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Rheumakind und Schulwechsel

 
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blossomy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 96
Wohnort: bei pooh zuhause

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 09:13    Titel: Rheumakind und Schulwechsel Antworten mit Zitat

Hallo
Folgender fiktiver Fall:
Nach der Anmeldung an einer weiterführenden Schule(Gesamtschule NRW) erkrankt ein Kind an Rheuma (Oligoarthritis).An der Schule gibt es zwei Integrationsklassen.Nach mehreren vergeblichen Versuchen den Sekundarstufenleiter zwecks Information zu erreichen,wurden die Eltern auf den anstehenden Infoabend der Schule verwiesen.Auf diesem Abend stellte sich dann heraus.das die Klassenzugehörigkeit bereits entschieden wurde und nur eine Änderung möglich sei falls ein Kind aus einer Intiklasse in eine andere Klasse wechseln möchte.Da für das Rheumakind ein normales und zügiges Laufen und Treppensteigen nur mit Schmerzen und grossem Zeitaufwand verbunden ist(um die Fachräume zu erreichen,die sich im Erdgeschoss neben den Intiklassen befinden)ist es nahezu unmöglich diese zwischen den Stunden zeitig zu erreichen.
Welche Möglichkeiten bestehen das Rheumakind in die Integrationsklasse zu bekommen?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo blossomy,

Zitat:
Auf diesem Abend stellte sich dann heraus.das die Klassenzugehörigkeit bereits entschieden wurde und nur eine Änderung möglich sei falls ein Kind aus einer Intiklasse in eine andere Klasse wechseln möchte.
Das ist die Regel. Ein Kind, bei dem sich erst nach der Schulanmeldung herausstellt, dass es in eine Integrationsklasse gehen sollte, ist eine Ausnahme. In der Regel ist das nämlich schon lange vorher bekannt. Also muss man einen höflichen Brief schreiben mit Darstellung des Sachverhalts und möglichst Kopie eines ärztlichen Attests an denjenigen, der die Kompetenz hat, bei Ausnahme-Sachverhalten auch Ausnahme-Regelungen zu treffen:

An den Schulleiter.

Darin bittet man um einen persönlichen Gesprächstermin mit dem Schulleiter. Möglicherweise erlaubt er den Wechsel aber auch schon allein aufgrund der Aktenlage.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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