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Verfasst am: 06.06.08, 21:30 Titel: Können Sitzenbleiber von der Schule verwiesen werden?
Hallo Forum,
diese Frage hat keinen Bezug zu einem mir bekannten Fall, sondern ist aus einer Diskussion heraus entstanden.
Wie sieht es aus wenn ein oder mehrere Schüler sitzen bleiben, in den unteren Klassen aber kein Platz mehr zur Verfügung steht?
Ist die Schule verpflichtet, den Schüler trotzdem irgendwo unterzubringen, oder kann sie ihn auch an eine andere Schule vermitteln - gegen den Willen des Schülers?
Danke schonmal an alle, die helfen können. _________________ PI = 3.1415926535897932384626433832795028841971693993751058209749445923078164062862089986280348253421170679...
Verfasst am: 06.06.08, 22:35 Titel: Re: Können Sitzenbleiber von der Schule verwiesen werden?
PIfreak hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,
diese Frage hat keinen Bezug zu einem mir bekannten Fall, sondern ist aus einer Diskussion heraus entstanden.
Wie sieht es aus wenn ein oder mehrere Schüler sitzen bleiben, in den unteren Klassen aber kein Platz mehr zur Verfügung steht?
Ist die Schule verpflichtet, den Schüler trotzdem irgendwo unterzubringen, oder kann sie ihn auch an eine andere Schule vermitteln - gegen den Willen des Schülers?
Danke schonmal an alle, die helfen können.
Erst mal: Das hängt vom Bundesland ab.
Bei uns (Bayern) ist es so, dass jedes Jahr die Klassen neu gebildet werden können (aber nur wenn's wirklich nötig ist). Wenn jetzt für Klasse 8 z. B. die "Höchstbelegung" laut Ministerium bei 34 Schülern liegt und man stellt im August fest, dass wohl 171 Schüler in Klasse 8 sein werden, dann muss der Schulleiter eben 6 Klassen einrichten, und nicht nur 5. Dafür sind in Klasse 9 vielleicht so viele "durchgerasselt", dass man nur noch 4 Klassen 10 füllen kann, anstelle von 5. Was man also in der 10 an Lehrerstunden "spart", muss man dann an die 8 verteilen.
Sprich: Wenn's um "Sitzenbleiben", "freiwilliges Wiederholen" & Co. geht, hat der Schüler eine Art "Gewohnheitsrecht", dass er an der Schule bleibt. Das Landratsamt will ja auch nicht von jetzt auf gleich doppelte Fahrkartenkosten zahlen, bloß, weil die Schule unflexibel ist.
Anders sieht es aus, wenn irgendwann im Schuljahr ein "Neuer" dazu kommt. Dann kann man nicht mal eben Klassen teilen und neue Stundenpläne stricken. Wenn alle Klassen "dicht" sind, dann muss der schulwechselnde Schüler eben auf eine andere Schule ausweichen.
Letztes Jahr hatten wir bei uns im Landkreis so eine Situation: Der eine Jahrgang war "randvoll"; alle neu-zugezogenen Schüler mussten auf die Nachbarschule ausweichen; bei denen war ein anderer Jahrgang "dicht", da haben wir die betreffenden neu-zugezogenen aufgenommen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn jetzt für Klasse 8 z. B. die "Höchstbelegung" laut Ministerium bei 34 Schülern liegt [...]
Ist das ein realer Wert? Falls ja, halte ich das für kompletten Irrsinn.
Freundliche Grüße
-John
Für das Schuljahr 2006/2007 war das so. Für dieses Schuljahr durften wir im 8. Jahrgang Klassen teilen, so dass die größte Klasse (dank Neuzugängen aus dem 9. Jahrgang kurz vor Weihnachten - freiwillige Wiederholer) "nur" noch 32 Schüler hat. Die Klassen im sprachlichen Zweig in der Stufe 9 haben immer noch 34 Schüler; in den anderen Zweigen sind es zwischen 25 und 30. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Na gut. Dann suchen wir doch mal das Brandenburgische Schulgesetz raus. Hier.
Zitat:
Ich halte also fest:
Wenn der Schüler lange auf dieser Schule war, kann man ihn nicht einfach so, wenn er sitzen bleibt, wegschicken.
Gilt in Brandenburg nicht in dieser Eindeutigkeit. Dazu Das Schulgesetz § 59:
Zitat:
(3) Bei Nichtversetzung hat die Schülerin oder der Schüler dieselbe Jahrgangsstufe zu wiederholen. Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums besuchen, können am Ende des Schuljahres in eine Schule mit geeignetem Bildungsgang versetzt werden, wenn die bisherige Lernentwicklung und Lernbereitschaft, der erreichte Leistungsstand und die Neigungen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des Bildungsgangs nicht erwarten lassen (Querversetzung). Bei zweimaliger Nichtversetzung in derselben Jahrgangsstufe oder in zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen des Gymnasiums hat die Schülerin oder der Schüler die Schule zu verlassen. Eine Aufnahme in eine andere Schule der gleichen Schulform ist in diesem Fall nicht zulässig. In begründeten Fällen kann das staatliche Schulamt Ausnahmen zulassen.
Außerdem gibt es - laut Schulgesetz - in den Schulordnungen möglicherweise Festlegungen für die "Höchstverweildauer" - je nach Schulform. An Bayerischen Wirtschaftsschulen z. B. besucht man normalerweise die Klassen 5 - 10 (6 Jahre). Die Höchstverweildauer ist auf 8 Jahre begrenzt. Wer nach 8 Jahren Schulbesuch immer noch nicht fertig ist, muss gehen - hat dann aber als Externer immer noch die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zu machen.
Zitat:
Kommt ein neuer Schüler kann man ihn aber von vornherein einer anderen Schule zuteilen.
Ist das so korrekt?
Ja, der Teil schon. Das passt zu dem, was im Schulgesetz steht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Danke, dass sich nochmal jemand die Mühe gemacht hat, da genau zu recherchieren. _________________ PI = 3.1415926535897932384626433832795028841971693993751058209749445923078164062862089986280348253421170679...
Für das Schuljahr 2006/2007 war das so. Für dieses Schuljahr durften wir im 8. Jahrgang Klassen teilen, so dass die größte Klasse (dank Neuzugängen aus dem 9. Jahrgang kurz vor Weihnachten - freiwillige Wiederholer) "nur" noch 32 Schüler hat. Die Klassen im sprachlichen Zweig in der Stufe 9 haben immer noch 34 Schüler; in den anderen Zweigen sind es zwischen 25 und 30.
Ohne eine Threaddrift provozieren zu wollen wiederhole ich meine Wertung: Irrsinn.
Für das Schuljahr 2006/2007 war das so. Für dieses Schuljahr durften wir im 8. Jahrgang Klassen teilen, so dass die größte Klasse (dank Neuzugängen aus dem 9. Jahrgang kurz vor Weihnachten - freiwillige Wiederholer) "nur" noch 32 Schüler hat. Die Klassen im sprachlichen Zweig in der Stufe 9 haben immer noch 34 Schüler; in den anderen Zweigen sind es zwischen 25 und 30.
Ohne eine Threaddrift provozieren zu wollen wiederhole ich meine Wertung: Irrsinn.
Freundliche Grüße
-John
Es gibt in manchen Fächern eben auch zu wenig Lehrer. Als "Notstopfen" ninimmt das Ministerium (fast) jeden, den es bekommen kann - auch ohne pädagogische Ausbildung. (Beleg)
Es wird ständig versucht, Lehrer aus anderen Bundesländern abzuwerben; je nach Schulstufe gelingt das auch mehr oder weniger gut. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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