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Verfasst am: 05.06.08, 15:09 Titel: Hessen HStubeiG Bescheid ohne Widerrufsbelehrung
Hallo,
Ich habe folgende Frage zum Bescheid über die Studiengebühren.
Ich habe 2 Bescheide vom WS 07/08 vorliegen die ich grad zufällig beim Durchblättern durch die Aktenordner gesehen habe.
Einer ist von meiner Freundin, einer von mir.
Auf der Front steht: "Bitte beachten Sie die Informationen auf der Rückseite", bei meinem "auf der zweiten Seite".
Nur ist keine zweite Seite mit der Widerspruchsbelehrung vorhanden wie bei meiner Freundin, und auch nicht der Vermerk, dass die Studiengebühren nur vorläufig bis Überprüfung durch das Verfassungsgericht erhoben werden und bei Verfassungswidrigkeit zurückgezahlt werden.
Ist das jetzt eher gut für mich, dass ich den zweiten Zettel nicht bekommen habe, kann also evtl noch Widerspruch einlegen, oder eher negativ?
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese falsch, so beginnt nach 58 I VwGO keine Frist zu laufen, so dass nach Absatz 2 innerhalb eines Jahres der passende Rechtsbehelf eingelegt werden kann.
Dann wäre m.E. die Behörde in der Beweispflicht, dass der Adressat ordnungsgemäß belehrt wurde.
Aus der Praxis heraus behaupte ich einfach mal, dass solche Fälle wohl nur noch sehr selten auftreten, könnte es nicht sein, dass das zweite Blatt einfach aus Versehen weggeworfen wurde?
Ich hefte normalerweise alles sofort ab was ich bekomme, habe auch jede Menge Ordner rumstehen, da ich die Erfahrung gemacht habe das es immer hilfreich ist noch die Schreiben vorliegen zu haben. Ich kann es momentan nicht beschwören, dass ich das nicht hatte, bin mir aber ziemlich sicher.
Was nur ziemlich komisch ist, dass wir 2 verschiedene Beitragsbescheide für dieselbe Uni hatten. Ich denke das lag daran das bestimmte Bedingungen unserer Uni zur Befreiung vom Landesamt widerufen wurden. Meine Freundin hatte den ersten Bescheid wo die nicht genehmigte Fassung drauf war, und bei mir war die Uni wieder am verhandeln, soweit ich das zeitlich einordnen kann. Vllt wurde die zweite Seite vergessen?
Wer weiß, aber mal abwarten was die Verfassungsrichter am 12ten urteilen
Herr Koch, den die Hessische Landesverfassungs nich interessiert, hat seine Unterschrift verweigert, da es angeblich Formfehler gäbe.
Ich hoffe das der Staatsgerichtshof das Gesetz kippt
Hatte mich übrigens vertan, die Verhandlung endet nicht am 12ten sondern am 11ten
Herr Koch, den die Hessische Landesverfassungs nich interessiert, hat seine Unterschrift verweigert, da es angeblich Formfehler gäbe.
Womit der Geschäftsführer leider Recht hat, für so dilletantisch hätte ich Frau Y. und Herrn Al W. nicht gehalten, sorry.
Aber..
...es soll in vierter Lesung am 17.06. unter Berücksichtigung der Korrekturen die der GF gefordert hatte doch noch durchgehen. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ich hoffe es.
Naja, schon peinlich wenn man in den Text zur Abschaffung eines Gesetzes noch Fehler einbauen kann. Ich glaube ich gehe auch in die Politik, da verdiene ich ganz gut, eventuell sitze ich in 10 Jahren in 10 Aufsichtsräten oder sogar Voständen als Nebenbeschäftigung, kann für den Mist den ich verzapfe nicht verantwortlich gemacht werden. Und das Beste --->Ich kann zu jeder Wahl eine neue Meinung vertreten, weil sich die Leute eh nicht merken was ich vor ein paar Jahren gesagt habe
Das Schlimme , was Aussenstehende nicht mitbekommen, um innerhalb der Parteienlandschaft soweit zu kommen, dass man auf die Landesliste darf,bedarf es viel "gummiarabicum" , damit einem das Kreuz nicht bricht welches man sich dauernd verbiegen muß.
Es gibt nicht viele Dagmar Metzgers , die solch ein Rückgrat wie diese Frau haben...
Ausserdem ist sie als Direktkandidatin gewählt.
Ansonsten, der gestylte Parteisoldat, hat soviel von seinem Ich-Selbst abgegeben, dass es wahrlich keinen Spaß mehr machen kann.....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Da sieht man es mal wieder wie sehr die Rechtlichen Entscheidungen noch mit dem Gesetz zu tun haben. "(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich"
Ist schon klar, das lässt sich ja nur aufgrund diesem "Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. "
rausinterpretieren, dass es natürlich nicht unentgeltlich ist, sondern dass natürlich allgemeine Studiengebühren erlaut sind.
Dies ist einer der Gründe, warum ich nicht viel von unserem Justizsystem halten, da das Recht immer so ausgelegt wird wie es gebraucht wird, auch wenn es offensichtlich ist das es unrechtmäßig ist
Da sieht man es mal wieder wie sehr die Rechtlichen Entscheidungen noch mit dem Gesetz zu tun haben. "(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich"
Ist schon klar, das lässt sich ja nur aufgrund diesem "Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. "
rausinterpretieren, dass es natürlich nicht unentgeltlich ist, sondern dass natürlich allgemeine Studiengebühren erlaut sind.
Dies ist einer der Gründe, warum ich nicht viel von unserem Justizsystem halten, da das Recht immer so ausgelegt wird wie es gebraucht wird, auch wenn es offensichtlich ist das es unrechtmäßig ist
Ich entnehme Deinem Ausbruch, dass der Staatsgerichtshof die Klage abgeschmettert hat ?
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Es ging ja auch nur noch um die bereits gezahlten Beiträge, die neuen Semester sind ja so gut wie kostenfrei, oder nicht ? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Tja, ganz so einfach ist Verfassungsrecht eben nicht. Und das Ergebnis zeigt doch, dass sich die Richter die Entscheidung auch nicht ganz so leicht gemacht haben.
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