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Verfasst am: 17.06.08, 11:12 Titel: Berechtigte Note oder nicht???
Halli Hallo,
bin mal wieder als Schulsprecherin unterwegs.
Es geht um folgenden Fall der Fälle:
Schüler A besucht die Klasse 12 und möchte nach Beenden der 12 sein Fachabitur absolvieren. Bundesland NRW.
In der Vergangenheit, genauer gesagt im Ersten Halbjahr der 12 wurden 2 Klausuren geschrieben. Der Lehrer hat die zweite der beiden Klausuren verloren und konnte diese bis zur Zeugniskonferenz des ersten Halbjahres nicht aufbringen. Somit gab er dem Schüler auf dem Zeugnis eine Note besser, ohne Berücksichtigung was er tatsächlich in der zweiten Klausur hatte, da die Zeit zum Nachschreiben der Klausur nicht mehr da wäre (Zeugniskonferenz war am folgenden Tag).
Die Halbjahresnote ergab eine 4. Aber eigentlich handelt es sich doch um Verschulden des Lehrers, so hätte der Lehrer doch bei der Notenvergabe berücksichtigen müssen das der Schüler auch eine 1 hätte haben können?
Der Fall geht weiter, Schüler erhält die 4 und will aus Prinzip wissen wo seine Klausur abgeblieben ist. Nach 2 Monaten geht er zum Direktor, merkwürdigerweise findet der Lehrer die Klausur ein Tag später auf, und das, erst nach dem man beim Direktor war. Vorher war sie angeblich unauffindbar. Die Klausur ist nicht gut ausgefallen und der Lehrer will nun diese Klausur aus dem ersten HJ in die Benotung des 2 H-Jahres nehmen, bzw. in die Erstellung der Vornote für die Prüfungen. Ist das rechtens?
Danke für Antworten und MFG
Verfasst am: 17.06.08, 13:58 Titel: Re: Berechtigte Note oder nicht???
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Halli Hallo,
bin mal wieder als Schulsprecherin unterwegs.
Es geht um folgenden Fall der Fälle:
Schüler A besucht die Klasse 12 und möchte nach Beenden der 12 sein Fachabitur absolvieren. Bundesland NRW.
In der Vergangenheit, genauer gesagt im Ersten Halbjahr der 12 wurden 2 Klausuren geschrieben. Der Lehrer hat die zweite der beiden Klausuren verloren und konnte diese bis zur Zeugniskonferenz des ersten Halbjahres nicht aufbringen.
Fehlt jetzt eine Arbeit von einem Schüler oder die ganze Klausur von allen Schülern?
Zitat:
Somit gab er dem Schüler auf dem Zeugnis eine Note besser, ohne Berücksichtigung was er tatsächlich in der zweiten Klausur hatte, da die Zeit zum Nachschreiben der Klausur nicht mehr da wäre (Zeugniskonferenz war am folgenden Tag).
Die "Note besser" ist nicht rechtmäßig. Wenn eine Note fehlt, muss sie eben durch eine Ersatzprüfung ersetzt werden oder es kann eben keine Note gegeben werden.
Zitat:
Die Halbjahresnote ergab eine 4.
Rechnerisch oder willkürlich?
Zitat:
Aber eigentlich handelt es sich doch um Verschulden des Lehrers, so hätte der Lehrer doch bei der Notenvergabe berücksichtigen müssen das der Schüler auch eine 1 hätte haben können?
Die Lehrer-Schlamperei darf sich weder zum Vor- noch zum Nachteil des Schülers auswirken. Mit "hätt'-ja-haben-können" kann jeder Schüler auf ein Abgangszeugnis mit einem Schnitt von 1,0 bestehen.
Zitat:
Der Fall geht weiter, Schüler erhält die 4
MIt Berücksichtigung "gewürfelte" Note der 2. Klausur? Oder ohne?
Zitat:
und will aus Prinzip wissen wo seine Klausur abgeblieben ist. Nach 2 Monaten geht er zum Direktor, merkwürdigerweise findet der Lehrer die Klausur ein Tag später auf, und das, erst nach dem man beim Direktor war. Vorher war sie angeblich unauffindbar.
Warum ist der Schüler nicht vorher ins Direktorat gegangen? Hat die Schulleitung auf dem Zwischenzeugnis eine falsche Note unterschreiben?
Zitat:
Die Klausur ist nicht gut ausgefallen
Nur für diesen Schüler oder für alle in der Klasse?Note? Auswirkung auf den Schnitt?
Zitat:
und der Lehrer will nun diese Klausur aus dem ersten HJ in die Benotung des 2 H-Jahres nehmen, bzw. in die Erstellung der Vornote für die Prüfungen. Ist das rechtens?
Danke für Antworten und MFG
§ 6
Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung
und zur Prüfung zum Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse
[...]
(4) Der allgemeine Prüfungsausschuss stellt die Vornoten für alle Fächer
auf Grund der Leistungsnachweise des laufenden Schuljahres unter angemessener
Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers
in diesem Zeitraum fest. Die Vornote wird von der Fachlehrerin oder
dem Fachlehrer vorgeschlagen und ist auf Verlangen eines Mitglieds des
allgemeinen Prüfungsausschusses zu begründen.
(5) Die in der Zulassungskonferenz festgestellten Vornoten werden den
Prüflingen am ersten Schultag nach der Zulassungskonferenz bekannt gegeben.
Die Prüflinge sind über die Bestimmungen für die mündliche Prüfung
zu informieren.
(6) Schülerinnen und Schüler [...]
Ja, das ist rechtens, es müssen alle Leistungen aus dem ganzen Schuljahr berücksichtigt werden. Kann natürlich sein, dass der Schüler jetzt in diesem Fach so schlecht ist, dass er keine Prüfungszulassung mehr bekommt. Aber aus den vorliegenden Informationen folgt das nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Es fehlt die Arbeit von einem Schüler, nicht von der ganzen Klasse.
Es wurde eigentlich keine Note besser in diesem Sinne gegeben, sondern der Schüler stand zwischen 2 Noten und man hat sich für die bessere entschieden. Laut Lehrer weil besagte Klausur gefehlt hat. Der Schüler war erst nach 2 Monaten beim Direktor, da der Lehrer ihn permanent mit Ausreden vertröstet hat.
Das mit dem Schnitt von 1,0 meine ich anders. Ich wollte mit meiner Aussage sagen, es wäre falsch vom Lehrer, den Schüler trotz fehlender Leistung so zu benoten wie er gerade steht. Denn es könnte ja durch aus sein, dass der Schüler in der fehlenden Klausur eine 1 hatte, auch wenn er bisher eher schlecht im Fach war.
Die Schulleitung hat die Note auf dem Zeugnis unterschrieben.
Die Klausur, welche für die Notenvergabe beim Zeugnis wichtig war, ist somit erst im zweiten HJ aufgetaucht. Somit könnte man sich wieder auf das Gleichberechtigungsgesetz aller Schüler berufen. Denn Schüler A wurde im ersten HJ nur mit einer Klausur bewertet, der Rest der Klasse aber mit 2. Dafür wurde Schüler A im zweiten HJ mit 2 Klausuren bewertet, und der Rest nur mit einer. Weiterhin ist im Gesetz festgehalten, dass im zweiten HJ im Fach Mathematik nur eine Klausur geschrieben werden darf, das bedeutet doch auch das nur eine benotet werden darf und halt nicht 2. Oder?
Es fehlt die Arbeit von einem Schüler, nicht von der ganzen Klasse.
Es wurde eigentlich keine Note besser in diesem Sinne gegeben, sondern der Schüler stand zwischen 2 Noten und man hat sich für die bessere entschieden.
Nicht rechtswidrig.
Zitat:
Laut Lehrer weil besagte Klausur gefehlt hat.
Dämliche Begründung, damit begibt er sich freiwillig in rechtliche Grauzonen, sowas sollte man nicht machen. So eine Notengebung begründet man - wenn es denn schon passiert - rechtlich unangreifbar mit "pädagogischem Ermessen".
Zitat:
Das mit dem Schnitt von 1,0 meine ich anders. Ich wollte mit meiner Aussage sagen, es wäre falsch vom Lehrer, den Schüler trotz fehlender Leistung so zu benoten wie er gerade steht. Denn es könnte ja durch aus sein, dass der Schüler in der fehlenden Klausur eine 1 hatte, auch wenn er bisher eher schlecht im Fach war.
Ich habe es genau so verstanden, wie du es gemeint hattest. Aber Noten gründen sich auf reale Leistungsnachweise und nicht auf "hätte-würde-wäre".
Zitat:
Die Schulleitung hat die Note auf dem Zeugnis unterschrieben.
Dann kann man davon ausgehen, dass die Schulleitung in der Zeugniskonferenz auch über das Zustandekommen der Note informiert war.
Zitat:
Die Klausur, welche für die Notenvergabe beim Zeugnis wichtig war, ist somit erst im zweiten HJ aufgetaucht. Somit könnte man sich wieder auf das Gleichberechtigungsgesetz aller Schüler berufen. Denn Schüler A wurde im ersten HJ nur mit einer Klausur bewertet, der Rest der Klasse aber mit 2. Dafür wurde Schüler A im zweiten HJ mit 2 Klausuren bewertet, und der Rest nur mit einer.
Da das Zwischenzeugnis keine rechtliche Wirkung hat, ist die Notengebung "gemäß aktuellem Kenntnisstand" in Ordnung. Sobald die Klausur - samt Note - aufgetaucht war, war sie dem 1. Halbjahr zuzurechnen, da sie da ja auch geschrieben wurde.
Weiterhin ist im Gesetz festgehalten, dass im zweiten HJ im Fach Mathematik nur eine Klausur geschrieben werden darf, das bedeutet doch auch das nur eine benotet werden darf und halt nicht 2. Oder? [/quote] Die zweite Klausur wurde doch im 1. HJ geschrieben. Wo genau ist das Problem? Sie steht mit Sicherheit im Notenbogen auch im 1. HJ und nicht im 2. HJ. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nein, der Lehrer hat die Klausur in die Benotung des 2 HJ genommen. Obwohl sie ja im 1. HJ geschrieben wurde. Wäre sie im 1 HJ benotet, würde der Schüler das wissen, da er dann eine schlechtere Endnote auf dem Zeugnis haben müsste!
Nein, der Lehrer hat die Klausur in die Benotung des 2 HJ genommen. Obwohl sie ja im 1. HJ geschrieben wurde.
Hat er das dem Schüler so gesagt? Hat der Schüler das so in seiner Schülerakte gelesen? Oder hat er sich das so "zusammengereimt"?
Zitat:
Wäre sie im 1 HJ benotet, würde der Schüler das wissen,
Hört sich so an, als ob der Schüler gar keine Informationen hat und aus diesem Nichts an Information messerscharfe Schlüsse zieht.
Zitat:
da er dann eine schlechtere Endnote auf dem Zeugnis haben müsste!
Welches "das Zeugnis"? Zwischenzeugnis oder Abschlusszeugnis? Wenn das Zwischenzeugnis gemeint sein sollte: Die Note dort ist aufgrund der Informationen festgesetzt worden, die zum Zeitpunkt der Zeugniskonferenz bekannt waren. Es gibt keine gesetzliche oder sonstige Regelung, nach der die Zeugnisnote neu festgesetzt werden müsste - zumal dieses Zwischenzeugnis eben nur einen Zwischenstand wiedergibt.
Weil die Klausur im 1. HJ geschrieben wurde, muss sie auch unter "1. HJ" im Notenbogen stehen. Und für die Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. die "Vornote" muss ohnehin das gesamte Schuljahr berücksichtigt werden - da hat es keine Auswirkungen, ob die Note nun ein paar Spalten weiter links oder rechts in der Liste auftaucht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Der Lehrer hat es dem Schüler genau so gesagt. War selbst dabei.
Wie Sie sagen, glaube ich Ihnen das es da kein Gesetz gibt, das vorgibt wann die Note wie eingetragen wird. Aber mir ist bekannt, das Lehrer aus dem zweiten HJ eine Endnote für dieses bilden, diese Endnote mit der Endnote des ersten HJ's verrechnen und daraus die Vornote bilden. Das ist ein wenig verwirrend, wenn sich nicht alle Lehrer an ein Rasta halten.
Ist dem entsprechenden Schüler denn aus dieser Verfahrensweise ein Nachteil entstanden? Bisher sehe ich nur einen Vorteil: Die bessere Note im Zwischenzeugnis.
Das "Rasta" (gemeint war wohl eher: festgelegtes Schema) entspricht nicht den Bestimmungen der Prüfungsordnung, die ich oben schon mal zitiert hatte.
Bisher sehe ich nur eine einzige Möglichkeit, hier "rechtlich was zu machen":
Dan, wenn die Einordnung dieser 2. Klausur ins 2. HJ dazu führt, dass der Schüler keine Zulassung zur Abschlussprüfung erhält und er diese Zulassung bei Einordnung ins 1. HJ bekommen hätte. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
So schlimm ist es nicht, er hat die Zulassung schon erhalten
Was mich allerdings interessiert:
Ich zitiere die Stelle aus dem Schulgesetz:
(4) Der allgemeine Prüfungsausschuss stellt die Vornoten für alle Fächer
auf Grund der Leistungsnachweise des laufenden Schuljahres unter angemessener
Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers
in diesem Zeitraum fest.
Werden hierbei alle Leistungsnachweise berücksichtigt? Sowohl mündliche wie auch schriftliche? Und werden diese gleichwertig berücksichtigt?? Sprich 50/50?
So schlimm ist es nicht, er hat die Zulassung schon erhalten
Was mich allerdings interessiert:
Ich zitiere die Stelle aus dem Schulgesetz:
(4) Der allgemeine Prüfungsausschuss stellt die Vornoten für alle Fächer
auf Grund der Leistungsnachweise des laufenden Schuljahres unter angemessener
Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers
in diesem Zeitraum fest.
Werden hierbei alle Leistungsnachweise berücksichtigt?
Vermutlich ja - steht aber nicht explizit im Text.
Zitat:
Sowohl mündliche wie auch schriftliche?
Ja, ist anzunehmen.
Zitat:
Und werden diese gleichwertig berücksichtigt?? Sprich 50/50?
Keine Ahnung. Das geht aus der Prüfungsordnung nicht hervor - vielleicht gibt es dazu einen Erlass, der das regelt. Das einfachste wäre es wohl, einen der eigenen Lehrer zu fragen - die halten die entsprechenden Prüfungen doch "alle Jaahre wieder", während ich mich mühsam durch die Seiten des Kultusministeriums wühlen müsste.
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