Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gesetzesverstöße von Lehrerin??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gesetzesverstöße von Lehrerin??
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
1. Schüler ist 17 in einem Monat 18


Dann ksnnst Du ja in einem Monat die Schule verlassen, es lohnt also kaum noch über dies oder jenes Detail nachzudenken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
wieso soll ich Kopfhörer raustun wenn sie nirgendwo angeschlossen sind und nur als "Körperschmuck dienen",


Weil man, wenn man was in den Ohren hat - schlecht oder gar nicht(s) hören kann?

mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
Ihr seid wahrscheinlich alles selbst Lehrer usw. und deckt sie auch, FAKT ist Freiheitsberabung ist eine Straftat,


Hier ein paar Meldungen, über was im Zusammenhang mit Lehrern so alles berichtet wird:

"Die Staatsanwaltschaft in Dortmund ermittelt gegen drei Lehrkräfte und einen Hausmeistergehilfen der Josef-Reding-Schule in Holzwickede wegen Freiheitsberaubung.

Anlass ist die Strafanzeige der Eltern einer Schülerin aus der 10. Klasse, die gemeinsam mit sechs Mitschülern über eine Stunde lang auf der Schultoilette eingesperrt war." --> www.derwesten.de/nachrichten/staedte/holzwickede/2008/4/17/news-38894744/detail.html

"DORTMUND Ein genervter Sportlehrer hat an der Hauptschule Innenstadt-West 14 Schüler in die Umkleidekabine eingesperrt. Die Polizei ermittelt wegen Freiheitsberaubung." --> www.ruhrnachrichten.de/lokales/dolo/meinung/art2217,234183

"Bei einer Abschlussfahrt im Juli 2003 soll der Pädagoge in einer Jugendherberge eine Schülerin an der Hüfte gepackt, gegen einen Heizkörper gedrängt und ihr dann an die nackte Brust gefasst haben. Als der Vorfall bei den Schülern die Runde machte, sperrte der 55-Jährige sie in ihrem Zimmer ein, was zur Folge hatte, dass ein Schüler vor Aufregung ins Bett urinierte und andere ins Waschbecken." --> www.rp-online.de/public/article/gesellschaft/leute/61770/Rabiater-Lehrer-muss-vor-Gericht.html

Oder auch was dann so alles passieren kann: "Zu dem Vorfall kam es am Oberstufenzentrum im Berliner Stadtteil Weißensee. Der Lehrer wollte den 17-jährigen Schüler daran hindern, während des Unterrichts den Klassenraum zu verlassen. Hierfür stellte er sich vor die Klassentür.
Der Schüler schlug dem 55-jährigen Lehrer daraufhin ins Gesicht, wodurch dieser einen Nasenbeinbruch erlitt. ...." --> www.shortnews.de/start.cfm?id=695629

Oder auch hier: "Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen lehnt es ab, den Fall eines behinderten Schülers anzuklagen, der regelmäßig in ein altes Klo verfrachtet wurde. In der Schule sei es nötig, Kinder "einzusperren"" --> www.vafk.de/bremen/kevin-web/einsperren.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das schöne an diesem Forum ist ja, dass nur fiktive Fälle behandelt werden. In der Realität kann es doch eigentlich nicht sein, dass ein/e sich 17jährige/r sich geistig offenbar auf dem Stand eines trotzigen zweijährigen Kindes befindet. Winken

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
....mein Verhalten spielt keine Rolle,

Stimmt, da scheint momentan ohnehin "Hopfen und Malz" verloren zu sein. Geschockt

Ansonsten ist der Meinung von Dummerchen
Zitat:
FAKT ist, dass du dich benimmst wie ein trotziger Erstklaessler.

Werd erwachsen!

eigentlich nichts hinzuzufügen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Von mir nur zwei Sachen:

Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus...

Es gibt Rechte (die kennt Yugi16)
Das Gegenteil sind nicht die Linken sondern Pflichten (die kennt er nicht.)
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte hier wäre ein Rechtsforum.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Und von Rechts wegen gehörst du von dieser Schule entfernt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
Beschwerde über die Lehrerin Frau XY

Sehr geehrte Frau AB, hiermit möchte ich
Nach der Anrede fehlt hier immer noch der Absatz. Die Anrede endet mit dem Komma - falls es hier noch Zweifel gibt.
Zitat:
mich aufgrund mehrerer Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland von Frau XY beschweren.
An wen richtet sich die Beschwerde? An Frau Schavan? Oder an die Schulleitung? Schulleitung wäre besser.

Zitat:
Es fing alles um 10:40 an, Ich saß auf meinem Platz, las Zeitung und hörte Musik.
Nach dem Komma schreibt man klein weiter, auch das Wort "ich".
Zitat:
Frau XY kam ins Klassenzimmer und sagte das wir die 1. Stunde, dazu nutzen könnten noch für die Klassenarbeit zu lernen, da ich meinen Fähigkeiten vertraute entschloss ich mich lieber Musik zu hören,
An der Stelle sollte man einen Punkt machen. Nach "sagte" kommt ein Komma, dann "dass" - mit zwei "s". Zahlworte unter 13 werden ausgeschrieben.
Zitat:
ich muss noch anmerken, dass das Musik hören, ich inzwischen als toleriert betrachtet hatte, da auch andere Schüler ab und zu Musik hörten, und die Lehrer auch nichts sagten als sie es sahen.
Das Komma nach "hören" muss weg, dafür muss eines hinter "sagten".
Zitat:
Sie sah in der 1. Stunde, dass ich Musik hörte aber sagte nichts dazu, sie lächelte nur.
Zahlwort ausschreiben.
Zitat:
Um 11:20 ging sie die Klassenarbeiten holen und kam um 11:30. Sie sagte wir sollen alles vom Tisch wegpacken und dann forderte sie mich auf den MP3 Player in meine Tasche zutun, dies tat ich dann auch, danach forderte sie mich auf die Kopfhörer raus zutun, obwohl man eindeutig sah, dass sie nicht angeschlossen waren, deshalb sah ich es auch nicht ein sie raus zutun und ich wollte auch nicht mein Kopftuch extra aufmachen, Kopfhörer raus usw. weil mir das einfach unangenehm ist, daraufhin meinte sie, dass die ganze Klasse auf mich warten muss, und es von der Zeit der ganzen Klasse weggeht, sie stellte mich sozusagen als Schuldigen dar, der gerade stehen muss dafür, dass die anderen nicht die Klassenarbeit schreiben können, weil ich nicht die Kopfhörer raus tun wollte.
Der Satz ist viel zu lang, das wird unübersichtlich. Lieber ein paar Punkte statt Kommas.
Zitat:
Ich sagte ihr, dass die Kopfhörer doch nicht angeschlossen sind und zeigte es ihr auch, aber sie stellte mich weiterhin als Schuldigen dar, als es mir dann zu viel wurde, bin ich einfach gegangen, an der Tür versuchte sie mich festzuhalten und mir die Kopfhörer rauszuziehen, ich konnte aber "entwischen".
Lieber 2-3 Sätze draus machen - ist sonst unübersichtlich.
Zitat:
Ich ging dann eine halbe Stunde an die frische Luft und dann entschloss ich mich meine Tasche zu holen und nach Hause zu gehen, da es für mich keinen Sinn mehr gemacht hat, noch länger hier zu warten.
Hier wechselst Du die Zeit - das Perfekt ist vom Sinnzusammenhang her falsch.
Zitat:
Als ich in die Klasse wollte, war die Tür abgeschlossen, also klopfte ich an, dann öffnete sie einen Türspalt und stellte sich vor die Tür, und meinte wieder, „tu die Kopfhörer raus und schreib die Arbeit“, ich erwiderte und sagte das ich nur gekommen bin um meine Tasche zu holen und dann wieder zu verschwinden, doch sie machte die Tür zu und schloss wieder ab, danach versuchte ich es nochmal aber vergebens, so entschied ich mich die Kopfhörer raus zutun
das muss heißen "zu tun"
Zitat:
und anschließend guten Gewissens meine Tasche zu holen, ich klopfte also an, sie öffnete wieder nur einen Spalt, schaute mich an und dann stellte sie, die nächste Forderung, ich solle ihr die Kopfhörer geben, dann dürfte ich rein, nach langem hin und her, nahm sie sich bzw. gab ich ihr meinen MP3 Player, um endlich meine Sachen holen zu können, als ich dann drin war, schloss sie die Tür wieder ab, ich packte meine Sachen und stuhlte auf dann ging ich zur Tür die verschlossen war, also bat ich sie doch freundlicherweise die Tür zu öffnen und mich nach Hause gehen zu lassen, doch für sie war es normal das die Tür zu war
Lebendige Schilderung - aber viel zu lang für nur einen Satz. Es wird lesbarer, wenn man mehrere Sätze daraus macht. Und es muss heißen "normal, dass" also Komma und doppeltes "s".
Zitat:
und auch zu bleibt und so sagte sie zu mir, "In 30 Minuten", ich widersprach ihr und sagte das sie mich nicht einsperren darf,
Es muss heißen "sagte, dass" also Komma und doppeltes "s" (wie oben).
Zitat:
und sie auch nicht die Befugnis dazu hat, und sagte abschließend noch, dass das gegen deutsches Recht verstoße und rechtlich gesehen eine Freiheitsberaubung darstelle (StGB § 239 Freiheitsberaubung) , doch sie hat das gar nicht ernst genommen und so blieb die Tür verschlossen, Ich
Vor dem großen "Ich" kommt ein Punkt, kein Komma.
Zitat:
fühlte mich eingesperrt, gefangen und meiner Freiheit beraubt. Ich erzählte ihr auch das ich
Es muss heißen "auch, dass" also Komma und doppeltes "s" (wie oben).
Zitat:
keine Schulpflicht habe und jederzeit gehen kann, aber das hat sie auch nicht gekümmert, ich wartete ein Augenblick in der Hoffnung sie würde begreifen in was für einer Situation sie sich und andere gebracht hat, und fragte anschließend erneut,
"in der Hoffnung" würde ich zwischen Kommas setzen - bin mir da aber unsicher, ob das in der neuen Rechtschreibung auch noch so ist. Und es muss heißen "eine Situation" als ohne "r".
Zitat:
doch das interessierte sie nicht, dann sagte ich zu ihr, dass ich dringend auf die Toilette muss, aber sie sagte nur: "In 20 Minuten", so startete ich meinen letzten Versuch in Freiheit zu gelangen und sagte das ich schwere Bauchschmerzen hab und zum Arzt muss, aber auch das hat sie nicht interessiert, daraufhin sagte ich zu ihr, dass das unterlassene Hilfeleistung ist und eine Straftat darstelle (StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung) doch sie lächelte nur rum und drohte mit Verweisen rum.
Vor dem "doch" fehlt ein Komma.
Zitat:
Mein Fazit: 3 Begangene Straftaten,
"begangene" schreibt man hier klein; das Zahlwort schreibt man aus.
Zitat:
Eine Lehrerin die gegenüber einem Schüler handgreiflich wird. Eine Lehrerin die, die Freiheit eines Menschen beraubt. Und eine Lehrerin die bei Krankheit eines Schülers ihm das Recht verwehrt zum Arzt zu gehen. So eine Lehrerin hat nach meiner Auffassung nichts auf einer deutschen Schule zu suchen. Deshalb bitte ich Sie, solch ein Verhalten einer Lehrerin, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstößt und das auch noch bewusst, muss Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Absatz lässt der Satzbau zu wünschen übrig. Die ersten Sätze sind unvollständig, vor dem Relativpronomen fehlt jeweils das Komma. Beim letzten Satz "Deshalb bitte ich Sie ..." wird die grammatische Satzstruktur nicht durchgehalten.

Zitat:
Danke für das aufmerksame Lesen.
Bitteschön. Der Schüler könnte das Schreiben dann an die Schulleitung zu schicken. Dann wird er demnächst wahrscheinlich nicht mehr viel mit dieser Lehrerin zu tun haben.

Zum Rechtlichen habe ich jetzt gar nichts gesagt, wenn das gewünscht ist, kann ich das gerne noch nachholen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Um eine Arbeit im Fach "Deutsch" kann es sich im ET also nicht gehandelt haben. Wie schrieb der TE dort doch so schön:
Yugi16 hat folgendes geschrieben::
da ich meinen Fähigkeiten vertraute entschloss ich mich lieber Musik zu hören,

Mr. Green
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
FAKT ist, dass du dich benimmst wie ein trotziger Erstklaessler.
Nana, wer wird denn hier Erstklässler beleidigen... Mr. Green Mr. Green Mr. Green
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::

Zum Rechtlichen habe ich jetzt gar nichts gesagt, wenn das gewünscht ist, kann ich das gerne noch nachholen.
Bitte, ist gewünschst. Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
1. Schüler ist 17 in einem Monat 18
Damit ist der Schüler laut Schulgesetz Baden-Württemberg schulpflichtig. Nachzulesen hier; §§ 75 - 78.
Zitat:
2. Es war 12:00 Uhr, da braucht ein 17 Jähriger keine Aufsicht, Jugendschutzgesetz
Das ist kompletter Unsinn; das Jugendschutzgesetz regelt nicht die Aufsichtspflicht.
Zitat:
3. Schüler hat keine Schulpflicht mehr durch BVJ
Falsch. Die Schulpflicht wird durch die Teilnahme am BVJ erfüllt.
Zitat:
4. Die Schule ist freiwillig der Schüler zahlt im Monat eine gewisse Summe
Der Schüler ist schulpflichtig; dadurch, dass er eine Ersatzschule besucht, wird die Schulpflicht erfüllt. Den Schulvertrag haben die Eltern unterschrieben, daher schulden die Eltern die "gewisse Summe", nicht der Schüler. Der ist nämlich minderjährig und darf solche Verträge gar nicht abschließen.


Zitat:
Es fing alles um 10:40 an, Ich saß auf meinem Platz, las Zeitung und hörte Musik.
Das ist ein Verstoß gegen die Schulordnung.
Zitat:
Frau XY kam ins Klassenzimmer und sagte das wir die 1. Stunde, dazu nutzen könnten noch für die Klassenarbeit zu lernen, da ich meinen Fähigkeiten vertraute entschloss ich mich lieber Musik zu hören,
Offener Ungehorsam. Den Anweisungen der Lehrer ist Folge zu leisten. An meiner Schule gäbe es dafür entweder 90 min Nacharbeit oder einen Verweis (da ist Nacharbeit inclusive).
Zitat:
ich muss noch anmerken, dass das Musik hören, ich inzwischen als toleriert betrachtet hatte, da auch andere Schüler ab und zu Musik hörten, und die Lehrer auch nichts sagten als sie es sahen.
Die Meinung des Schülers ist nicht rechtswirksam.
Zitat:
Sie sah in der 1. Stunde, dass ich Musik hörte aber sagte nichts dazu, sie lächelte nur.
Sie darf lächeln. Wo ist da der Beschwerdegrund?
Zitat:
Um 11:20 ging sie die Klassenarbeiten holen und kam um 11:30. Sie sagte wir sollen alles vom Tisch wegpacken und dann forderte sie mich auf den MP3 Player in meine Tasche zutun, dies tat ich dann auch, danach forderte sie mich auf die Kopfhörer raus zutun, obwohl man eindeutig sah, dass sie nicht angeschlossen waren, deshalb sah ich es auch nicht ein sie raus zutun und ich wollte auch nicht mein Kopftuch extra aufmachen, Kopfhörer raus usw. weil mir das einfach unangenehm ist,
Renitentes Verhalten des Schülers, Störung des Unterrichts.
Zitat:
daraufhin meinte sie, dass die ganze Klasse auf mich warten muss, und es von der Zeit der ganzen Klasse weggeht, sie stellte mich sozusagen als Schuldigen dar, der gerade stehen muss dafür, dass die anderen nicht die Klassenarbeit schreiben können, weil ich nicht die Kopfhörer raus tun wollte.
Völlig richtige, angemessene Reaktion der Lehrerin. In keiner Weise zu beanstanden; erstaunlich geduldig, die Dame.
Zitat:
Ich sagte ihr, dass die Kopfhörer doch nicht angeschlossen sind und zeigte es ihr auch,
Der Schüler verhält sich unangemessen, ist renitent und ungehorsam.
Zitat:
aber sie stellte mich weiterhin als Schuldigen dar,
Recht hat sie. Wäre das mein Schüler, säße er spätestens zu diesem Zeitpunkt vor dem Direktorat, um sich einen verschärften Verweis abzuholen.
Zitat:
als es mir dann zu viel wurde, bin ich einfach gegangen, an der Tür versuchte sie mich festzuhalten und mir die Kopfhörer rauszuziehen, ich konnte aber "entwischen".
Ich ging dann eine halbe Stunde an die frische Luft und dann entschloss ich mich meine Tasche zu holen und nach Hause zu gehen, da es für mich keinen Sinn mehr gemacht hat, noch länger hier zu warten.
Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht; Verletzen der Schulpflicht.
Zitat:
Als ich in die Klasse wollte, war die Tür abgeschlossen, also klopfte ich an,
Der Schüler stört seine Mitschüler ganz bewusst - und das, während sie eine Prüfung schreiben.
Zitat:
dann öffnete sie einen Türspalt und stellte sich vor die Tür, und meinte wieder, „tu die Kopfhörer raus und schreib die Arbeit“,
Was für eine Engelsgeduld hat diese Kollegin!
Zitat:
ich erwiderte und sagte das ich nur gekommen bin um meine Tasche zu holen und dann wieder zu verschwinden, doch sie machte die Tür zu und schloss wieder ab, danach versuchte ich es nochmal aber vergebens, so entschied ich mich die Kopfhörer raus zutun
zum ersten Mal verhält sich der Schüler ein klein wenig vernünftig.
Zitat:
und anschließend guten Gewissens meine Tasche zu holen
War wohl nichts mit der Vernunft: Die Schulpflicht soll verletzt werden.
Zitat:
ich klopfte also an, sie öffnete wieder nur einen Spalt, schaute mich an und dann stellte sie, die nächste Forderung, ich solle ihr die Kopfhörer geben, dann dürfte ich rein,
Viel zu nachsichtig, die Gute. Aber immerhin - im Bezug auf die Kopfhörer konsequent.
Zitat:
nach langem hin und her,
Sprich: Nach weiteren massiven Störungen des Unterrichts durch den Schüler
Zitat:
nahm sie sich bzw. gab ich ihr meinen MP3 Player, um endlich meine Sachen holen zu können,
Was der Schüler hier will, ist rechtswidrig. Das darf ihm durch die Lehrerin nicht gestattet werden.
Zitat:
als ich dann drin war, schloss sie die Tür wieder ab,
Konsequentes Verhalten der Lehrerin.
Zitat:
ich packte meine Sachen und stuhlte auf dann ging ich zur Tür die verschlossen war, also bat ich sie doch freundlicherweise die Tür zu öffnen und mich nach Hause gehen zu lassen,
Sie darf den Schüler nicht gehen lassen. Er hat seiner Schulpflicht nachzukommen. Die Rücksichtslosigkeit, Aufsässigkeit und Uneinsichtigkeit des Schülers allerdings rechtfertigt mittlerweile die Einberufung des Disziplinarausschusses.
Zitat:
doch für sie war es normal das die Tür zu war und auch zu bleibt und so sagte sie zu mir, "In 30 Minuten",
Konsequentes Verhalten der Lehrerin.
Zitat:
ich widersprach ihr und sagte das sie mich nicht einsperren darf, und sie auch nicht die Befugnis dazu hat, und sagte abschließend noch, dass das gegen deutsches Recht verstoße und rechtlich gesehen eine Freiheitsberaubung darstelle (StGB § 239 Freiheitsberaubung) ,
Respektloses, undiszipliniertes, aufsässiges Verhalten des Schülers. Nein, auf die Einhaltung der Schulordnung zu achten und dafür zu sorgen, dass der Schüler seine Schulpflicht erfüllt, ist keine "Freiheitsberaubung". Denn der Schüler hat nicht die "Freiheit" die Schule zu verlassen.
Zitat:
doch sie hat das gar nicht ernst genommen
So einen Unsinn kann man ja auch gar nicht ernst nehmen.
Zitat:
und so blieb die Tür verschlossen,
Konsequentes Verhalten.
Zitat:
Ich fühlte mich eingesperrt, gefangen und meiner Freiheit beraubt.
Wegen 30 min. Großartig. Demnächst stellt der Schüler eine Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft, die ihn während des Fluges am Verlassen der Maschine hindert.
Zitat:
Ich erzählte ihr auch das ich keine Schulpflicht habe und jederzeit gehen kann,
Und wieder stört er den Unterricht mit unsinnigem Geschwätz. Natürlich "kann" er gehen - aber er darf nicht. Die Eltern bezahlen die Schule dafür, dass ihr Kind unterrichtet wird. Die Lehrerin versucht, diesen Elternauftrag zu erfüllen. Sie tut ihre Pflicht.
Zitat:
aber das hat sie auch nicht gekümmert,
Zu Recht.
Zitat:
ich wartete ein Augenblick in der Hoffnung sie würde begreifen in was für einer Situation sie sich und andere gebracht hat, und fragte anschließend erneut,
Neuerliche Störung des Unterrichts. Die Lehrerin tut ihre Pflicht. Derjenige, der hier zur Einsicht kommen muss, ist der Schüler.
Zitat:
doch das interessierte sie nicht,
Zu Recht.
Zitat:
dann sagte ich zu ihr, dass ich dringend auf die Toilette muss, aber sie sagte nur: "In 20 Minuten", so startete ich meinen letzten Versuch in Freiheit zu gelangen und sagte das ich schwere Bauchschmerzen hab und zum Arzt muss
Der Schüler stört nicht nur den Unterricht, er fängt unverschämterweise auch noch an, ganz offensichtlich herumzulügen. Merkt der denn nicht selber, wie unglaubwürdig solche Behauptungen sind? Höchst erstaunlich, dass immer noch keine Sanktionen erfolgen.
Zitat:
aber auch das hat sie nicht interessiert,
Zu Recht.
Zitat:
daraufhin sagte ich zu ihr, dass das unterlassene Hilfeleistung ist und eine Straftat darstelle (StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung)
Was für eine dumme, unsinnige Behauptung. Voraussetzung für "Unterlassene Hilfeleistung" nach StGB § 323c ist "bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not" - hier liegt aber weder das Eine noch das Andere vor, sondern nur ein ausgesprochen unreifer, aufsässiger, lügender Schüler.
Zitat:
doch sie lächelte nur rum und drohte mit Verweisen rum.
Na endlich. Die erste Erziehungsmaßnahme. Vielleicht ein Bisschen spät.

Zitat:
Mein Fazit: 3 Begangene Straftaten,
Als Straftaten würde ich das Verhalten des Schülers nun doch nicht klassifizieren.
Zitat:
Eine Lehrerin die gegenüber einem Schüler handgreiflich wird.
Schläge, Tritte oder andere Tätlichkeiten wurden nicht erwähnt.
Zitat:
Eine Lehrerin die, die Freiheit eines Menschen beraubt.
Die Freiheit wurde nicht beraubt, sondern die Erfüllung der Schulpflicht durchgesetzt.
Zitat:
Und eine Lehrerin die bei Krankheit eines Schülers ihm das Recht verwehrt zum Arzt zu gehen.
Eingebildete oder erlogene Krankheiten sind nicht akut behandlungsbedürftig - langfristig vielleicht in der Psychiatrie.
Zitat:
So eine Lehrerin hat nach meiner Auffassung nichts auf einer deutschen Schule zu suchen.
Da bin ich anderer Auffassung.
Zitat:
Deshalb bitte ich Sie, solch ein Verhalten einer Lehrerin, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstößt und das auch noch bewusst, muss Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Lehrerin ist viel zu lax und nachsichtig. Das sollte ihr in der Tat vor Augen geführt werden.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

@ Mitternacht

Du bringst es auf den Punkt. Wenn man bedenkt, dass die Klasse während dieses Trauerspiels konzentriert arbeiten sollte. Ein Unverschämtheit.
Hoffentlich hat diese Sache ein Nachspiel für die Schülerin. Viellt kommen da auch noch Reaktionen der Klassenkameraden.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant in diesem Zusammenhang ist jetzt allerdings die Frage, ob die Klassenarbeit wegen der massiven Störungen der Schülerin überhaupt noch gewertet werden kann oder ob sie eventuell wiederholt werden muss!

Ich schließe mich, was die schulrechtlichen Konsequenzen angeht, der Wertung mitternachts auf jeden Fall an - das ist GANZ klar eine Sache für den Disziplinarausschuss der Schule!

Nele
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist den ein Disziplinarausschuss?? Im übrigen habe ich in der Arbeit eine 6 bekommen und einen Verweis von der Schule erhalten bei 3 Verweisen fliegt man, habe aber den Verweis fürs Musik hören bekommen, naja was wäre gewesen wenn der Schüler 18 gewesen wäre und keine Schulpflicht mehr gehabt hätte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.