Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ankündigung von Klassenarbeiten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ankündigung von Klassenarbeiten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Yann1ck
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 16:34    Titel: Ankündigung von Klassenarbeiten Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Gestern bin cih von der Schule heimgekommen und habe noch in der Schule erfahren dass wir am Freitag eine Arbeit schreiben sollen. Es handelt sich um Erdkunde.

Was würdet ihr da jetzt machen?
Und könnte mir jemand ein Auszug aus dem Schulgesetz geben wo das Drinsteht um ihn morgen vorzulesen??? Auf den Arm nehmenAuf den Arm nehmenSehr glücklich

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 16:38    Titel: Re: Ankündigung von Klassenarbeiten Antworten mit Zitat

Yann1ck hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,

Gestern bin cih von der Schule heimgekommen und habe noch in der Schule erfahren dass wir am Freitag eine Arbeit schreiben sollen. Es handelt sich um Erdkunde.

Was würdet ihr da jetzt machen?
Und könnte mir jemand ein Auszug aus dem Schulgesetz geben wo das Drinsteht um ihn morgen vorzulesen??? Auf den Arm nehmenAuf den Arm nehmenSehr glücklich

Vielen Dank


Was würde ich machen? Ich würde jetzt anfangen zu lernen für die Klausur.
Und da ich keine konkrete Frage erkenne, kannst du eigentlich jeden beliebigen Paragraphen aus dem Schulgesetz vorlesen - wenn es dir Spaß macht.
_________________
You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yann1ck
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also mein Bundesland ist Baden-Würtemberg

Und meine Frage ist eigentlich ob man das darf? Und ob es da ein Zeitfenster gibt wann man die Klassenarbeiten ankündigen muss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas steht nicht im Schulgesetz, sondern in der Schulordnung. Und die kann sich von Schulform zu Schulform unterscheiden.
Außerdem stellt sich die Frage, was "eine Arbeit" ist. In Bayern (Realschule + Gymnasium) gibt es als "Arbeit" sogenannte "große Leistungsnachweise", die müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden und "kleine Leistungsnachweise", die nicht angekündigt werden dürfen. Hingegen gibt es an den Hauptschulen eine "kann"-Regelung für die sogenannten "Proben", und an der Grundschule ein "dürfen nicht".
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Yann1ck schrieb:
Zitat:
Und könnte mir jemand ein Auszug aus dem Schulgesetz geben wo das Drinsteht um ihn morgen vorzulesen???


Bitteschön, und beim Vorlesen bitte auf die Betonung achten. Klassenarbeiten müssen nicht immer angekündigt werden, schriftliche Wiederholungsarbeiten (trifft wahrscheinlich auf Erdkunde zu) überhaupt nicht. Zeitfenster für Ankündigungen werden nicht genannt.

Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
3. Abschnitt Feststellung von Schülerleistungen

Zitat:
§ 8
Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten
(1)
Klassenarbeiten geben Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin.
Sie werden daher in der Regel nach den Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung angesetzt.
Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.
(2)
Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluss über den erreichten Unterrichtserfolg der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin.
Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden.
Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen.
(3)
Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen.
An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden.
Vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit oder am Tag der Rückgabe darf im gleichen Fach keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden.
[...]


Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.