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Verfasst am: 17.06.08, 14:03 Titel: Vorausgelegte Gerichtskosten in Kostenfestsetzungsantrag
Hallo zusammen!
Eine kurze Frage: Im Falle einer Klage werden von der Klagepartei die Gerichtskosten in voller Höhe (3,0) eingezahlt. Nach Ende des Prozeßes ergibt sich, dass die Gerichtskosten niedriger sein werden (z.B. nur 1,0 statt 3,0 nach Klagerücknahme und Erklärung über die Kostentragungspflicht etc.).
Das Gericht hat im Ergebnis dem Kläger also einen Teil der Gerichtskosten zurückzuzahlen.
Kann der Kläger im Kostenfestsetzungsantrag dennoch die vollen vorausgelegten Gerichtskosten geltend machen und dann im Falle der Rückzahlung durch das Gericht den Betrag an den Beklagten weiterleiten? Oder darf der Kläger im Kostenfestsetzungsantrag von Beginn an nur die geringeren vorausgelegten Gerichtskosten ansetzen (z.B. 1.0) und muss dann selbst auf die Rückzahlung durch das Gericht warten (z.B. die restlichen 2,0) ?
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