls unguten Erfahrungen im Topic Arbeitsrecht nachfolgender Versuch eine Art Mandanten-Schutz-Vorgehensweise zu entwickeln. Hilft leider nur für die Zukunft.
1. Nie alleine zu Beratungsgeprächen, am besten unbeteiligter Zeuge kann wichtig sein
2. Unterlagen nur in Kopie am besten mit Seitenzahl und Gesamtzahl auf erster Seite
3. KOSTEN:
auch wenn es hier oft angemeckert wird kann ein RA doch wohl in einem Art Vorvertrag schriftlich mit Gegenzeichnen des Mandanten benennen.
a) Warum eine Leistung erforderlich ist
b) Wann Anspruch zur Fristwahrung spätestens (und frühestens) gestellt werden müssen.
c) Was diese Leistung (lt. Gesetz) kostet bzw. wie sich dadurch der Streitwert erhöht
Vorschläge, wie man „Sonderfälle“ rechtssicher behandelt sind auch genannt.
Weniger Rechtsstreitigkeiten: Da ein RA dadurch seine Leistung klar darlegt und das Einverständnis seines Mandanten sogar schriftlich hat. Und wenn das noch Anspruchsgrundllage für die Bezahlung des RA wäre....
Das wäre dann wohl Verbraucherschutz.
4. im Rahmen der Deckungszusage der RSV handeln und unter Wahrung der Fristen einholen - Erweiterungen gesondert schriftlich festhalten.
ich bin gespannt, wann du nen Anwalt findest, der sich derartige Fussfesseln anbinden lässt und sich (vor-) vertraglich an etwas bindet, was für ihn nicht ansatzweise überschaubar bei Mandatsübertragung ist.
Beste Grüsse
Wayne
PS: Als Anregung für die Selbsthilfegruppe: Vielleicht könnte man ja eine "Rote-Liste" über all' die Anwälte herausgeben, die sich darauf nicht einlassen. Wenn ich so drüber nachdenken: Vielleicht sollte es eher eine Postiv-Liste sein, die wäre sicherlich wesentlich übersichtlicher.... _________________ Null Komma
***
nix
Interessehalber kannst du mich auch gern mal benachrichtigen, wenn du einen Anwalt gefunden hast, der deinen Ansichten nachkommt. Bin gespannt... _________________ Null Komma
***
nix
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.06.08, 16:34 Titel:
Das ist so ein bißchen wie die Leute, die ihren Arzt erst mal eine Liste von zig Punkten unterschreiben lassen wollen, bevor sie sich behandeln lassen.
Von denen (den Punkten) sind dann mindestens ein Dutzend so unüberschaubar und weit gefaßt ("Ich werde keine Medikamente einsetzen, die nicht unter ethischen Gesichtspunkten hergestellt werden", "Ich werde nicht mit Ärzten zusammenarbeiten, die diesen Punkten nicht zugestimmt haben" etc.), daß man dem Patienten auch gleich einen Blankoscheck in die Hand drücken könnte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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