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Verfasst am: 15.06.08, 15:59 Titel: Ware gekauft und wurde angeblich geklaut
A kauft bei einem Internetauktionshaus einen Artikel von B, dessen Wert ca bei 250e liegt, hat ihn aber für einen Bruchteil dessen bekommen.
Person B schreibt, das der Artikel druch eien Einrbruch nicht mehr vorhanden sei.
Das ganze hört sich für mich sehr weit hergeholt an. Was sollte Person A nun am besten tun ? Person A möchte nicht das Geld zurück, sondern besteht drauf, den Artikel zu bekommen!
das ist nun weniger eine Rechtsfrage. Denn A kann natürlich gegen den Verkäufer auf Übereignung der Ware klagen. Der wird sich dann aber auf § 275 BGB berufen und behaupten, dass die Leistung durch den Einbruch für ihn unmöglich geworden ist.
Nun käme es darauf an, ob das Gericht ihm glaubt. Wenn ja, würde der Leistungsanspruch untergehen und A wäre ggf. auf Schadenersatzansrüche verwiesen.
Wenn nein, würde ein Urteil auf Herausgabe ergehen, dass man dann versuchen könnte, zu vollstrecken. Nur, wenn der Gerichtsvollzieher eben nichts findet....
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.06.08, 22:06 Titel:
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Wenn nein, würde ein Urteil auf Herausgabe ergehen, dass man dann versuchen könnte, zu vollstrecken. Nur, wenn der Gerichtsvollzieher eben nichts findet....
Deswegen würde man ja auch eine Herausgabeklage unter Fristsetzung mit einem zweiten Antrag machen, daß nach Ablauf der Frist Schadenersatz in Höhe des eigentlichen Kaufpreises zu zahlen ist.
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