Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verfolgung von Straftaten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verfolgung von Straftaten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 11:14    Titel: Verfolgung von Straftaten Antworten mit Zitat

hallo,
ich weiß nicht so recht, ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs trotzdem.
meine frage:
ist das gericht/ staatsanwaltschaft nicht immer verpflichtet, straftaten und rechtsverletzungen nachzugehen bzw. diese zu ahnden? oder habe ich da ein falsches rechtsverständnis...
nur mal als beispiel:
A geht mit B einen vertrag ein, B hält sich nicht an die vereinbarungen. A reicht bei Gericht klage ein und wird ohne nennung von gründen abgewiesen.
ist das parteilichkeit? gilt das gesetz nicht für alle?

Paganina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

was ist der unterschied zwischen betrug und nichterfüllung eines vertrages?

Paganina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

will es mal so ausdrücken:

Nicht alles, was gegen das Gesetz oder vertragliche Vereinbarungen verstößt, ist eine Straftat. Tatsächlich sind die meisten rechtswidrigen Handlungen nicht strafbar. Das Strafrecht greift nur ausnahmsweise bei bestimmtem verwerflichem Handeln.

Grundsätzlich ist das Zivilrecht die Rechtsmaterie, die Verstöße gegen zB. vertragliche Vereinbarungen regelt. Es sagt zunächst, dass Verträge zu erfüllen sind und gibt jeder Partei die Möglichkeit, auf Leistung zu klagen. Andernfalls gibt es den Parteien Schadenersatzansprüche, die man ebenfalls gerichtlich durchsetzen kann.

Wer also seinen Vertrag nicht erfüllt, ist per se kein Straftäter, sondern kann auf Erfüllung verklagt werden und/oder muss ggf. Schadenersatz leisten.

Ganz ausnahmsweise handelt es sich hierbei auch um einen Betrug, wenn man bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, nie selbst zu leisten, aber die Gegenleistung zu empfangen. Davon kann aber allein durch die Tatsache, dass nicht geleistet wurde, nicht ausgegangen werden. Hier müssen schon mehr Anhaltspunkte dazukommen.

Zudem: Wenn der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt, hilft dem letztlich eine Anzeige wegen Betruges auch nicht weiter. Denn dann wird der andere Teil ggf. bestraft, seinen eigenen Anspruch auf Erfüllung oder Schadenersatz erhält man dadurch aber auch nicht erfüllt, den muss man vor dem Zivilgericht geltend machen (mit der tatsächlich kaum vorkommenden Ausnahme des Adhäsionsverfahrens).

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.