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Hallo Leute.
Ich habe gehört ,das angeblich Hunde ,die ausgewiesene Diensthunde sind von der Hundesteuer befreit sein sollen. Trifft das zu?
Sollt das wahr sein, muß der Hundehalter oder wer die Steuerbefreiung beantragen?
Privates Sicherheitsunternehmen.? Polizei und BW ist ja Hoheitlicher Dienst. Zoll natürlich auch.
Was wenn der Hund SH III und als Sprengstoff- und Leichenspürhund trainiert ist?Natürlich bei Dienstführung während der Schicht?
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