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Konzertbeginn vorgezogen

 
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karel stumpf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 12:25    Titel: Konzertbeginn vorgezogen Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

ich habe in 14 Tagen Karten für ein Konzert in Berlin. Ich habe ca. 500 km Anfahrt.
Das Konzert war für 20.00 Uhr angesetzt, wurde jetzt aber auf 18.30 Uhr vorverlegt.
Leider schaffe ich das zeitlich nicht.

Bei einem Anruf bei der Ticketagentur (Name entf. von SH) wurde mir mitgeteilt, dass Umtausch von Tickets ausgeschlossen sei.
"Wäre die Verschiebung auf einen anderen Tag, dann ja, aber am gleichen Abend, das geht nicht."

Nachdem ich mein Erstaunen über diese Antwort bekundet habe, und meiner darauf folgenden Frage, ob ich die Sache an meinen Anwalt übergeben soll oder ob wir das normal regeln können, hat sie sich nochmal bei ihrem Vorgesetzten erkundigt, anschließend meine Daten aufgenommen und mir einen Rückruf bis in 5 Tagen versprochen.

Meine Frage: ob das Konzert einen Tag oder zwei Stunden vorverlegt wird ist meiner Meinung nach irrelevant: ich habe das Ticket GENAU für diesen Zeitraum gekauft, wenn ich´s wegen 1 1/2 Stunden aber nicht schaffe, ist das doch nicht mein Fehler; meiner Ansicht nach muss die Ticketagentur mit dem Veranstalter die Ticketrücknahme abwickeln.
Noch dazu: VORverlegen; wäre es ne stunde SPÄTER wäre es ja kein Thema, und wenn ich meine E-Mails nicht abgerufen hätte (viele Mails werden ja auch gerne mal als Spam aussortiert) hätte ich davon nichts mitbekommen und wäre umsonst um 20.00 Uhr dort oben gestanden.

Über Antworten würde ich mich freuen

PS: (Name entf. von SH) hat auf der Homepage Formulare zum Ausfüllen für abgesagte oder verschobene Konzerte, mit dem Hinweis die Tickets an (Name entf. von SH) zu schicken (Einschreiben), sie würden sich dann um die Abwicklung kümmern.
Soll ich überhaupt auf den Anruf warten oder die Karten gleich hinschicken?

Wie sehen Sie das?
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Frag doch Deinen Anwalt Winken
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes Mitglied,

bitte beachten Sie unsere Forenregeln, da zum Einen die Nennung von Klarnamen hier nicht erwünscht ist und zum Anderen konkrete Rechtsberatung nicht erfolgen darf.

Mit Freundlichen Moderatorengrüßen.
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Paddy82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Internetseite der Ticket-Agentur steht unter "Hilfe&Kontakt":
Zitat:
...Sollte Ihre Veranstaltung ausfallen oder verlegt werden, ist Ansprechpartner für alle Ihre Ansprüche der jeweilige Veranstalter.
Oftmals werden wir von den Veranstaltern beauftragt, die Erstattung des Eintrittspreises abzuwickeln. ...

Das heißt, dein Ansprechpartner ist generell der Veranstalter, und nicht der Ticket-Versender. Außer eben, der Veranstalter beauftragt die Ticket-Agentur mit der Abwicklung der Rücknahme.
Aber das scheint in deinem konkreten Fall ja nicht gegeben zu sein.
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wurde das Ticket bezahlt?
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karel stumpf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 06:46    Titel: Ticket Bezahlung Antworten mit Zitat

Das Ticket wurde per Kreditkarte bezahlt.

Das Thema hat sich EIGENTLICH schon erledigt, da mir die Tickets jemand abgekauft hat.
Interessieren würde mch trotzdem, ob eine vorverlegung des Konzerts, und sein es nur um eine Stunde oder eine halbe (500 km Anreise) in Kauf genommen werden muss.

Grtz

Karel
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Freut mich, dass sich das Thema erledigt hat. Aber wir wollen ja theoretische Fälle diskutieren. Meine Frage: Wäre es in diesem Fall juristisch in Ordnung, die Karten zurückzuschicken und der Belastung der Kreditkarte einfach zu widersprechen?
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