Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftung bei Wegwerfen von Dingen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftung bei Wegwerfen von Dingen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
FragendeJJ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 18:21    Titel: Haftung bei Wegwerfen von Dingen? Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Mich interessiert folgender fiktiver Fall:
Mieter einer Wohnung lassen Dinge (Spielzeug etc.) auf den gemeinsam mit Mietern anderer Häuser genutzten Flächen (Rasenfläche, Wege) über Nacht liegen, nehmen die Gegenstände nicht mit in ihre Wohnung und räumen sie nicht weg. Ein Spielzeug liegt also bspw. vor der Haustür eines anderen Mietshauses. Da es nachts dunkel ist, stolpert jemand aus diesem Haus beim Verlassen des Hauses über den Gegenstand und verletzt sich.
Hat der Mieter, der den Gegenstand liegen gelassen hat, zu haften?

Andere Variante:
Der Mieter aus dem Haus, vor dem der Gegenstand liegt, stolpert über den Gegenstand, verletzt sich jedoch nicht. Dies passiert einige Male, da der Gegenstand häufig auf dem Weg und der gemeinsam genutzten Fläche liegengelassen wird. Der Mieter, der ständig darüber stolpert, wirft nun den Gegenstand in die Mülltonne, da die Eigentümer den Gegenstand nicht wegräumen, er nicht auf deren Privatgelände liegt und auch nicht von den Personen weggeräumt wird und er eine Verletzungsgefahr für andere Personen (besonders ältere Personen) darstellt.
Darf die Person den Gegenstand wegwerfen, oder kann eine Klage von den Eigentümern des Gegenstandes kommen?


Wie sehen Sie die Rechtslage in diesen beiden fiktiven Fällen?

Vielen Dank im Voraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 19:08    Titel: Re: Haftung bei Wegwerfen von Dingen? Antworten mit Zitat

FragendeJJ hat folgendes geschrieben::

Hat der Mieter, der den Gegenstand liegen gelassen hat, zu haften?
Ja. Evtl. Mithaftung des Verletzten wäre zu prüfen.

FragendeJJ hat folgendes geschrieben::

Darf die Person den Gegenstand wegwerfen,
nein. Es sei denn, es würde sich erkennbar um eine "herrenlose Sache" handeln.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 04:03    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig !
Ich meine sogar, selbst, wenn es eine "herrenlose" Sache wäre, dürfte man sie nicht einfach entsorgen, ohne einer gewissen Mitwirkungspflicht zur Feststellung des Eigentümers.
(Ins Fundbüro zum Beispiel bringen).

Einen herrenlosen Hund z.B. erschiesst man auch nicht einfach oder verkauft ihn, sondern bringt ihn ins Tierheim.

Dies nur als Beispiel. (Leider sind Tiere rein besitzrecthlich gesehen, immer noch eine "Sache". Ich wählte aber das Beispiel, um aufzuzeigen, daß Eigenmacht nicht gewünscht ist in einem Rechtssystem wie unserem)

Gruß Phönix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FragendeJJ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für diese Auskunft!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.