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Gewichtung Halbjahreszeugnis

 
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 11:51    Titel: Gewichtung Halbjahreszeugnis Antworten mit Zitat

Da habe ich doch mal eine allgemeine Frage. ^^
-> Wie stark darf / muss das Halbjahreszeugnis gewichtet werden, wenn es um die Erteilung einer Ganzjahresnote geht.
Ich frage mich das für Hamburg. Habe einfach mal gesucht, aber nichts gefunden.

Man hört oft die Regeln 50% 1. Halbjahr + 50% 2. Halbjahr = Ganzjahresnote - doch ist das irgendwo festgeschrieben? ^^

Nachtrag: Bundesland: Hamburg.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 13:50    Titel: Re: Gewichtung Halbjahreszeugnis Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
Da habe ich doch mal eine allgemeine Frage. ^^
auf die es keine allgemeine Antwort gibt. Es gibt nur spezielle Antworten - je nach Schulform und Klassenstufe.
Zitat:
-> Wie stark darf / muss das Halbjahreszeugnis gewichtet werden, wenn es um die Erteilung einer Ganzjahresnote geht.
Gar nicht. Es werden alle Einzelleistungen gewichtet - die Note auf dem Zwischenzeugnis ist nur eine Zwischenbilanz, die für eine weitere Berechnung nicht berücksichtigt wird.
Quelle: APO-AS; hieraus:
Zitat:
§ 3
Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich

(1) 1 Die im Unterricht und in den Abschlussprüfungen erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden im Zeugnis mit einer Note bewertet und beurkundet (Notenzeugnis), soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Die Note wird auf Grund der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen unter Berücksichtigung ihrer Anteile an der Gesamtleistung, der Lernziele und Inhalte sowie der Leistungsentwicklung im Rahmen einer pädagogisch-fachlichen Gesamtbewertung festgesetzt.

(2) 1 Die Bewertung im Zeugnis kann durch die Angabe von Noten für Teilbereiche oder Teilleistungen, insbesondere für die schriftlichen und für die mündlichen Leistungen erläutert werden. 2 Es muss aber, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils eine zusammenfassende Note für das Fach oder den Lernbereich gebildet werden.


Zitat:
Ich frage mich das für Hamburg. Habe einfach mal gesucht, aber nichts gefunden.

Man hört oft die Regeln 50% 1. Halbjahr + 50% 2. Halbjahr = Ganzjahresnote - doch ist das irgendwo festgeschrieben? ^^

Nachtrag: Bundesland: Hamburg.
Die verlinkte Regelung oben gilt für Klassen 5 bis 10. In der Grundschule, der Oberstufe und für Abschlusszeugnisse gelten andere Regeln. Je nach Schulart kann davon auch noch mal abgewichen werden.

Hier in Bayern gibt es "gewichtete Mittelwerte" für große und kleine Leistungsnachweise - wobei die Gewichtung z. B. bei Gymnasium und Realschule ziemlich unterschiedlich ist.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Da danke ich doch mal für diese fachkundige Antwort.
Darf ich fragen, wie es an der Vorstufe der gymnasialen Oberstufe in Hamburg aussieht?
In der Studienstufe trifft so etwas ja nicht mehr zu. Smilie
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