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Ist es dem Lehrer erlaubt, Hausaufgaben eine (Anfertigungs-)Frist zu setzen, die zeitlich vor der nächsten Schulstunde liegt?
Ein kleines Beispiel um zu verdeutlichen, was ich meine (rein hypothetisch):
Der Fachunterricht findet mittwochs und freitags statt. Nun wird eine Hausaufgabe am Mittwoch aufgegeben, die der Lehrer aber bereits am donnerstag Abend fertig gestellt haben möchte und dies auch kontrolliert, obwohl eine Besprechung erst in der nächsten Schulstunde (hier: am Freitag) möglich ist.
Dabei muss gesagt werden, dass es sich um eine ganz gewöhne Hausaufgabe/Hausarbeit handelt.
Ist dies eine Einschränkung der Freiheit (vielleicht ein bisschen übertrieben ausgedrückt ) des Schülers, der die Hausaufgabe, rein theoretisch gesehen, ja erst zur nächsten Fachstunde fertiggestellt haben muss.
Wie ist die Rechtslage?
Für die etwaige Hilfe danke ich im Voraus: Dankeschön!
Liebe Grüße,
Alex
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.06.08, 16:17 Titel:
Welches Bundesland? (Korrektur, steht ja in der Überschrift)
Für NRW habe ich folgenden Passus im RdErl. d. Kultusministeriums v. 2. 3. 1974 (GABl. NW. S. 249) gefunden: "Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind unzulässig."
Ähnlich heißt es im Hausaufgabenerlass von Niedersachsen (RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-82 100) : "Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein."
Dunkel ist der Worte Sinn.
Könnte heißen, daß die Hausaufgaben frühestens zur nächsten Schulstunde aufgegeben werden können, weil sie ja zum Unterricht "zurückführen" bzw. in ihm "eingebunden" sein müssen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ist es dem Lehrer erlaubt, Hausaufgaben eine (Anfertigungs-)Frist zu setzen, die zeitlich vor der nächsten Schulstunde liegt?
Klares Nein: NIemand darf in der 2. Stunde Hausaufgaben aufgeben, die in der 3. Stunde vorzuliegen haben. Hausaufgaben sind zu Hause anzufertigen.
Zitat:
Ein kleines Beispiel um zu verdeutlichen, was ich meine (rein hypothetisch):
Der Fachunterricht findet mittwochs und freitags statt. Nun wird eine Hausaufgabe am Mittwoch aufgegeben, die der Lehrer aber bereits am donnerstag Abend fertig gestellt haben möchte und dies auch kontrolliert, obwohl eine Besprechung erst in der nächsten Schulstunde (hier: am Freitag) möglich ist.
Also doch nicht in der nächsten Schulstunde, sondern deutlich später. Das ist erlaubt, da keine Regelung es explizit verbietet. Reine Neugier: Wie funktioniert das? Haben die Schüler morgens und abends Unterricht? Oder klappert der Lehrer die Schüler einzeln ab - von Haustür zu Haustür? Oder gibt es irgendeine Internet-Seite, wo die Schüler ihre Lösungen einstellen sollen?
Zitat:
Dabei muss gesagt werden, dass es sich um eine ganz gewöhne Hausaufgabe/Hausarbeit handelt.
Welches Fach?
Zitat:
Ist dies eine Einschränkung der Freiheit (vielleicht ein bisschen übertrieben ausgedrückt ) des Schülers, der die Hausaufgabe, rein theoretisch gesehen, ja erst zur nächsten Fachstunde fertiggestellt haben muss.
Schule und Minderjährigkeit schränken jede Menge Rechte ein. Solange daraus kein echtes Unrecht entsteht, muss man das wohl hinnehmen.
Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Auf der Seite des Lehrers. Erlass siehe oben. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn die Hausaufgabe dazu dient, den Wissensstand der Schüler zu prüfen [...]
Eher unwahrscheinlich, da jeder Schüler des Kurses die Hausaufgabe gleichermaßen machen muss und vorausgesetzt wird, dass sie es können. Es geht also wirklich nur um die Anfertigung selber (Natürlich fließt die Qualität der Ausarbeitung irgendwie in eine Bewertung ein).
Zitat:
Klares Nein: NIemand darf in der 2. Stunde Hausaufgaben aufgeben, die in der 3. Stunde vorzuliegen haben. Hausaufgaben sind zu Hause anzufertigen.
Tut mir leid, das habe ich wohl wirklich verquer formuliert. Ich meinte es, wie es im Beispiel ausgeführt wird. Die Hausaufgabe wird aufgegeben und vor der nächsten Stunde dieses Faches (im Beispiel 'übermorgen') kontrolliert, also nicht sofort nach der Schulstunde, in der sie aufgegeben wurde.
Zitat:
Reine Neugier: Wie funktioniert das?
Deine letzte Vermutung ist hier korrekt
Zitat:
Welches Fach?
Informatik.
Zitat:
Schule und Minderjährigkeit schränken jede Menge Rechte ein. Solange daraus kein echtes Unrecht entsteht, muss man das wohl hinnehmen.
Minderjährigkeit sollte kein Bestand der Problematik mehr sein, es handelt sich um die Rechtslage in der gymnasialen Oberstufe - Gehen wir von Volljährigkeit aus.
Das mit dem Unrecht ist so eine Sache... Es ist derzeit sehr oft der Fall, dass an mehreren Tagen der Woche bis maximal 17.05 Uhr Schulunterricht läuft. Wenn nun von der Lehrkraft ein, ich nenne es mal, "Einsendeschluss" auf (beispielsweise) 18.00 Uhr gesetzt wird, schränkt das stark die Möglichkeiten des Schülers ein, der ja, in extremen Fällen, sogar noch bis zu eine halbe Stunde für den Heimweg einkalkulieren muss. Und dann eventuell auch noch einmal "Mittagessen" möchte, da es in der Schule auch dies nicht gibt.
Kann man da nicht schon von starker Einschränkung sprechen?
Wenn die Hausaufgabe dazu dient, den Wissensstand der Schüler zu prüfen [...]
Eher unwahrscheinlich, da jeder Schüler des Kurses die Hausaufgabe gleichermaßen machen muss und vorausgesetzt wird, dass sie es können. Es geht also wirklich nur um die Anfertigung selber (Natürlich fließt die Qualität der Ausarbeitung irgendwie in eine Bewertung ein).
Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.
Grund: Wenn einer zu seinem Diplom-Informatiker-Papi geht, und der macht ihm die Hausaufgaben in Informatik, wird ja keine Schülerleistung bewertet.
Zitat:
Minderjährigkeit sollte kein Bestand der Problematik mehr sein, es handelt sich um die Rechtslage in der gymnasialen Oberstufe - Gehen wir von Volljährigkeit aus.
Heißt wohl: Kurssystem. Und das impliziert die eine oder andere Freistunde, wo man sich vielleicht mal an 'nen Rechner setzen kann? Oder gibt's diese technischen Voraussetzungen nicht in der Schule?
Zitat:
Das mit dem Unrecht ist so eine Sache... Es ist derzeit sehr oft der Fall, dass an mehreren Tagen der Woche bis maximal 17.05 Uhr Schulunterricht läuft. Wenn nun von der Lehrkraft ein, ich nenne es mal, "Einsendeschluss" auf (beispielsweise) 18.00 Uhr gesetzt wird, schränkt das stark die Möglichkeiten des Schülers ein, der ja, in extremen Fällen, sogar noch bis zu eine halbe Stunde für den Heimweg einkalkulieren muss. Und dann eventuell auch noch einmal "Mittagessen" möchte, da es in der Schule auch dies nicht gibt.
Kann man da nicht schon von starker Einschränkung sprechen?
Kann man. Und man kann auch mal mit dem Lehrer sprechen. Denn der (oben schon verlinkte) Hausaufgabenerlass meint dazu nämlich:
Zitat:
3. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.
Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind
- im Primarbereich: 30 - 45 Minuten,
- im Sekundarbereich I: 1 - 2 Stunden,
- im Sekundarbereich II: 2 - 3 Stunden.
Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig (§ 35 Abs. 3 Nr.2 NSchG).
Mit den 2 - 3 Stunden sind die Hausaufgaben insgesamt gemeint! Also mal mit dem Lehrer reden, dass man die Mittwochs-Hausaufgabe nicht bis do 18:00 Uhr fertig bekommt, weil man sich Mittwoch nachmittags 1. im Schulorchester 2. im Mathe-Leistungskurs 3. im Englisch-Grundkurs rumtreibt, als Fahrschüler noch 35 min im Bus vergeudet und anschließend noch was essen möchte und mit Waldi Gassi gehen muss - sonst zürnt der Herr Papa. Und für den Donnerstag bastelt man eine ähnlich überzeugende Zusammenstellung (schön bei der Wahrheit bleiben - fiktive Nachhilfeschüler, soziale Aktivitäten o. ä. fliegen schneller auf als einem lieb sein kann!) und bittet um "Aufschub" oder "Fristverlängerung" bis zum nächsten Dienstagabend. "Mal reden" mögen die meisten Lehrer lieber als "mit Paragraphen und Erlassen wedeln".
Viel Erfolg! _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.06.08, 10:06 Titel:
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
I
Dann Gegenfrage: Warum? Oder hat der Schüler vor, die Hausaufgabe etwa am Freitag (vor oder gar in der Schule) zu erledigen?
Die Gegenfrage dient wozu?
Wenn es eine Frist bis zur nächsten Schulstunde geben sollte, kann man die bis zur letzten Minute - wie bei Fristen üblich - ausnutzen und braucht das auch nicht zu begründen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Heißt wohl: Kurssystem. Und das impliziert die eine oder andere Freistunde, wo man sich vielleicht mal an 'nen Rechner setzen kann? Oder gibt's diese technischen Voraussetzungen nicht in der Schule?
Technische Gegebenheiten sind für die Ausarbeitung von "digitalen", also am PC auszuführenden arbeiten, nicht oder nur sehr sporadisch und unregelmäßig vorhanden.
Zitat:
Dann Gegenfrage: Warum?
Natürlich soll die Hausaufgabe bis zur nächsten Schulstunde dieses Faches vorliegen. Allerdings ist es doch von Schüler/in zu Schüler/in unterschiedlich, wann sie diese erledigen. Manche Schüler sind nachtaktiv, oder haben wegen anderen Verpflichtungen ihre Zeitplanung so gelegt, dass die Hausaufgaben bis zur nächsten Fachstunde definitiv fertig sind, aber eventuell nicht gerade am Nachmittag davor bis um X Uhr.
Heißt wohl: Kurssystem. Und das impliziert die eine oder andere Freistunde, wo man sich vielleicht mal an 'nen Rechner setzen kann? Oder gibt's diese technischen Voraussetzungen nicht in der Schule?
Technische Gegebenheiten sind für die Ausarbeitung von "digitalen", also am PC auszuführenden arbeiten, nicht oder nur sehr sporadisch und unregelmäßig vorhanden.
Heißt: Der Schüler ist mehr oder weniger gezwungen, das zu Hause zu machen - Freistunden nutzen geht nicht. Richtig?
Zitat:
Zitat:
Dann Gegenfrage: Warum?
Natürlich soll die Hausaufgabe bis zur nächsten Schulstunde dieses Faches vorliegen. Allerdings ist es doch von Schüler/in zu Schüler/in unterschiedlich, wann sie diese erledigen. Manche Schüler sind nachtaktiv, oder haben wegen anderen Verpflichtungen ihre Zeitplanung so gelegt, dass die Hausaufgaben bis zur nächsten Fachstunde definitiv fertig sind, aber eventuell nicht gerade am Nachmittag davor bis um X Uhr.
Dann muss der betroffene Schüler halt klar machen, warum er seine Zeitplanung nicht "umschmeißen" kann. Oder immer wieder freitags eine Entschuldigung anschleppen, warum es dieses Mal wieder nicht geklappt hat.
An einer Rückmeldung, ob und wie was geändert werden konnte, wäre ich interessiert.
Mir hingegen drängt sich der Eindruck auf, dass der Hausaufgabenerlass nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Da heißt es nämlich:
Zitat:
3. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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