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Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Schulpflicht

 
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Shniepl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 19:57    Titel: Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Schulpflicht Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß, hier darf keine individuelle Rechtsberatung stattfinden und deshalb wollte ich fragen ob es eine Möglichkeit gibt, diese irgendwo anders zu bekommen. Kann man bei einem solchen Fall gut vom Jugendamt beraten werden?
Wir (meine Familie und ich) haben leider nicht genügend Geld für einen Anwalt, aber vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit ein kostenloses Beratungsgespräch zu bekommen? Ich habe in dieser Richtung schon etwas im Internet gelesen, dass es gewisse Anträge auf solch ein Beratungsgespräch gibt, welches dann vom Staat bezahlt wird. Würde sich ein solcher Antrag überhaupt lohnen?

Ich habe die Schulpflicht verletzt (35 unentschuldigte Fehltage) und soll jetzt im Ramen eines Bußgeldverfahrens eine Aussage machen oder auch nicht. Aufgrund dessen wollte ich mich informieren wie ich meine Aussage am besten gestalte und ob sich das überhaupt lohnt, bzw. was das Beste für mich wäre.

MfG Shniepl
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 20:05    Titel: Re: Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Schulpflicht Antworten mit Zitat

Shniepl hat folgendes geschrieben::
....was das Beste für mich wäre.l

Bußgeld zahlen und künftig nicht mehr schwänzen Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Shniepl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon klar und hilft mir nicht wirklich.
Ich will ja möglichst das Bußgeld umgehen. Ich mein, wer zahlt schon gerne? Ich denke jeder würde versuchen ein Bußgeld zu umgehen, wenn das irgendwie möglich ist.
Und das ich nicht mehr schwänzen sollte, weiß ich auch, aber es ist nunmal so.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Shniepl hat folgendes geschrieben::
Ich denke jeder würde versuchen ein Bußgeld zu umgehen, wenn das irgendwie möglich ist.

Nö.
Auch ich hab' schon Bußgelder gezahlt, z. B. wegen zu schnellen Fahrens. Und wenn ich weiß, dass ich zu schnell war und damit das Bußgeld gerechtfertigt ist, dann hab' ich auch soviel A... in der Hose und zahle für den Mist, den ich verbockt habe. Winken
Und wenn es zutrifft, dass 35 Tage unentschuldigt gefehlt wurden und damit das Bußgeld gerechtfertigt ist, dann zahlt man und windet sich nicht wie ein Aal - meine Meinung.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll man sich denn von einem Anwalt versprechen? Dass er nachweist, dass man doch da war, es nur keiner bemerkt hat?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Was soll man sich denn von einem Anwalt versprechen? Dass er nachweist, dass man doch da war, es nur keiner bemerkt hat?


Oder das er Gründe sieht oder findet, das die Verletzung nicht vorsätzlich oder fahrlässig geschah oder die diese Verletzung entschuldigen.

Außerdem geht es auch um die Höhe des Bußgeldes, die z.B. in M-V 2.500,-- EUR betragen kann aber nicht muß. Eine Ordnungswidrigkeit muß überhaupt nicht von den zuständigen Behörden verfolgt werden.

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Auch ich hab' schon Bußgelder gezahlt, z. B. wegen zu schnellen Fahrens. Und wenn ich weiß, dass ich zu schnell war und damit das Bußgeld gerechtfertigt ist, dann hab' ich auch soviel A... in der Hose und zahle für den Mist, den ich verbockt habe.


Das ist schön, aber verpflichtend ist ein solches Verhalten nicht. Es ist völlig korrekt, jede legale Möglichkeit zu nutzen, um das Bußgeld nicht zahlen zu müssen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 12.06.08, 09:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ganz neugierig: Wird man nicht erst verwarnt, bevor es Bußgeldbescheide hagelt?
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Shniepl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wird man. Ich war aber so blauäugig und hab gehofft es kommt noch eine allerletzte Warnung.
Naja is mir jetzt auch egal und zu stressig. ich zahl das Bußgeld, wenn der zuständige Beamte es für nötig hält und gut ist.
Trotzdem vielen Dank für die Mühe.

Ich hab aber noch eine Frage, bezüglich eines anderen Themas:
Können meine Eltern mich zwingen (Ich bin 17) Arbeiten zu gehen, damit ich eine, in ihrern Augen, "sinnvolle" Beschäftigung habe?
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

An erster Stelle steht immer noch die Schul-/Ausbildungspflicht, ihre Eltern können sie zwingen sich auszubilden, denn sie haben das Sorgerecht.
Sollte Sie vom oberen befreit sein, müssen sie arbeiten gehen, um nicht zu verhungern, denn eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht nur bei Schule oder Ausbildung, auch bei noch minderjährigen. Mit den Augen rollen
_________________
ausgezeichnet
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