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Verfasst am: 12.06.08, 14:58 Titel: FRage zu einer IHK-Abschlussprüfung
X lernt in einem großen Betrieb den Beruf Y.
Es kommt zur mdl. Abschlussprüfung.
X weiß aaußer einer Frage alles.
Er gibt als Antwort. "Das habe ich weder in meinem Ausbildungsbetrieb noch in der Schule
gelernt." Darauf die Prüfer: "Das muss man aber wissen - wenn man den Beruf Y ausüben will..."
X schildert den Sachverhalt dem Klassenlehrer und dem Ausbildungsleiter im Betrieb.
Von beiden Seiten erhält X die Bestätigung, dass er es nicht wissen konnte!
Wenn davon die mündliche Note in den Keller geht und die Gesamtzensur damit beeinflusst wird,
kann X dagegen etwas unternehmen und wenn ja - wie wäre das Prozedere.
Zunächst einmal muss X seine/ihre Note abwarten. Bevor die nicht da ist, kann man gar nichts machen.
Manche IHK-Prüfungsordnungen stehen auch im Internet. Wenn man da rechtliche Regelungen nachlesen will, müsste man schon den gelernten Beruf wissen (und evtl. auch das Bundesland - da könnte es auch Unterschiede geben). Mit so wenig Informationen wie hier kann man nicht besonders viel dazu sagen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Such Dir einen Beruf und ein Bundesland aus.
Ich möchte die Frage - wegen der Logik - allgemein belassen.
Es geht um die Frage, ob das - was in einer mündlichen Prüfung bei der IHK eines Ausbildungsberufes Y gefragt wird, in der Berufsschule und/oder Ausbildungsbetrieb fachlich übermittelt sein muss, damit der Prüfling überhaupt richtig und vollständig antworten
kann.
Es geht um die Frage - wer hier eigentlich dann die Verantwortung im theoretischen Fall
zu tragen hat - der X, die Schule oder der von der IHK anerkannte Ausbildungsbetrieb.
Oder durfte ein Prüfer eine solche Frage XYZ gar nicht stellen?
Zuletzt bearbeitet von jananatali am 13.06.08, 11:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
da ich in einem Prüfungsausschuss für Industriekaufleute sitze, kenne ich auch sollche Fragen. Da werden gewisse Sachen vorrausgesetzt. Zum Beispiel wenn jemand über Auslandseinkäufe in seiner praktischen Prüfung spricht, setzen wir vorraus, dass er auch den Dollarkurs kennt! Nun weiss ich nicht, was hinter dem Ausbildungsberuf Y steht, aber wenn du eine qualifizierte Auskunft möchtest musst du mehr schreiben.
Bei uns ist es so, dass der Prüfling nach der Beratung vor uns steht und die Note mitgeteilt bekommt. Außerdem man kann alles wissen, aber war die Qualität der Antworten in Ordnung? _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Unterstellen wir, dass X alles wußte und die Qualität seiner Antworten perfekt war.
Wie gesagt - nur eine Frage konnte X - wie in der Einführung beschrieben - nicht beantworten. Unterstellen wir ferner, dass es sich um eine reine Wissensfrage handelte und nicht um eine hilfsweise durch Ableitung zu beantwortende Frage.
Und diese Frage konnte laut Schule und Ausbildungsbetrieb X auch nicht beantworten, weil er es dort nicht lernte.
LIebe jananatali,
wir können die Frage - auch wenn Du sie noch 100x stellst - nicht beantworten, weil wir nicht genügend Hintergrundinformationen haben.
Es geht um die Frage, ob das - was in einer mündlichen Prüfung bei der IHK eines Ausbildungsberufes Y gefragt wird, in der Berufsschule und/oder Ausbildungsbetrieb fachlich übermittelt sein muss, damit der Prüfling überhaupt richtig und vollständig antworten kann.
Im Prinzip: Ja. Andererseits kan von einem Auszubildenden auch verlangt werden, dass er sich weiterbildet - übr das hinaus, was in der Firma oder in der Berufsschule "dran" war. Von jemandem, der ein Chemie-Abitur macht, würde ich erwarten, dass er weiß, wofür es den letzten Chemie-Nobelpreis gab - auch wenn das nie im Unterricht besprochen wurde.
'Wenn z. B. die Promille-Grenze für Autofahrer geändert wird, dann kann der Verkehrspolizist auch voraussetzen, dass der Autofahrer die kennt, und nicht auf dem Wert besteht, der für die eigene Prüfung vo xy Jahren aktuell war.
Zitat:
Es geht um die Frage - wer hier eigentlich dann die Verantwortung im theoretischen Fall zu tragen hat - der X, die Schule oder der von der IHK anerkannte Ausbildungsbetrieb.
Der Azubi ist für seine eigenen Kenntnisse verantwortlich. Im Strafrecht gilt auch: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Wer nicht weiß, dass Körperverletzung strafbar ist, kann deswegen trotzdem rechtskräftig verurteilt werden.
Zitat:
Oder durfte ein Prüfer eine solche Frage XYZ gar nicht stellen?
Fragen nach Schwangerschaft, sexueller Orientierung oder anderen "privaten" Dingen sind unzulässig. Völlig Fachfremdes ebenfalls: Einen angehenden Schlosser wird man nicht nach Mehlsorten befragen dürfen (wobei das nicht IHK sondern Handwerkskammer wäre). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Bitte nicht das Faktum übersehen, dass Schule und Ausbildungsbetrieb explizit herausstellen, dass X es nicht wissen konnte.
Das ist egal, oder wurde nach dem Einkommen eines Prominenten gefragt ? (Sorry, ist etwas plat, aber mir fiel nicht anderes ein.)
Wenn du dir den Beitrag von mitternacht ansiehst und meinen vorherigen wirst du erkennen können, dass solche Fragen vorkommen. Bei dem Beruf Industriekaufmann zum Beispiel wird vorrausgesetzt, dass du täglich Zeitung liest. Da kommen auch Fragen auf den Prüfling zu die weder in der Schule noch in der Ausbildung vorkommen werden, aber das ist allgemeinwissen, was man/frau wissen muss. Besonders wenn man in bestimmten Abteilungen arbeitet. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Um es noch krasser zu machen: X sei über " Partielle Differentialgleichungen", die ins Thema direkt und den Fragenkomplex exakt erfassen - befragt worden, die er aber weder aus Schule noch Ausbildungsbetrieb zu lösen und zu verstehen weiß.
Hierin seien sich Schule und Ausbildungsbetrieb einig.
Unterstellen wir, dass X alles wußte und die Qualität seiner Antworten perfekt war.
Also Bestnote.
Zitat:
Wie gesagt - nur eine Frage konnte X - wie in der Einführung beschrieben - nicht beantworten.
Vielleicht ein kleiner Test, ob X eine Note "mit Auszeichnung" verdient hat.
Zitat:
Unterstellen wir ferner, dass es sich um eine reine Wissensfrage handelte und nicht um eine hilfsweise durch Ableitung zu beantwortende Frage.
Und diese Frage konnte laut Schule und Ausbildungsbetrieb X auch nicht beantworten, weil er es dort nicht lernte.
O. k., dieser "Prüfungsstoff" ist also definitiv nicht vermittelt worden.
jananatali hat folgendes geschrieben::
Um es noch krasser zu machen: X sei über " Partielle Differentialgleichungen", die ins Thema direkt und den Fragenkomplex exakt erfassen - befragt worden
Ehm, sorry, das ist keine "reine Wissensfrage", ganz bestimmt nicht.
Allerdings ist das ein Themengebiet, das weder an Haupt- noch an Realschulen (und in den allermeisten Fällen auch nicht an Berufsschulen) vermittelt wird und daher in einer IHK-Prüfung (eigentlich) nichts zu suchen hat; und wenn, dann "geschrumpft". Einen angehenden Dachdecker sollte man schon über die Lösungen(!) der Wärmeleitungsgleichung, einen angehenden Installateur über Ergebnisse(!) aus Strömungsgleichungen befragen können (alles partielle DGL) - aber nicht auf Hochschulniveau, dass vom Prüfling die DGL und deren Lösung verlangt würden (manche Leute schreiben da immerhin Doktorarbeiten drüber).
Nun möchte ich aber doch wissen: Kennt der Kandidat schon sein Prüfungsergebnis? Hat sich das Nicht-beantworten-können-der-einen-Frage auf die Note ausgewirkt?
[Wild-phantasier-Modus]
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Frage dazu diente, festzustellen, ob der Prüfling derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es gibt nämlich Fälle, da hat jemand einen anderen in die eigene Prüfung geschickt, der gnadenlos überqualifiziert war (Physik-Prof. ins Externen-Abitur oder so) - wäre die Frage korrekt beantwortet worden, wäre der Prüfling möglicherweise durchgefallen, wegen Täuschungsversuch. [/Wild-phantasier-Modus] _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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