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Undzwar hat sich heute bei mir ein Problem abgespielt...
Meine Lebensgefährtin ging zum Jugendamt, die Sozial Arbeiterin entnahm aus ihren Angaben das sie mit mir zusammen wohnt. Worauf Sie Meiner Lebensgefährten sagte das ich Drogen nehmen würde....
Da ich die Frau nur was einem gespräch vor längerer Zeit kenne(Die Sozialarbeiterin ist bei uns auch für die Jugendgerichtshilfe zuständig), wobei es um ein Protokoll ging wegen eines Gerichtsverfahrens (in dem nie ein Wort von Drogen stand!), hierzu befragte Sie mich über Ganz Alltägliche dinge wie Arbeite usw.
In dem Besagten gesprech habe ich Niemals erwähnt das ich Drogen nehme( Ich Nehme und nahm niemals welche)!
Nachdem meine Lebensgefährtin und dem Gespräch wieder kam und mir das erzähltewar ich entsetzt! Drum beschloss ich Die Sozial Arbeiterin anzurufen und zur rede zustellen!
In dem Telefonat wollte sie mir weiss machen dasSIe das niemals erzählt hätte!
Darauf hin versicherte meine Lebensgefährtin es mir nochmals und willigte auch ein es Schrieftlich zu verfassen!
Das kann ich gegen diesen Rufmord unternehmen damit Sie solche Lüger net auch an andere verbreitet? Wie ist die Rechtslage?
PS: Ich Entschuldige mich für Rechtsschreib fehler und die Grammatik bin immer noch auf gebracht
Konkrete Rehtsberatung ist in diesem Forum wie du sicher weisst nicht erwünscht.
Aber generell kann man bei so einem Sachverhalt wie diesem über folgene §§ nachdenken:
Verleumdung: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html
Üble Nachrede: http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Vielleicht passt dies auch zu deinem Anliegen
Zuletzt bearbeitet von ChrisR am 10.06.08, 11:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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