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Guten Abend , und zwar geht es um Fehltagen( privates kaufmännisches Berufskolleg in Baden Württemberg).
Ich habe von der Schule bereits 2 Verwarnungen wegen Fehltagen bekommen. Seit dem 2 Brief habe ich Attestpflicht.Die Attestpflicht gilt seit dem 30.03.Seit dem habe ich 3-4 mal mit ärztlichem Attest gefehlt.Nun bin ich aufgrund einer Grippe seit Freitag krankgeschrieben bis einschliesslich Mittwoch, also 5 Tage.Nun zu meiner Frage kann man mich von der Schule verweisen auch wenn ich mit ärztlichem Attest fehle? Denn in der 2 Verwarnung stand drin dass es zur Auflösung des Vertrags kommen könnte wenn sich meine Fehlzeiten nicht verringern und halt eben dass ich Attestpflicht habe. Kann ich von der Schule verwiesen werden während bei einem anderen Schüler (ebenfalls Attestpflichtig) der viel mehr Fehltage als ich hat nicht der Fall ist?
Nun zu meiner Frage kann man mich von der Schule verweisen auch wenn ich mit ärztlichem Attest fehle?
Hier soll nicht über persönliche, sondern allgemeine Fragen diskutiert werden, persönliche Rechtsberatung ist unerwünscht, deshalb antworte ich allgemein:
Bei einer Privatschule sind die Regelungen des Privatschulvertrags maßgeblich. Sie müssten also solche Beispielregelungen hier posten, um darüber diskutieren zu können.
Prinzipiell kann die Privatschule bei einem Schüler mit z.B. 15 Fehltagen in zwei Monaten zu der Einschätzung gelangen, dass dieser Schüler voraussichtlich nicht mehr in der Lage ist, das Ausbildungsziel zu erreichen, während sie bei einem anderen Schüler mit 20 Fehltagen im selben Zeitraum aufgrund anderer Begleitumstände zu einer günstigeren Prognose kommen kann. So viel pädagogischer Ermessensspielraum muss sein.
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