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Verfasst am: 10.06.08, 19:58 Titel: Frist bei Abgeben der Entschuldigung? Note 6 ? - WICHTIG!
Hallo,
ich gehe in die 9. Realschul Klasse einer Gesamtschule in Hessen.
Ich habe dieses halbjahr völlig vergessen das ich in einem WPU Sport Kurs (der Pflicht ist) angemeldet bin und bin aus diesem Grund nicht einmal dort gewesen.
Jetzt will der Lehrer mir eine 6 geben weil ich auch keine Entschuldigungen abgeben konnte weil ich ja gar nicht mehr daran gedacht habe! Nun wollte ich fragen ob ich jetzt noch eine Entschuldigung nachreichen kann oder ob es da eine Frist gibt? Zusätzlich wäre es noch gut wenn mir jemand sagen könnte ob der Lehrer keine Pflicht hat mir das mitzuteilen ?
..
Zusätzlich stand ich im letzten Jahr auf 3 ist das nicht so, dass ich dieses Halbjahr dann nur höchstens 2 Noten schlechter sein darf?
Zuletzt bearbeitet von MTK-M am 10.06.08, 20:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 10.06.08, 20:46 Titel: Re: Frist bei Abgeben der Entschuldigung? WICHTIG!
MTK-M hat folgendes geschrieben::
Nun wollte ich fragen ob ich jetzt noch eine Entschuldigung nachreichen kann oder ob es da eine Frist gibt?
Und was soll die Entschuldigung beinhalten?
"Vergessen zu kommen" ist mit Sicherheit kein entschuldigungswürdiger Grund.
MTK-M hat folgendes geschrieben::
Zusätzlich stand ich im letzten Jahr auf 3 ist das nicht so, dass ich dieses Halbjahr dann nur höchstens 2 Noten schlechter sein darf?
Ich kenne zwar nicht alle Schulgesetze der Länder, aber das halte ich für ein Gerücht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 10.06.08, 21:50 Titel: Re: Frist bei Abgeben der Entschuldigung? Note 6 ? - WICHTI
MTK-M hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich gehe in die 9. Realschul Klasse einer Gesamtschule in Hessen.
Ich habe dieses halbjahr völlig vergessen das ich in einem WPU Sport Kurs (der Pflicht ist) angemeldet bin und bin aus diesem Grund nicht einmal dort gewesen.
Jetzt will der Lehrer mir eine 6 geben
§ 22 [...] (2) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung eines schriftlichen oder eines anderen Leistungsnachweises, erhält sie oder er die Note "ungenügend" oder null Punkte. Das Gleiche gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen ihr oder ihm angekündigten schriftlichen oder anderen Leistungsnachweis ohne ausreichende Begründung versäumt.
Zitat:
weil ich auch keine Entschuldigungen abgeben konnte weil ich ja gar nicht mehr daran gedacht habe! Nun wollte ich fragen ob ich jetzt noch eine Entschuldigung nachreichen kann oder ob es da eine Frist gibt?
Ich bezweifle, dass der Lehrer "vergessen" als ausreichende Begründung akzeptiert. Und "nachträglich" wird man auch kein ärztliches Attest bekommen - das wäre illegal und kann den Arzt den Job kosten.
Zitat:
Zusätzlich wäre es noch gut wenn mir jemand sagen könnte ob der Lehrer keine Pflicht hat mir das mitzuteilen ?
Was mitzuteilen? Dass du den Kurs gewählt hast? Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht.
Zitat:
Zusätzlich stand ich im letzten Jahr auf 3 ist das nicht so, dass ich dieses Halbjahr dann nur höchstens 2 Noten schlechter sein darf?
Stell' dir das doch mal bitte andersrum vor. Einer hat 'ne 6. Im nächsten Jahr "bringt" er Leistungen, die mit 2 bewertet werden könnten - wenn da nicht die "Abstandsregel" wäre. Also bekommt er nur 'ne 4. Gerecht? Fair? Und andersrum ... bitte selber weiterdenken. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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