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Renten Versicherung gekündigt!

 
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wowik18
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 12:51    Titel: Renten Versicherung gekündigt! Antworten mit Zitat

Hallo hoffe mir kann jemand einen Rat geben!!!

Also mein Vatter hat vor Drei Jahren eine Fondsgebundene Rentenversicherung
abgeschlossen, jetzt haben wir sie gekündigt und den Auszahlungsbetrag gefordert!!
Die in Der schweiz ansässige Versicherung hat uns genau 111€ überwiesen!!
Obwohl mein Vater über 5000€ im laufe der 3 Jahre eingezahlt hat!!so jetzt haben wir sie angerufen und uns wurde gesagt das der vollständige Auszahlungsbetrag erst nach 4 Jahren ausgezahlt werden kann. Ist das nun rechtsmässig oder sollten wir einen Anwalt beauftragen???

also ´danke im voraus!!!!
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wie heißt es so schön, andere Länder, andere Sitten ?
Absolut keine Ahnung was in der Schweiz rechtens ist und was nicht.

Was steht denn in den Vertragsbedingungen darüber ?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

nuja, grundsätzlich ist es so:

eine solche renten- oder auch lebensversicherung (ob mit oder ohne fond) beginnt zunächst mal mit einem dicken minus. verwaltungsgebühren, provisionen etc werden gleich zu beginn abgezogen. die ersten jahre zahlt man also nur beiträge um aus dem minus zu kommen. oftmals wird dann noch eine stornopauschale angerechnet, und es bleibt so gut wie nichts mehr übrig. die ersten zwei bis drei jahren ist i.d.r. kein, bzw. nur ein sehr geringer rückkaufswert vorhanden.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,
wie heist denn die in der Schweiz ansässige Gesellschaft?
Eine Swiss Life ist z. B. eine quasi deutsche. Das Problem muss in den Bedingungen liegen, wie bereits gesagt, da es ja nach 4 Jahren einen anderen Auszahlungsbetrag geben soll. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich also aus den Bedingungswerken.
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