Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frist bei Abgeben der Entschuldigung? Note 6 ? - WICHTIG!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frist bei Abgeben der Entschuldigung? Note 6 ? - WICHTIG!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 19:58    Titel: Frist bei Abgeben der Entschuldigung? Note 6 ? - WICHTIG! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich gehe in die 9. Realschul Klasse einer Gesamtschule in Hessen.
Ich habe dieses halbjahr völlig vergessen das ich in einem WPU Sport Kurs (der Pflicht ist) angemeldet bin und bin aus diesem Grund nicht einmal dort gewesen.
Jetzt will der Lehrer mir eine 6 geben weil ich auch keine Entschuldigungen abgeben konnte weil ich ja gar nicht mehr daran gedacht habe! Nun wollte ich fragen ob ich jetzt noch eine Entschuldigung nachreichen kann oder ob es da eine Frist gibt? Zusätzlich wäre es noch gut wenn mir jemand sagen könnte ob der Lehrer keine Pflicht hat mir das mitzuteilen ?

..
Zusätzlich stand ich im letzten Jahr auf 3 ist das nicht so, dass ich dieses Halbjahr dann nur höchstens 2 Noten schlechter sein darf?


Zuletzt bearbeitet von MTK-M am 10.06.08, 20:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 20:46    Titel: Re: Frist bei Abgeben der Entschuldigung? WICHTIG! Antworten mit Zitat

MTK-M hat folgendes geschrieben::
Nun wollte ich fragen ob ich jetzt noch eine Entschuldigung nachreichen kann oder ob es da eine Frist gibt?

Und was soll die Entschuldigung beinhalten?
"Vergessen zu kommen" ist mit Sicherheit kein entschuldigungswürdiger Grund.

MTK-M hat folgendes geschrieben::
Zusätzlich stand ich im letzten Jahr auf 3 ist das nicht so, dass ich dieses Halbjahr dann nur höchstens 2 Noten schlechter sein darf?

Ich kenne zwar nicht alle Schulgesetze der Länder, aber das halte ich für ein Gerücht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 21:50    Titel: Re: Frist bei Abgeben der Entschuldigung? Note 6 ? - WICHTI Antworten mit Zitat

MTK-M hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich gehe in die 9. Realschul Klasse einer Gesamtschule in Hessen.
Ich habe dieses halbjahr völlig vergessen das ich in einem WPU Sport Kurs (der Pflicht ist) angemeldet bin und bin aus diesem Grund nicht einmal dort gewesen.
Jetzt will der Lehrer mir eine 6 geben

Damit hat der Lehrer völlig Recht. Das hessische Schulgesetz meint dazu:
Zitat:
§ 22 [...] (2) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung eines schriftlichen oder eines anderen Leistungsnachweises, erhält sie oder er die Note "ungenügend" oder null Punkte. Das Gleiche gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen ihr oder ihm angekündigten schriftlichen oder anderen Leistungsnachweis ohne ausreichende Begründung versäumt.


Zitat:
weil ich auch keine Entschuldigungen abgeben konnte weil ich ja gar nicht mehr daran gedacht habe! Nun wollte ich fragen ob ich jetzt noch eine Entschuldigung nachreichen kann oder ob es da eine Frist gibt?
Ich bezweifle, dass der Lehrer "vergessen" als ausreichende Begründung akzeptiert. Und "nachträglich" wird man auch kein ärztliches Attest bekommen - das wäre illegal und kann den Arzt den Job kosten.
Zitat:
Zusätzlich wäre es noch gut wenn mir jemand sagen könnte ob der Lehrer keine Pflicht hat mir das mitzuteilen ?
Was mitzuteilen? Dass du den Kurs gewählt hast? Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht.

Zitat:
Zusätzlich stand ich im letzten Jahr auf 3 ist das nicht so, dass ich dieses Halbjahr dann nur höchstens 2 Noten schlechter sein darf?
Stell' dir das doch mal bitte andersrum vor. Einer hat 'ne 6. Im nächsten Jahr "bringt" er Leistungen, die mit 2 bewertet werden könnten - wenn da nicht die "Abstandsregel" wäre. Also bekommt er nur 'ne 4. Gerecht? Fair? Und andersrum ... bitte selber weiterdenken.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.